Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Grundlagen, Steuergutschrift & Fall

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Bruttosteuer

Die Bruttosteuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz ist der Betrag, der durch Anwendung des Steuersatzes auf die Bemessungsgrundlage berechnet wird.

Steuergutschrift

Die Steuergutschrift besteht aus der Mehrwertsteuer, die separat im Zahlungsnachweis für die Beschaffung von Gütern, Dienstleistungen und Bauleistungen im Inland oder für die Einfuhr ausgewiesen ist.

Wesentliche Anforderungen für den Vorsteuerabzug

Kosten oder Ausgaben

Dass sie als Kosten oder Ausgaben für das Unternehmen im Rahmen der Einkommensteuer zulässig sind, auch wenn das Unternehmen keinen Einfluss auf diese Steuer hat.

Bezug zu steuerbaren Umsätzen

Dass sie sich auf Transaktionen beziehen, für die die Steuer geschuldet wird.

Weitere Anforderungen

Ausweis der Umsatzsteuer

Dass die Umsatzsteuer separat auf dem Beleg ausgewiesen ist.

Zahlungsnachweis

Dass die Zahlungsbelege in Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften ausgestellt wurden.

Buchung der Einkäufe

Dass die Zahlungsbelege innerhalb der von der Verordnung festgelegten Frist in das Einkaufsregister eingetragen wurden.

Fallbeispiel

Das Unternehmen VCC ist im Hochbau tätig. Es hat eine Villa in der Gegend von Baños del Inca gebaut. VCC hat die Villa an das Maklerunternehmen Juniper SA für s/. 45.000 (abzüglich des Grundstückswerts) verkauft und diese Transaktion mit Mehrwertsteuer besteuert. Anschließend verkaufte Juniper SA die Villa an einen Dritten für s/. 90.000 (abzüglich des Grundstückswerts). Es ist bekannt, dass DC 85% an Juniper SA hält und dass der übliche Verkaufspreis für solche Häuser s/. 70.000 beträgt.

Der Verkauf von VCC an Juniper SA war der erste Verkauf der Immobilie durch den Bauträger, sodass die Transaktion zu Recht mit Mehrwertsteuer auf s/. 45.000 belegt wurde.

Lösung

Da der Verkauf von VCC unter dem Marktwert erfolgte, wird auch der anschließende Verkauf von Juniper SA an unabhängige Dritte mit Mehrwertsteuer auf Basis des Marktwerts von s/. 70.000 besteuert.

Daher werden sowohl der erste Verkauf der Villa vom Bauträger an ein verbundenes Unternehmen unter Marktwert als auch der zweite Verkauf besteuert.

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