Umfassendes Handbuch: Seerecht, Schifffahrt & Maritime Vorschriften

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1. Seetüchtigkeitszeugnis

Das Seetüchtigkeitszeugnis bestätigt, dass ein Schiff die erforderlichen Bestimmungen der Verordnung erfüllt. Es enthält Angaben zu den durchgeführten Überprüfungen, der Schiffsklasse und dem Datum der nächsten fälligen Inspektion. Die Schifffahrtsbehörde stellt es nach der anfänglichen Anerkennung aus, ausgenommen sind Schiffe mit CE-Kennzeichnung, die automatisch von dieser Pflicht befreit sind.

2. Schiffskollisionen: Definition & Rechtsvorschriften

Eine Kollision ist das Zusammentreffen eines Schiffes mit einem Objekt auf See. In solchen Fällen muss die zuständige Seeversicherungsbehörde informiert werden. Ein Seeprotest ist beim zuständigen Gericht einzureichen, zusammen mit der Schiffsrolle oder Lizenz.

3. Das Schiffslogbuch: Inhalt & Verantwortung

Das Schiffslogbuch ist ein nummeriertes und versiegeltes Buch, dessen Seitenanzahl explizit vermerkt ist. Hier trägt der Kapitän alle Vorkommnisse ein, die dem Schiff während der Navigation widerfahren. Dazu gehören Navigationsdaten, Schäden, disziplinarische Maßnahmen und vieles mehr. Das Logbuch liegt in der alleinigen Verantwortung des Kapitäns, der ausschließlich Einträge vornimmt. Im Falle eines Schiffbruchs kann es von den Schifffahrtsbehörden angefordert werden, und der Kapitän ist für die ordnungsgemäße Führung des Logbuchs verantwortlich.

4. Bedeutung der Flaggen Q (Quebec) und O (Oscar)

Die Flagge Q (Quebec) ist eine quadratische, gelbe Flagge. Ihr Morsezeichen ist -.- und sie bedeutet: „Mein Schiff ist gesund.“
Die Flagge O (Oscar) ist eine quadratische Flagge, die halb rot und halb gelb ist (zwei Dreiecke). Ihr Morsezeichen ist --- und sie bedeutet: „Mann über Bord.“

5. Das Küstenmeer: Definition & Souveränität

Das Küstenmeer ist die Ausdehnung von Wasser, Meeresboden, Untergrund und Luftraum, die von der geraden Basislinie (bei Flut) oder von der seewärtigen Grenze des Festlandes, wo keine geraden Basislinien existieren, bis zu 12 Seemeilen reicht. In diesem Bereich übt der Küstenstaat seine volle Souveränität aus. Schiffe haben in diesen Gewässern das Recht auf friedliche Durchfahrt.

6. Regionale Schifffahrtsverwaltung: Aufgabenbereiche

Die regionalen Schifffahrtsbehörden unterstehen dem Hafenkapitän der jeweiligen Küstenregion. Sie sind die lokalen Büros der Zentralregierung, früher bekannt als „Gesellschaften 2. Klasse“. Wenn eine neue Marina mit einer Fischereiflotte entsteht, wird dort eine regionale Schifffahrtsverwaltung eingerichtet. Ihre Aufgaben gliedern sich in drei Hauptbereiche:

  • Maritime Überwachung
  • Verwaltung von Sportbooten und allgemeine Angelegenheiten
  • Sicherheit im Seeverkehr und Umweltschutz

7. Schleppen & Bergung: Rechtliche Unterschiede

Der rechtliche Unterschied zwischen Schleppen und Bergung liegt im Vorhandensein einer Gefahr. Schleppen erfolgt ohne unmittelbare Gefahr, während Bergung die Rettung aus einer gefährlichen Situation beinhaltet. Es gibt zwei Arten des Schleppens: vertraglich vereinbartes Schleppen und gelegentliches oder spontanes Schleppen. Bei der Bergung, die ein Seeabenteuer darstellt, wird ein Bergelohn gezahlt. Dieser Preis richtet sich nach der erbrachten Leistung, der Entfernung usw. Er sollte nicht mehr als ein Drittel des Wertes des geschleppten Gutes betragen. Die Vergütung kann von den Parteien vereinbart oder vom zuständigen Seeamt (zentrales Seeamt) festgelegt werden. Die Verteilung erfolgt in der Regel zu zwei Dritteln für den Eigner des Schleppers und zu einem Drittel für die Besatzung.

