Unternehmensformen in Deutschland: OHG, KG & Genossenschaft

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Merkmale von Personengesellschaften

In Personengesellschaften sind die Partner direkt in die Verwaltung involviert und tragen die Verantwortung. Dies sind wichtige Merkmale dieser Unternehmensform.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Merkmale der OHG:

  • Die Mindestzahl der Gesellschafter beträgt zwei.
  • Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung berechtigt.
  • Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt für die Schulden des Unternehmens.
  • Es ist kein Mindestkapital für die Gründung erforderlich.
  • Diese Gesellschaft wird als Personengesellschaft besteuert.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die zwei Arten von Gesellschaftern kennt: Komplementäre und Kommanditisten.

Rollen der Gesellschafter:

  • Komplementäre: Sie greifen direkt in die Geschäftsführung der Gesellschaft ein und haften persönlich und unbeschränkt für die Schulden.
  • Kommanditisten: Sie haben eine wirtschaftliche Beteiligung und haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage, ohne sich in die Geschäftsführung der Gesellschaft einzumischen.

Merkmale der KG:

  • Die Mindestzahl der Gesellschafter beträgt zwei.
  • Die Beteiligung kann nicht ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter frei übertragen werden.
  • Es ist kein Mindestkapital für die Gründung erforderlich.
  • Der Firmenname wird aus dem Namen eines oder mehrerer persönlich haftender Gesellschafter gebildet, gefolgt von „und Co.“ oder „KG“.

Gesellschaften mit sozialer Ausrichtung

Dies sind Unternehmensformen, die nicht primär auf Gewinn ausgerichtet sind, sondern die gemeinsamen Bedürfnisse ihrer Mitglieder erfüllen.

Die Genossenschaft

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen mit gemeinsamen Interessen, die eine bestimmte wirtschaftliche oder soziale Aktivität entwickeln.

Merkmale einer Genossenschaft:

  • Genossenschaften können in verschiedenen Klassen organisiert sein: In der ersten Klasse beträgt die Mindestzahl der Mitglieder fünf. In der zweiten Klasse sind in der Regel juristische Personen integriert.
  • Die Haftung der Mitglieder ist auf die Höhe ihrer Beiträge beschränkt.
  • Das Mindestkapital ist variabel und wird in der Satzung verankert, abhängig von der Anzahl der Mitglieder.
  • Kein Mitglied darf mehr als 25% des Kapitals halten, wenn es sich um eine Genossenschaft der ersten Klasse handelt, oder mehr als 45% bei einer Genossenschaft der zweiten Klasse.

Gründung einer Genossenschaft:

  • Ausarbeitung der Satzung und schriftliche Gründung.
  • Eintragung in das Genossenschaftsregister.

Organe einer Genossenschaft:

  • Generalversammlung
  • Vorstand
  • Aufsichtsrat
  • Ggf. weitere Ausschüsse

Arten der Mitgliedschaft:

  • Ordentliche Mitglieder: Müssen den in der Satzung festgelegten Mindestbeitrag leisten.
  • Angestellte Mitglieder: Mitarbeiter, die bei der Genossenschaft angestellt sind.
  • Fördernde Mitglieder: Führen Kapital zu.

Rechte der Mitglieder:

  • Beteiligung an genossenschaftlichen Aktivitäten.
  • Einhaltung von Vereinbarungen.
  • Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen.

Tätigkeitsbereiche von Genossenschaften:

  • Konsumgenossenschaften
  • Versicherungsgenossenschaften
  • Bildungsgenossenschaften
  • Kreditgenossenschaften
  • Usw.

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