Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Definitionen & Prozess
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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Grundlagen und Ablauf
Wichtige Definitionen im Kontext der UVP
Definition der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), englisch Environmental Impact Assessment (EIA), ist ein Instrument zur Bewertung, Studie und technischen Analyse, das dazu dient, die potenziellen Auswirkungen der Durchführung eines bestimmten Projekts, einer Arbeit oder Tätigkeit auf die Umwelt abzuschätzen.
Sachlich zuständige Behörde
Dies ist das Organ der staatlichen Verwaltung (Bund, Länder oder Kommunen), das für die Genehmigung von Projekten zuständig ist, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen.
Umweltbehörde
Die Umweltbehörde ist ein Organ der staatlichen oder autonomen Verwaltung, das für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten zuständig ist. Das Umweltministerium berät die Umweltagentur hinsichtlich der Projekte, die von der allgemeinen Staatsverwaltung genehmigt oder bewilligt werden sollten.
Projektträger
Jede natürliche oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, die beabsichtigt, ein Projekt durchzuführen, das unter den Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes fällt.
Öffentlichkeit
Jede natürliche oder juristische Person sowie deren Vereinigungen, Organisationen und Gruppen, die gemäß den geltenden Rechtsvorschriften gebildet wurden.
Betroffene öffentliche Verwaltungen
Dies sind öffentliche Verwaltungen, die spezifische Zuständigkeiten in den Bereichen Bevölkerung, Fauna, Flora, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Sach- und Kulturgüter haben.
Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung
Die UVP beinhaltet die Abschätzung der Auswirkungen auf:
- die menschliche Bevölkerung (Menschen)
- Fauna und Flora (Tiere und Pflanzen)
- Vegetation
- Boden und Erde
- Luft und Klima
- Landschaft
- die Struktur und Funktion von Ökosystemen
Der Ablauf der Umweltverträglichkeitsprüfung
Schritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
- Antragstellung: Der Projektträger reicht den Antrag für die Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts zusammen mit den erforderlichen Projektunterlagen ein.
- Scoping (Umfangsermittlung): Die Umweltbehörde führt eine Scoping-Studie der Umweltauswirkungen durch, in Konsultation mit den betroffenen Behörden und gegebenenfalls interessierten Personen.
- Erstellung der UVP-Unterlagen: Der Projektträger erstellt die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt.
- Öffentlichkeitsbeteiligung und Konsultation: Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Offenlegung der Informationen für die Öffentlichkeit und die Konsultation mit den betroffenen staatlichen Stellen und der Öffentlichkeit durch die zuständige Behörde.
- Bewertung und Entscheidung: Die Bewertung der Umweltauswirkungen des Projekts wird mit der Erteilung der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) abgeschlossen.