8. MARPOL-Übereinkommen: Einleitungen & Ableitungen

Das MARPOL-Übereinkommen ist ein internationales Abkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung. Die wichtigsten Bestimmungen zu Einleitungsbeschränkungen sind in den Anhängen 1, 4 und 5 aufgeführt:

  • Anhang I: Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Öl und ölhaltige Gemische (Ableitung verboten).
  • Anhang IV: Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser von Schiffen. Die Einleitung ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen:
    • Mehr als 3 Seemeilen von der Küste entfernt, wenn das Abwasser zerkleinert, desinfiziert und farblos ist, bei einer Geschwindigkeit von mindestens 4 Knoten.
    • Mehr als 12 Seemeilen von der Küste entfernt, wenn der Tank entleert wird, bei einer Geschwindigkeit von mindestens 4 Knoten.
  • Anhang V: Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Müll von Schiffen.
    • Kunststoffe sind in jedem Meer und in jeder Entfernung verboten.
    • Schwimmende Verpackungsmaterialien sind mehr als 25 Seemeilen von der Küste entfernt erlaubt.
    • Papier, Lumpen, Glas, Metall, Flaschen, Geschirr und Ähnliches sind mehr als 12 Seemeilen von der Küste entfernt erlaubt.
    • Andere zerkleinerte Abfälle sind mehr als 3 Seemeilen von der Küste entfernt erlaubt.
    • Unzerkleinerte Lebensmittelabfälle sind mehr als 12 Seemeilen von der Küste entfernt erlaubt.
    • Zerkleinerte Lebensmittelabfälle sind mehr als 3 Seemeilen von der Küste entfernt erlaubt.
    • Auf Offshore-Plattformen sind nur zerkleinerte Lebensmittelabfälle erlaubt, die mehr als 12 Seemeilen entfernt entsorgt werden.

9. Internationaler Signalcode: Überblick

Der Internationale Signalcode umfasst 26 alphabetische Flaggen, 10 numerische Wimpel und 3 Wiederholerflaggen. Die Buchstaben A (Alpha) und B (Bravo) sind ebenfalls enthalten. Signale können auf verschiedene Weisen übermittelt werden: durch Flaggenzeichen, Blinkzeichen (Morse), akustische Signale (Morse), Armzeichen und Sprechfunk (mit oder ohne Flaggen).

10. Die Gerade Basislinie im Seerecht

Die gerade Basislinie ist eine imaginäre Linie, die den natürlichen Eingang einer Bucht oder eines Flussmündungsgebiets bei Flut begrenzt, sofern die Öffnung weniger als 24 Seemeilen breit ist. Sie trennt die Binnengewässer vom Küstenmeer. Diese Linien werden durch Dekret festgelegt und sind somit an nationale Grenzen gebunden.

11. Bergung nach Gesetz 60/1962 vom 24. Dezember

Die Definition der Bergung ist in Artikel 1 des Gesetzes 60/1962 vom 24. Dezember festgelegt als jeder Akt der Unterstützung für ein Seeschiff, dessen Ladung oder Fracht, die sich in Gefahr befindet. Wichtige Kriterien sind das Vorhandensein einer Hilfeleistung, die Freiwilligkeit dieser Hilfe, die Existenz einer Gefahr und der Erfolg der Hilfe. Die Bergung hat rechtliche und moralische Gültigkeit, solange keine Gefahr für den Retter besteht. Es gibt zwei Arten der Bergung: die obligatorische (gesetzlich vorgeschrieben) und die freiwillige (ohne gesetzliches Mandat). Eine freiwillige Bergung, die ein Seeabenteuer darstellt, berechtigt zu einer Entschädigung (für Schäden am Bergungsschiff), einem Bergelohn (abhängig vom Erfolg der Bergung und dem Wert des Geretteten) und einer Vergütung (die von den Parteien vereinbart oder vom zentralen Seeamt festgelegt werden kann). Die Aufteilung des Bergelohns beträgt in der Regel ein Drittel für den Reeder und zwei Drittel für die Mannschaft, die die Bergung durchgeführt hat. Ausnahmen bestehen für Fischereifahrzeuge, die Schleppdienste leisten, oder für Boote, die im selben Schifffahrtsgeschäft tätig sind.

