Umfassender Leitfaden zu Sozialversicherungsleistungen und Ansprüchen

Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 3,96 KB

Bleibende Invalidität und ihre Grade

Bleibende Invalidität liegt vor, wenn nach vorgeschriebener Behandlung eine schwere medizinische, anatomische oder funktionelle Minderung festgestellt wird, die objektiv bestimmt werden kann und voraussichtlich die endgültige Arbeitsfähigkeit reduziert oder aufhebt.

Grade der bleibenden Invalidität:

  • Partielle Invalidität: Die Minderung der normalen Leistung des Arbeitnehmers im üblichen Beruf beträgt nicht weniger als 33 %. Die grundlegenden Aufgaben können weiterhin ausgeführt werden.
  • Totale Invalidität: Unfähigkeit, alle grundlegenden Aufgaben der üblichen beruflichen Tätigkeit nachzugehen, wobei jedoch eine andere Tätigkeit ausgeübt werden kann.
  • Absolute Invalidität: Der Mitarbeiter ist für alle Berufe vollständig erwerbsunfähig.
  • Große Invalidität: Die Verluste infolge anatomischer und funktioneller Probleme erfordern die Hilfe einer dritten Person zur Durchführung der wesentlichen Handlungen des täglichen Lebens.

Altersrente (Ruhestand)

Die Altersrente ist eine individuelle Leistung für den Empfänger. Sie besteht aus einer Rente, die unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen, in der festgelegten Höhe und Art und Weise gewährt wird, sobald das vorgeschriebene Alter erreicht und die Erwerbstätigkeit eingestellt wurde.

Leistungen bei Tod und Hinterbliebenenversorgung

  • Sterbegeld (Hilfe durch den Tod): Eine Pauschalleistung zur Deckung der Bestattungskosten.
  • Witwen-/Witwerrente: Eine unbefristete oder befristete Rente, die dem überlebenden Ehepartner oder Lebenspartner nach dem Tod des Versicherten zusteht.
  • Waisenrente: Die Begünstigten sind die Kinder des Verstorbenen, unabhängig von der Zugehörigkeit. Hinweis: Spezifische Bedingungen gelten oft, z. B. wenn der überlebende Ehepartner die Ehe weniger als 2 Jahre vor dem Tod geschlossen hat, die Kinder auf Kosten des Verstorbenen lebten und keine andere Rente beziehen.
  • Leistungen für berechtigte Familienangehörige: Zeitrenten oder Gewinnansprüche für Familienmitglieder, die auf Kosten des Verstorbenen gelebt haben und keinen Anspruch auf öffentliche Renten oder andere Unterhaltsmittel haben.

Schutz vor Arbeitslosigkeit

Als rechtlich arbeitslos gelten Personen in folgenden Situationen:

  • Zulässige Kündigung oder Aussetzung der Beschäftigung.
  • Vorübergehende und maßgebliche Reduzierung der Arbeitszeit/Position.
  • Rückkehr spanischer Staatsbürger nach Beendigung einer Tätigkeit im Ausland.
  • Entlassung aus der Haft nach Verbüßung der Zeit.
  • Unfreiwillige Beendigung des Mandats von Mitgliedern lokaler Behörden.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Anspruch hat, wer arbeitsfähig und arbeitswillig ist und seine Beschäftigung durch Kündigung verliert (mit entsprechendem Gehaltsverlust) oder wessen Arbeitszeit um mindestens ein Drittel reduziert wird, verbunden mit einer proportionalen Gehaltskürzung.

Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld:

  • Als rechtlich arbeitslos gelten und das Rentenalter noch nicht erreicht haben.
  • Aktiv nach Arbeit suchen, eine geeignete Stelle akzeptieren und eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen.
  • In den sechs Jahren zuvor mindestens 360 Tage gearbeitet haben (Beitragszeit).

Arbeitslosenunterstützung (Subsidio)

Dies ist eine Unterstützungsleistung für arbeitslose Arbeitssuchende, die bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Sie dürfen ein passendes Arbeitsangebot nicht ablehnen oder sich weigern, an Schulungsmaßnahmen teilzunehmen (Ausnahmen nur mit triftigem Grund).
  • Das monatliche Einkommen darf 75 % des SMI (Mindestlohn) nicht überschreiten (ohne Berücksichtigung von Boni/Sonderzahlungen).

Verwandte Einträge: