Unternehmensformen und Gesellschaftsrecht: Grundlagen und Merkmale

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Wirtschaft Thema 2: Axiome der Unternehmensformen

Das Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, bei der die natürliche Person das Unternehmen darstellt. Sie benötigen die rechtliche Fähigkeit, Unternehmer zu sein, was bedeutet:

  • Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre).
  • Freie Verfügung über Vermögenswerte.

Es ist kein Mindestkapital erforderlich. Es besteht keine Trennung zwischen der Firma und dem Erbe des Unternehmers. Verbot! Der Name des Unternehmers ist frei wählbar. Inhalte zur Sozialversicherung für Autonome (Selbstständige). Der Unternehmer haftet für die Schulden des Unternehmens.

Juristische Personen: Richter, Staatsanwälte und aktive Rechtsanwälte sind von der Gründung ausgeschlossen. Regierungschefs, wirtschaftliche oder militärische Führungskräfte sind ebenfalls ausgeschlossen.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Civil Society freihändig) erfordert zwei oder mehr Personen, die sich verpflichten, Geld oder Güter mit dem Staat zu teilen. Die Partner sind durch das IRPF (persönliche Einkommensteuer) steuerpflichtig. Die rechtlichen Vereinbarungen zwischen den Partnern bilden die Gesellschaft.

Marktfreie Unternehmen

Unternehmen: Öffentlich-Zivil. Ein Vertrag zwischen 2 oder mehr Personen, die sich zusammenschließen, um einen Beruf auszuüben, wie z.B. Berufsgruppen von Ärzten.

Aufgaben der Partner: Tochtergesellschaften, gesamtschuldnerische und unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Vermögen. Die Vereinbarungen sind öffentlich und werden vor einem Notar geschlossen.

Gütergemeinschaft (Comunidad de Bienes)

Vertrag zwischen mehreren Personen zur gemeinsamen Durchführung eines Erbes oder Geschäfts. Sie besitzt Rechtspersönlichkeit.

Personengesellschaften (FIRMEN)

Bei diesen Gesellschaften ist die Geschäftsführung an die Gesellschafter gebunden, weshalb die persönliche Qualität wichtiger ist als das Kapital.

Kollektivgesellschaft (Sociedad Colectiva)

  • Die Qualitäten der Mitglieder sind entscheidend für den Betrieb.
  • Mindestanzahl von Gesellschaftern: Alle Gesellschafter haften für die gesamten Schulden des Unternehmens.
  • Alle Gesellschafter sind an der Geschäftsführung beteiligt.
  • Kein Mindestkapital erforderlich.

Einfache Partnerschaft (Sociedad Simple)

Merkmale:

  • 2 Arten von Gesellschaftern:
  • Kollektivgesellschafter: Unbeschränkte, solidarische und persönliche Haftung.
  • Kommanditisten: Haftung beschränkt auf ihre Kapitaleinlage.
  • Mindestens 2 Gesellschafter.
  • Die Mitgliedschaft kann nicht frei übertragen werden.
  • Kein Mindestkapital.

Kapitalgesellschaften

Dies sind Gesellschaften, bei denen das Kapital wichtiger ist als die persönliche Erfahrung der Gesellschafter.

Kommanditgesellschaft (Sociedad en Comandita)

Merkmale:

  • Erfordert ein Kapital von 60.101,21 € (Anmerkung: Dieser Betrag scheint veraltet oder spezifisch zu sein).
  • Die Anzahl der Kommanditisten muss mindestens 2 betragen und muss kollektiv sein.
  • Teilweise Haftung (Mithaftung).
  • Der Firmenname kann frei gewählt werden.
  • Besteuerung der Gesellschaft.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada - S.L.)

Merkmale:

  • Anzahl der Gesellschafter: 2 oder mehr.
  • Die Haftung der Gesellschafter ist beschränkt.
  • Das Kapital ist in Geschäftsanteile unterteilt, mindestens 3.005,06 €.

Verfassung: Der Name der Gesellschaft muss den Zusatz "Sociedad Limitada" oder "S.L." enthalten. Das Kapital wird durch Einlagen der Gesellschafter gebildet.

Organe:

  • Hauptversammlung: Beratungs- und Beschlussorgan.
  • Verwalter: Die Gesellschaft kann einer Einzelperson oder einem Verwaltungsrat die Vertretung übertragen.

Neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Nueva Sociedad Limitada - S.L.N.E.)

Merkmale:

  • Maximale Anzahl der Gesellschafter: 5.
  • Die Anzahl der Mitglieder kann durch Übertragung von Anteilen erweitert werden.
  • Mindestkapital: 3.012 € und maximal: 120.202 €.
  • Der Name muss den Namen eines seiner Mitglieder plus einen eindeutigen alphanumerischen Zusatz enthalten.
  • Buchhalterische und steuerliche Erleichterungen und Einrichtungen im Vergleich zur normalen S.L.

Gründung: Möglichkeiten des direkten Verfahrens zur Erstellung, einschließlich telematischer Verfahren. Eintragung ins Mitgliederregister ist unnötig.

Einpersonen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad Limitada Unipersonal)

Merkmale:

  • Anzahl der Gesellschafter: 1.
  • Die Haftung ist beschränkt auf 60.101,21 € (Anmerkung: Dieser Betrag scheint veraltet oder spezifisch zu sein).
  • Mindestkapital: 3.005,06 €.
  • Der Name des Unternehmens sollte nach "Sociedad Limitada" gebildet werden.
  • Die Übertragung der Anteile wird frei besteuert.

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