12. Bedeutung des Signals L (Lima) & Blinkzeichen

Die Flagge L (Lima) ist eine Flagge mit zwei gelben und zwei schwarzen Quadraten. Ihr Morsezeichen ist .-.. und ihre Bedeutung ist: „Ihr Schiff muss sofort stoppen.“

13. Regelmäßige Schiffsinspektionen: Intervalle

Regelmäßige Inspektionen von Schiffen sind wie folgt geregelt:

  • Boote unter 6 Meter (Liste 7): Einmalig während der gesamten Lebensdauer des Schiffes.
  • Boote von 6 bis 15 Meter (Liste 7): Alle 5 Jahre, mit Besichtigung auf Helling.
  • Boote von 6 bis 15 Meter (Liste 6): Zusätzlich eine Überprüfung im zweiten oder dritten Jahr, die auch im Wasser erfolgen kann.
  • Boote von 15 bis 24 Meter (Liste 6 oder 7): Alle 5 Jahre, zusätzlich eine Überprüfung im zweiten oder dritten Jahr (zwei Trockendockungen).
  • Boote über 24 Meter: Die Kontrolle erfolgt wie bei einem Handelsschiff.

14. Regionale Schifffahrtsverwaltung: Hafenmeister

Die regionalen Schifffahrtsbehörden sind die lokalen Büros der Zentralregierung. In jeder Provinz gibt es einen Hafenkapitän, der für die maritimen Gebiete zuständig ist. Ihre Funktionen gliedern sich in drei Hauptbereiche:

  • Maritimer Überprüfungsbereich: Überprüfung des Schiffbaus und der Wartung, Inspektion und Kontrolle des Seefunkbetriebs.
  • Bereich Abfertigung, Registrierung, Sportboote und allgemeine Angelegenheiten: Verwaltung von Handelsschiffen, Fischereifahrzeugen, Sportbooten und allgemeinen Aspekten, Registrierung von Neubauten und Flaggenführung.
  • Bereich maritime Sicherheit und Umweltverschmutzungsbekämpfung: Überwachung des Schiffsverkehrs und der Navigation, Maßnahmen gegen Meeresverschmutzung.

15. Bergung: Konzept & Eigentumsrechte

Die Definition der Bergung ist in Artikel 1 als jeder Akt der Unterstützung für ein Seeschiff, dessen Ladung oder Fracht, die sich in Gefahr befindet. Wichtige Kriterien sind das Vorhandensein einer Hilfeleistung, die Freiwilligkeit dieser Hilfe, die Existenz einer Gefahr und der Erfolg der Hilfe. Die Bergung hat rechtliche und moralische Gültigkeit, solange keine Gefahr für den Retter besteht. Es gibt zwei Arten der Bergung: die obligatorische (gesetzlich vorgeschrieben) und die freiwillige (ohne gesetzliches Mandat). Eine freiwillige Bergung, die ein Seeabenteuer darstellt, berechtigt zu einer Entschädigung (für Schäden am Bergungsschiff), einem Bergelohn (abhängig vom Erfolg der Bergung und dem Wert des Geretteten) und einer Vergütung (die von den Parteien vereinbart oder vom zentralen Seeamt festgelegt werden kann). Die Aufteilung des Bergelohns beträgt in der Regel ein Drittel für den Reeder und zwei Drittel für die Mannschaft, die die Bergung durchgeführt hat. Ausnahmen bestehen für Fischereifahrzeuge, die Schleppdienste leisten, oder für Boote, die im selben Schifffahrtsgeschäft tätig sind.

16. Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)

Die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) erstreckt sich von der geraden Basislinie (nach dem Küstenmeer und der angrenzenden Zone, insgesamt 24 Seemeilen) bis zu 200 Seemeilen vor der Küste. In dieser Zone übt der Küstenstaat eine begrenzte Souveränität aus, die ihm Rechte zur Erkundung und Ausbeutung natürlicher Ressourcen verleiht.

