Unternehmensformen: Personal-, Kapital- und Vertragsstrukturen

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Unternehmensformen: Personal- und Kapitalmodelle

Die Basismodelle der Unternehmensorganisation sind das Personalmodell und das Kapitalistische Modell. Es ist zu bemerken, dass diese theoretischen Modelle normalerweise nicht in reiner Form vorliegen, aber in nahezu jeder Gesellschaftsform zu finden sind.

Merkmale von Personalgesellschaften (Partnerschaften)

Aus Sicht der Eigenkapital-Partnerschaften sind Personalgesellschaften gekennzeichnet durch:

  • Eine direkte Beziehung zwischen sozialer Gerechtigkeit und den Partnern.
  • Die Mitglieder haften für die Schulden der Gesellschaft.

Organisation und Verwaltung von Partnerschaften

Aus organisatorischer Sicht zeichnen sich Partnerschaften aus durch:

  • Das Prinzip der Selbstverwaltung: Alle Gesellschafter haben das Recht, an der Geschäftsführung oder Leitung teilzunehmen.
  • Das Kriterium der Einstimmigkeit zur Verabschiedung von Gesellschaftsbeschlüssen. Daher hat jeder Partner ein Vetorecht über Handlungen der Verwaltung und Änderungen des Gesellschaftsvertrages.

Die Rechtspersönlichkeit von Partnerschaften ist angesichts der Bedeutung, die der Person des Partners beigemessen wird, oft eingeschränkt. Es gibt keine scharfe Trennung zwischen den Aktiva und den Partnern. Aufgrund all dieser Eigenschaften sind Partnerschaften für geschlossene Gesellschaften geeignet.

Merkmale von Kapitalgesellschaften

Aus patrimonialer Sicht zeichnen sich Kapitalgesellschaften aus durch:

  • Es gibt keine direkte Beziehung zwischen den Partnern und dem Gesellschaftsvermögen.
  • Die Vermögenswerte sind Eigentum des Unternehmens und werden zur Erreichung der Ziele verwendet.
  • Keine Haftung der Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft (Haftungsbeschränkung).

Organisation und Verwaltung von Kapitalgesellschaften

Vom organisatorischen Standpunkt aus sind Kapitalgesellschaften gekennzeichnet durch:

  • Den Grundsatz des Heteroorganicismo: Nicht-Mitglieder sind nicht direkt an der Verwaltung der Gesellschaft beteiligt. Die Gesellschaft hat eigene soziale Einrichtungen: die Generalversammlung (beratend) und den Vorstand (zuständig für Management und Verwaltung).
  • Das Kriterium der Mehrheit zur Verabschiedung sozialer Regelungen.
  • Die sozialen Beziehungen sind nicht vertraglich, sondern durch Gesetze geregelt, die die interne Funktionsweise der Gesellschaft bestimmen.

Das Unternehmen ist als juristisches Subjekt völlig getrennt von seinen Partnern eingerichtet. Subjektive Änderungen (Tod oder Wegzug eines Partners) haben keinen Einfluss auf das normale Funktionieren der Gesellschaft. Aufgrund all dieser Eigenschaften sind Kapitalgesellschaften offene Gesellschaften.

Zivilgesellschaften vs. Handelsgesellschaften (Gewerbe)

Die doppelte Regulierung von Partnerschaften sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch im Handelsgesetzbuch (HGB) macht es notwendig, die Unterschiede zwischen Zivil- und Handelsgesellschaften aufzuzeigen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie erstens bestimmt, ob die Partnerschaft dem Zivil- oder Handelsrecht unterliegt, und zweitens, ob das Rechtssubjekt als Kaufmann gilt und somit die Rechtsstellung eines Unternehmers innehat.

Registrierungspflicht und Unternehmensformen

Zu unterscheiden sind:

  • Unternehmen mit Handelsregistereintragung: Unternehmen, die bestimmte Formen nach BGB oder Sondergesetzen angenommen haben. Die Annahme dieser Formen erfordert die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.
  • Unternehmen ohne Handelsregistereintragung: Fehlende Eintragung kann verschiedene Gründe haben:
    • Die Gesellschaft befindet sich in Gründung (Gesellschaft in Gründung).
    • Die Partner wollten die Registrierung nicht (unregelmäßige Gesellschaft).
    • Der Zugang zum Handelsregister wurde aufgrund fehlender Anforderungen verweigert.

Es ist zu beachten, dass die SA (Aktiengesellschaft) und die SL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) immer Handelsgesellschaften sind, unabhängig von ihrem Zweck oder ihrer Tätigkeit. Personengesellschaften (Offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft) sind nur dann Handelsgesellschaften, wenn ihr Zweck oder ihre Tätigkeit gewerblich ist.

Gesellschaftsstruktur: Vertraglich vs. Korporativ

Vertragliche Struktur (Personalistisch)

Gesellschaften mit vertraglicher Struktur sind dadurch gekennzeichnet, dass die vertragliche Ebene, d.h. die Beziehungen der Partner untereinander, im Vordergrund steht. Hierzu zählen die Zivilgesellschaften und die personalistisch geprägten Handelsgesellschaften.

Korporative Struktur (Unternehmensstruktur)

Gesellschaften mit korporativer Struktur zeichnen sich dadurch aus, dass der organisatorische Aspekt und nicht der Vertrag relevant ist. Die Organisation entsteht im Gründungsaugenblick mit voller Autonomie, vollständig getrennt von den Partnern und deren Schicksalen. Dazu gehören die SA, die SL, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, Genossenschaften oder Kreditgarantiegemeinschaften.

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