Unternehmensformen: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

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Individuelles Unternehmen

Ein individuelles Unternehmen ist eine Art von Firma, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Es wird als eine natürliche Person betrachtet. Arbeitgeber oder Einzelunternehmer sind natürliche Personen, die im eigenen Namen ein Gewerbe, eine Industrie oder einen Beruf ausüben. Dafür müssen sie volljährig und voll geschäftsfähig sein.

Personengesellschaften

Eine private Zivilgesellschaft entsteht durch einen Vertrag, in dem sich zwei oder mehr Personen verpflichten, gemeinsam Güter oder Geld einzubringen, um Gewinne zu erzielen. Sie ist für mehr als eine Person gedacht, gilt aber nicht als juristische Person, da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Es gibt keine Begrenzung des Kapitals, und der Name kann von den Partnern frei gewählt werden.

Kapitalgesellschaften

Eine Kapitalgesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, d.h. sie erwirbt eine eigene Identität, die von ihren Eigentümern getrennt ist. Alle Kapitalgesellschaften müssen schriftlich formalisiert und im Handelsregister veröffentlicht werden.

Arten von Kapitalgesellschaften

Es gibt zwei Haupttypen von Kapitalgesellschaften:

Personalistische Gesellschaften

Bei personalistischen Gesellschaften sind die Mitglieder aktiv an der Geschäftsführung beteiligt, und die persönlichen Eigenschaften der Gesellschafter sind wichtiger als das eingebrachte Kapital.

Kapitalistische Gesellschaften

Bei kapitalistischen Gesellschaften ist der Kapitalbeitrag wichtiger als die persönlichen Eigenschaften der Mitglieder.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH (SL) ist eine Form der kapitalistischen Gesellschaft, die sich für mehrere Partner eignet und kein hohes Startkapital erfordert.

Allgemeine Merkmale der GmbH

  • Die Anzahl der Gesellschafter kann ein oder mehrere betragen.
  • Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt.
  • Das Kapital ist in Anteile aufgeteilt (mindestens 3.005,06 €).
  • Diese Unternehmen werden mit der Körperschaftsteuer besteuert.

Organe der GmbH

Die Organe der GmbH sind:

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist das beratende und entscheidende Organ. Zu ihren Aufgaben gehören die Analyse der Unternehmensführung und die Genehmigung des Jahresabschlusses.

Geschäftsführer

Die Geschäftsführer können eine einzelne Person oder ein Gremium sein. Es ist nicht erforderlich, dass sie Gesellschafter sind. Sie müssen den Jahresabschluss erstellen und die Regeln der Gesellschaft einhalten.

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft (SA) ist eine rein kapitalistische Gesellschaft, bei der die persönlichen Beziehungen der Mitglieder keine Rolle spielen.

Allgemeine Merkmale der AG

  • Die Anzahl der Gesellschafter kann ein oder mehrere betragen.
  • Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt.
  • Das Kapital ist in Aktien aufgeteilt.
  • Das Mindestkapital beträgt 60.101,21 €.
  • Diese Unternehmen werden mit der Körperschaftsteuer besteuert.

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