17. Registrierung von Sportbooten unter 24 Metern

Die Registrierung von Sportbooten unter 24 Metern Länge erfolgt in den Listen 6 oder 7:

  • Liste 6: Sport- oder Freizeitboote, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
  • Liste 7: Sportboote, Sportfischerei oder nicht-kommerzielle Freizeitboote.

Auf der ersten Seite des Registrierungsbuches befindet sich ein Foto des Schiffes sowie Daten und Funktionen des Hafenmeisters.

Erforderliche Unterlagen:

  • Kaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  • Arbeitsblatt oder Fotokopie des Handbuchs.
  • Motor-Debit-Zertifikat (falls nicht aus der EU).
  • Heft für die Abwicklung der Verbrauchssteuer für den Transport.
  • Fotokopie des Personalausweises, CIF oder NIF.
  • Genehmigung für die Installation von elektrischen Funkgeräten (falls das Boot nicht weniger als 7,50 Meter lang ist und der Motor nicht unter 25 PS liegt).
  • Nachweis der Zahlung der Gebühr an die Hafenbehörde.
  • Ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular.

Sonderfälle:

  • Gebrauchtboot, in Spanien hergestellt: Kaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer wird durch einen Kaufvertrag und den Nachweis der Zahlung der Grunderwerbsteuer ersetzt.
  • Neues Boot aus der EU: Die Kaufrechnung muss den Ursprung aus der EU ausweisen und den Nachweis der Mehrwertsteuerzahlung in Spanien enthalten.
  • Gebrauchtboot aus der EU: Abmeldebescheinigung aus dem Herkunftsland und Seeverkehrsdokumente.
  • Neues Boot, nicht aus der EU: Zollabfertigung beifügen.
  • Gebrauchtboot, nicht aus der EU: Abmeldebescheinigung aus dem Herkunftsland und Zollabfertigung.

18. Schleppen auf See: Arten & Vergütung

Schleppen auf See ist die Bewegung eines Schiffes durch ein anderes, ohne dass eine unmittelbare Gefahr besteht. Es gibt zwei Arten des Schleppens: vertraglich vereinbartes Schleppen und gelegentliches oder spontanes Schleppen. Wenn Schleppen im Rahmen eines Seeabenteuers erfolgt, wird eine Belohnung oder Vergütung gezahlt. Der Preis richtet sich nach der erbrachten Leistung, der Entfernung usw. Er sollte nicht mehr als ein Drittel des Wertes des geschleppten Gutes betragen. Die Vergütung kann von den Parteien vereinbart oder vom zuständigen Seeamt (zentrales Seeamt) festgelegt werden. Die Verteilung erfolgt in der Regel zu zwei Dritteln für den Eigner des Schleppers und zu einem Drittel für die Besatzung.

19. Angrenzende Zone: Definition & Grenzen

Die angrenzende Zone ist ein Meeresgebiet, das an das Küstenmeer angrenzt und sich weitere 12 Seemeilen darüber hinaus erstreckt. In dieser Zone kann der Küstenstaat Maßnahmen ergreifen, um die Verletzung seiner eigenen Gesetze zu verhindern, obwohl die Nutzung dieses Gebiets öffentlich ist.

20. Schleppen & Bergung: Rechtliche Unterscheidung

Der rechtliche Begriff von Schleppen und Bergung ist oft mehrdeutig, obwohl sie sich im Kern ähneln, hängt die genaue Definition davon ab, was oder wer gerettet wird. Die Hilfeleistung für Personen ist rechtlich und moralisch verpflichtend.

Bergung im rechtlichen Sinne:

Bezeichnet die Hilfeleistung auf See oder in Binnengewässern durch ein Schiff, Flugzeug oder andere Einheiten für ein anderes Schiff, Flugzeug, Personen oder Güter an Bord, mit dem Ziel, sie aus einer gefährlichen Lage zu befreien. Es gibt verschiedene Arten der Bergung:

  • Obligatorische Bergung: Gesetzlich vorgeschrieben, wenn Menschen in Seenot sind oder gegenseitige Hilfe erforderlich ist.
  • Freiwillige Bergung: Keine rechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung.
    • Spontane Bergung: Ohne vorherigen Vertrag.
    • Vertragliche Bergung: Es liegt ein ausdrücklicher Vertrag vor.

