Unternehmensformen in Deutschland: Rechtsformen & Merkmale

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Rechtsformen von Unternehmen: Ein Überblick

1. Die Wahl der Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Die Form der Machtverteilung: Diese hängt vom Grad der Beteiligung an der Leitung und Verwaltung des zukünftigen Unternehmens ab.
  • Die Art der Finanzierung: Wenn nur eine Person alles Notwendige bereitstellt oder mehrere.
  • Das Eigenkapitalrisiko: Der Grad der Verantwortung, den die Gründer des Unternehmens bezüglich ihres persönlichen Vermögens zu übernehmen bereit sind.
  • Die fiskalischen Kosten: Die rechtlichen Optionen verursachen häufig unterschiedliche Kosten dieser Art.

2. Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, bei der der Eigentümer eine natürliche Person ist.

Merkmale des Einzelunternehmens:

  • Muss volljährig sein.
  • Muss über die freie Verfügung über Vermögenswerte verfügen.
  • Hat keine spezifischen gesetzlichen Regelungen und unterliegt der unternehmerischen Tätigkeit den allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB).
  • Hat die volle Kontrolle über das Unternehmen.
  • Hat eine unbegrenzte Haftung.
  • Für die Gründung ist kein Mindestkapital erforderlich.
  • Der Firmenname muss den Namen des Eigentümers enthalten.
  • Wird mit der Einkommensteuer natürlicher Personen besteuert.

Abhängige selbstständige Unternehmer

Dies sind Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit routinemäßig und überwiegend für eine einzelne Person oder Einrichtung ausüben.

Voraussetzungen:
  • Keine Arbeitnehmer beschäftigen.
  • Ihre Tätigkeit nicht undifferenziert mit Arbeitnehmern ausführen, die ähnliche Dienstleistungen erbringen.
  • Über eine eigene produktive Infrastruktur und geschütztes Material verfügen.
  • Unter eigenen organisatorischen Kriterien agieren.
  • Eine Vergütung erhalten, die vom Ergebnis ihrer Tätigkeit abhängt.

3. Unternehmen und Gesellschaften

Dies sind Unternehmensformen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die sich von der ihrer Eigentümer unterscheidet.

Öffentliche Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Sie hat die gleichen Ziele und Eigenschaften wie eine private GbR, jedoch sind die Vereinbarungen zwischen den Partnern öffentlich und werden durch eine öffentliche Urkunde konstituiert.

Gesellschaftsformen (Allgemein)

Eine Gesellschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von einer oder mehreren Personen, die Geld, Sachwerte oder Arbeitskraft in einen gemeinsamen Fonds einbringen, um einen Nutzen zu erzielen.

Personengesellschaften

Dies ist eine Gesellschaftsform, bei der die Geschäftsführung bei den Partnern liegt und die persönlichen Eigenschaften jedes Partners wichtiger sind als das reine Kapital.

  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)

    Eine Personengesellschaft, bei der die persönlichen Qualitäten der Partner für die Funktionsweise und die Einbringung von Arbeit, Sachwerten oder Rechten von entscheidender Bedeutung sind.

    Merkmale der OHG:
    • Der Name muss die Namen aller Partner oder eines von ihnen enthalten.
    • Mindestens 2 Partner.
    • Die Geschäftsführung obliegt allen Partnern.
    • Die Partner haften für die Schulden des Unternehmens gegenüber Dritten.
    • Eine solche Mitgliedschaft kann nicht frei übertragen werden.
    • Es gibt kein Mindestkapital.
    • Wird mit der Körperschaftsteuer besteuert.
  • Kommanditgesellschaft (KG)

    Es ist eine Personengesellschaft, die zwei Arten von Partnern hat: Komplementäre und Kommanditisten.

    Arten von Partnern in einer KG:
    • Die Komplementäre: Sie sind direkt an der Geschäftsführung des Unternehmens beteiligt und haften persönlich, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten.
    • Die Kommanditisten: Sie leisten einen finanziellen Beitrag für die Gesellschaft und nehmen nur am wirtschaftlichen Erfolg teil, ohne sich in die Geschäftsführung der Gesellschaft einzumischen.
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

    Diese Gesellschaftsform gehört zu den Kapitalgesellschaften, da für einige Partner das Kapital wichtiger ist als persönliche Merkmale.

    Merkmale der KGaA:
    • Der Firmenname kann ein beliebiger Name sein.
    • Mindestens 2 Mitglieder.
    • Die Beteiligung der Mitglieder wird durch Aktien repräsentiert.
    • Wird mit der Körperschaftsteuer besteuert.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Ist eine Kapitalgesellschaft, geeignet für Unternehmen mit wenigen Partnern, die nicht viel Kapital benötigen.

    Merkmale der GmbH:
    • Beiträge können in Geld oder Sachwerten erfolgen.
    • Der Firmenname muss den Namen des Unternehmens enthalten.
    • Die minimale Anzahl von Partnern ist 1.
    • Die Haftung ist auf die Einlage beschränkt.
    • Das Kapital ist in Geschäftsanteile zerlegt.
    • Das Mindeststammkapital beträgt 3.005,06 €.
    • Wird mit dem Körperschaftsteuersatz besteuert.
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)

    Ist eine Form der Kapitalgesellschaft, die geschaffen wurde, um die Gründung von kleinen Unternehmen schnell und einfach zu ermöglichen, Kosten und Zeit zu sparen.

    Merkmale der UG:
    • Der Name wird aus zwei Namen und dem Namen eines der Partner bestehen.
    • Das Stammkapital beträgt nicht weniger als 3.012 € und nicht mehr als 20.202 €.
    • Das Kapital kann in Geschäftsanteile zerlegt werden.
    • Die Haftung ist auf das eingezahlte Kapital beschränkt.
    • Wird mit der Körperschaftsteuer besteuert.
    • Die Anzahl der Partner ist mindestens 1 und maximal 5.
  • Aktiengesellschaft (AG)

    Eine rein kapitalistische Gesellschaft, da die persönlichen Qualitäten der Partner keine Relevanz haben; das Kapital ist das einzige wichtige Element.

    Merkmale der AG:
    • Der Firmenname kann ein beliebiger Name sein.
    • Mindestens 1 Partner.
    • Die Haftung ist auf die Einlage beschränkt.
    • Das Mindestkapital beträgt 60.101,21 €.

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