Umfassendes Personalmanagement: Planung, Entwicklung & Arbeitsschutz

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Personalplanung und Organisation

Die Personalplanung umfasst die Erstellung von Vorlagen entsprechend der Unternehmensstruktur, die Beschreibung von Mitarbeiterprofilen und die Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Auswahl- und Einstellungsverfahren

Diese Verfahren können über öffentliche Arbeitsvermittlungen oder direkt erfolgen.

Schritte im Einstellungsprozess:

  1. Profilbestimmung: Das genaue Anforderungsprofil für die offene Stelle wird festgelegt (Erstellung eines Qualifikationsprofils).
  2. Kandidatenrekrutierung: Kandidaten werden rekrutiert. Dies kann intern (durch Versetzung bestehender Mitarbeiter) oder extern (durch Erweiterung des Mitarbeiterstamms) geschehen. Für die externe Rekrutierung werden häufig Stellenanzeigen genutzt.

Curriculum Vitae (Lebenslauf)

Ein Lebenslauf enthält typischerweise folgende Abschnitte:

  • Persönliche Daten: Kontaktdaten, Geburtsdatum etc.
  • Ausbildung: Schulische und akademische Laufbahn.
  • Berufserfahrung: Bisherige Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten.
  • Zusätzliche Qualifikationen: Sprachkenntnisse, EDV-Kenntnisse, Weiterbildungen etc.

Personalentwicklung und Weiterbildung

Die Personalentwicklung bietet Mitarbeitern die Möglichkeit, sich an gesellschaftliche und technologische Veränderungen anzupassen. Dabei werden auch die entstehenden Kosten berücksichtigt.

Aufgaben des Personalmanagements

Personalverwaltung

Das Personalmanagement (HR) verwaltet alle juristisch-administrativen Personalprozesse im Unternehmen, einschließlich:

  • Personalauswahl und -ausbildung
  • Sozialversicherungs- und Lohnabrechnung
  • Kontrolle von Rechten und Pflichten der Mitarbeiter

Arbeitsbeziehungen

Hierzu gehören alle Aktivitäten, die das Unternehmen und die Arbeitszeitregelungen betreffen, oft in Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretern.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Der Arbeitsschutz zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und das Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu erhöhen.

Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz:

  • Arbeitgeber: Müssen mögliche Risiken bewerten, diese vermeiden und Präventionsmaßnahmen planen sowie umsetzen.
  • Arbeitnehmer: Sind verpflichtet, ihre eigene Gesundheit und Sicherheit sowie die Dritter zu gewährleisten (z.B. bei der korrekten Verwendung von Maschinen und Stoffen).
  • Hersteller, Importeure, Lieferanten: Von Maschinen, Geräten, Produkten und Arbeitsmitteln müssen über deren Nutzung, korrekte Handhabung, Lagerung und potenzielle Risiken informieren.

Unfallvermeidung und HR-Ziele

Das HR-Personal strebt danach, Unfälle zu vermeiden, Mitarbeiter zu motivieren, erzielte Ergebnisse zu bewerten und Fehler zu beheben.

Gleichstellung am Arbeitsplatz

Die Gesetzgebung, wie beispielsweise das deutsche Grundgesetz, verbietet Diskriminierung aufgrund von:

  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Rasse oder ethnischer Herkunft
  • Religion oder Weltanschauung
  • Meinung
  • sexueller Identität
  • Behinderung

Es fordert Gleichheit vor dem Gesetz und das Prinzip der Nichtdiskriminierung für alle.

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