Wenn es sich um die Bergung von Gütern (Schiff, Ladung usw.) handelt, besteht ein Anspruch auf Entschädigung, sowohl beim Schleppen als auch bei der Bergung selbst (sofern die Bergung erfolgreich war). Die Vergütung hängt vom Wert des geretteten Gutes ab. Der Preis berechnet sich nach:

  • Dem Verdienst der Bergung.
  • Dem Wert des geretteten Gutes.

Die Vergütung kann einvernehmlich vereinbart oder, falls keine Einigung erzielt wird, vom zentralen Seeamt festgelegt werden. Dies umfasst auch die Aufteilung der Kosten und die Entschädigung für Schäden, die dem Reeder des Retters entstanden sind (dies ist der bevorzugte Fall, wenn die Löhne nicht aufgeführt sind). Die Aufteilung beträgt in der Regel ein Drittel für den Reeder und zwei Drittel für die Besatzung, basierend auf den Grundgehältern oder den vom zentralen Seeamt festgelegten Beträgen. Beim Schleppen sind die Löhne in der Regel niedriger.

21. Der Seeprotest: Zweck & Pflicht

Der Seeprotest ist ein deklaratorisches Dokument, in dem der Kapitän eines Schiffes Ereignisse und Umstände schildert und unter bestimmten Bedingungen Ansprüche geltend macht, um Schäden abzuwenden und sowohl das Schiff als auch die Besatzung zu schützen. Die Beschreibung der Ereignisse wird zusammen mit dem Eintrag im Logbuch vorgenommen. Ein Seeprotest ist obligatorisch bei:

  • Schiffbruch
  • Schäden an der Außenhaut
  • Kollisionen
  • Verlust der Ladung

22. Obligatorische Haftpflichtversicherung für Boote

Eine Haftpflichtversicherung für Sportboote ist obligatorisch. Sie deckt die Haftung für Personen- und Sachschäden ab, die Dritten, Häfen oder Hafenanlagen durch Zusammenstöße, Kollisionen oder die allgemeine Nutzung des Bootes entstehen. Sie gilt nicht für Schleppvorgänge; hierfür muss eine erweiterte Police abgeschlossen werden.

23. Bedeutung der Flagge K (Kilo)

Die Flagge K (Kilo) ist eine quadratische Flagge, die diagonal in Gelb und Blau geteilt ist. Ihr Morsezeichen ist -.- und sie bedeutet: „Ich möchte mit Ihnen kommunizieren“ oder „Ich lade Sie ein, die Übertragung zu beginnen.“

24. Entsorgungssysteme & Einleitungen von Sportbooten

Die Regelungen für Entsorgungssysteme und Einleitungen von Sportbooten sind in den Anhängen 1, 4 und 5 des MARPOL-Übereinkommens festgelegt (gemäß FOM/1144/2003 vom 28. April):

  • Anhang I: Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Öl und ölhaltige Gemische (Ableitung verboten).
  • Anhang IV: Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser von Schiffen. Die Einleitung ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen:
    • Mehr als 3 Seemeilen von der Küste entfernt, wenn das Abwasser zerkleinert, desinfiziert und farblos ist, bei einer Geschwindigkeit von mindestens 4 Knoten.
    • Mehr als 12 Seemeilen von der Küste entfernt, wenn der Tank entleert wird, bei einer Geschwindigkeit von mindestens 4 Knoten.
  • Anhang V: Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Müll von Schiffen.
    • Kunststoffe sind in jedem Meer und in jeder Entfernung verboten.
    • Schwimmende Verpackungsmaterialien sind mehr als 25 Seemeilen von der Küste entfernt erlaubt.
    • Papier, Lumpen, Glas, Metall, Flaschen, Geschirr und Ähnliches sind mehr als 12 Seemeilen von der Küste entfernt erlaubt.
    • Andere zerkleinerte Abfälle sind mehr als 3 Seemeilen von der Küste entfernt erlaubt.
    • Unzerkleinerte Lebensmittelabfälle sind mehr als 12 Seemeilen von der Küste entfernt erlaubt.
    • Zerkleinerte Lebensmittelabfälle sind mehr als 3 Seemeilen von der Küste entfernt erlaubt.
    • Auf Offshore-Plattformen sind nur zerkleinerte Lebensmittelabfälle erlaubt, die mehr als 12 Seemeilen entfernt entsorgt werden.

25. Schiffsregistrierung: Verfahren & Dokumente

Die Registrierung (Immatrikulation) ist eine alphanumerische Kennung, die ein Schiff eindeutig identifiziert. Sie setzt sich zusammen aus der Zugehörigkeit, der Seeprovinz (Buchstabe), dem Hafenbezirk (Zahl), der Seite und dem Jahr. Boote unter 2,5 Metern müssen nicht registriert werden.

Erforderliche Dokumente für die Registrierung:

  • Kaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  • Kopie des Arbeitsblattes oder Handbuchs.
  • Motor-Debit-Zertifikat (falls nicht aus der EU).
  • Heft für die Abwicklung der Verbrauchssteuer für den Transport.
  • Fotokopie des Personalausweises, CIF oder NIF.
  • Genehmigung für die Funkanlage und elektrische Geräte (falls das Schiff weniger als 7,50 Meter lang ist und der Motor weniger als 25 PS hat).
  • Nachweis der Zahlung der Gebühr an die Hafenbehörde.
  • Ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular.

Sonderfälle:

  • Gebrauchtboot, in Spanien hergestellt: Kaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer wird durch einen Kaufvertrag und den Nachweis der Zahlung der Grunderwerbsteuer ersetzt.
  • Neues Boot aus der EU: Die Kaufrechnung muss den Ursprung aus der EU ausweisen und den Nachweis der Mehrwertsteuerzahlung in Spanien enthalten.
  • Gebrauchtboot aus der EU: Abmeldebescheinigung aus dem Herkunftsland und maritime Dokumente.
  • Neues Boot, nicht aus der EU: Zollabfertigung beifügen.
  • Gebrauchtboot, nicht aus der EU: Abmeldebescheinigung aus dem Herkunftsland und Zollabfertigung.

26. Seeregister: Natur, Organisation & Inhalt

Es gibt ein zentrales Seeregister bei der Generaldirektion für Schifffahrt, das ein zentrales Verzeichnis aller Schiffe führt und deren Nutzungsmöglichkeiten erfasst. Das spanische System ist dual und obligatorisch: Schiffe müssen sowohl im Schiffsregister als auch im Eigentumsregister eingetragen werden (Anmeldung nach dem Versand). Die Organisation umfasst das reguläre Schiffsregister (zentrales Schiffsregister, das Anmeldungen von jedem Hafenkapitän entgegennimmt) und spezielle Seeregister (z.B. für Schiffe und Reedereien auf den Kanarischen Inseln).

27. Inspektion & Kontrolle von Sportbooten

Die Inspektion und Kontrolle von Sportbooten erfolgt nach folgenden Klassifizierungen:

  • Boote unter 6 Meter (Liste 7): Einmalig während der gesamten Lebensdauer des Schiffes.
  • Boote von 6 bis 15 Meter (Liste 7): Alle 5 Jahre, mit Besichtigung auf Helling.
  • Boote von 6 bis 15 Meter (Liste 6): Zusätzlich eine Überprüfung im zweiten oder dritten Jahr, die auch im Wasser erfolgen kann.
  • Boote von 15 bis 24 Meter (Liste 6 oder 7): Alle 5 Jahre, zusätzlich eine Überprüfung im zweiten oder dritten Jahr (zwei Trockendockungen).
  • Boote über 24 Meter: Die Kontrolle erfolgt wie bei einem Handelsschiff.

28. Binnengewässer: Definition & Souveränität

Binnengewässer sind die Gewässer, die landeinwärts von der Basislinie liegen. Dazu gehören Buchten, Flussmündungen und ähnliche Gebiete. In diesen Gewässern übt der Küstenstaat die volle Souveränität aus, als wären sie ein integraler Bestandteil des Staatsgebiets. Der Küstenstaat kann die Navigation in diesen Gewässern verbieten. Die Navigation in Binnengewässern unterliegt den Gesetzen des Küstenstaates, unabhängig von der Flagge des Schiffes.

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