Unternehmensformen im Überblick: Rechtsformen und Merkmale
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Einzelunternehmen: Merkmale & Vorteile
Ein Einzelunternehmen wird von einer Person geführt. Es erfordert kein Mindestkapital und bietet unbegrenzte Haftung. Die Gründung erfordert in der Regel keine Eintragung ins Handelsregister. Der Unternehmer ist gleichzeitig Arbeitgeber und Manager. Die Gewinne unterliegen der Einkommensteuer. Vorteile sind geringe Formalitäten, schnelle Entscheidungswege und niedrige Gründungskosten. Nachteile können die unbegrenzte Haftung und begrenzte Unterstützung sein.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erfordert mindestens zwei Gesellschafter. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital, und die Haftung ist unbegrenzt. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht erforderlich. Die Gesellschafter sind gemeinsam für Entscheidungen und die Geschäftsführung verantwortlich. Gewinne unterliegen der Einkommensteuer der Gesellschafter. Die GbR ist schnell zu gründen und flexibel, erfordert jedoch die Zustimmung aller Gesellschafter bei wichtigen Entscheidungen.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) benötigt mindestens zwei Gesellschafter. Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben, und die Haftung ist unbegrenzt. Eine Eintragung ins Handelsregister ist zwingend erforderlich. Die Gesellschafter sind gemeinsam geschäftsführungs- und vertretungsberechtigt. Die Gewinne unterliegen der Einkommensteuer der Gesellschafter. Sie ist für gewerbliche Zwecke gedacht.
Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft (KG) erfordert mindestens zwei Gesellschafter: einen Komplementär (voll haftend) und einen Kommanditisten (haftet nur mit seiner Einlage). Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Die KG muss im Handelsregister eingetragen werden. Die Geschäftsführung obliegt den Komplementären. Die Kapitalübertragung ist für Kommanditisten einfacher. Die KG unterliegt der Besteuerung als Personengesellschaft. Die Gründung kann komplexer sein, bietet aber Flexibilität bei der Haftung.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erfordert mindestens einen Gesellschafter und ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro (wobei 12.500 Euro bei Gründung eingezahlt sein müssen). Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine Eintragung ins Handelsregister ist zwingend. Das höchste Entscheidungsorgan ist die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung obliegt den Geschäftsführern. Die Übertragung von Geschäftsanteilen muss notariell beurkundet werden und kann anderen Gesellschaftern zum Vorkauf angeboten werden. Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer. Die Gründung ist aufwendiger, bietet aber den Vorteil der Haftungsbeschränkung und kann den familiären Charakter bewahren.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - UG
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine Sonderform der GmbH und wird oft als 'Mini-GmbH' bezeichnet. Sie erfordert mindestens einen Gesellschafter (natürliche Person) und ein Stammkapital von mindestens 1 Euro (maximal 24.999 Euro). Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gründung erfolgt elektronisch und erfordert eine Eintragung ins Handelsregister. Das höchste Entscheidungsorgan ist die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung obliegt den Geschäftsführern. Die Kapitalübertragung ist nicht frei übertragbar. Die UG unterliegt der Körperschaftsteuer. Sie ist ideal für Gründer mit geringem Startkapital, muss aber Rücklagen bilden, bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist.
Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) kann von einer Einzelperson gegründet werden. Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro, eingeteilt in Aktien. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine Eintragung ins Handelsregister ist zwingend. Das höchste Entscheidungsorgan ist die Hauptversammlung der Aktionäre, die Geschäftsführung obliegt dem Vorstand, der vom Aufsichtsrat bestellt wird. Die Übertragung von Aktien ist in der Regel frei. Die AG unterliegt der Körperschaftsteuer. Die Gründung ist komplex und zeitaufwendig, bietet aber gute Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung und ist für große Unternehmen geeignet.
Spezielle Unternehmensformen: Arbeitnehmerbeteiligung
Einige spezielle Unternehmensformen legen Wert auf Arbeitnehmerbeteiligung. Sie erfordern oft eine Mindestanzahl von Mitgliedern (z.B. 3) und fest angestellten Mitarbeitern (z.B. 4 Vollzeitkräfte). Die Beteiligung eines einzelnen Mitglieds kann begrenzt sein (z.B. auf 33%). Die Haftung ist in der Regel beschränkt, wobei die Mitglieder über eine unbegrenzte Haftung entscheiden können. Die Gründung erfordert eine Eintragung ins Handelsregister und ggf. bei speziellen Arbeitervereinen. Das höchste Entscheidungsorgan kann je nach Form die Gesellschafter- oder Aktionärsversammlung sein, die Geschäftsführung obliegt Administratoren. Kapitalanteile können Arbeitnehmern angeboten werden, die noch keine Partner sind. Diese Unternehmen unterliegen der Körperschaftsteuer und können Steuervergünstigungen erhalten. Sie zeichnen sich durch einen sozialen Charakter aus, bei dem ein Teil der Gewinne im Unternehmen verbleibt.
Genossenschaft (eG)
Die Genossenschaft (eG) ist eine Unternehmensform, die auf der Förderung ihrer Mitglieder basiert. Eine Genossenschaft 1. Grades besteht aus mindestens fünf natürlichen Personen. Eine Genossenschaft 2. Grades kann andere Genossenschaften als Mitglieder haben (mindestens drei). Es ist kein festes Mindestkapital vorgeschrieben, und die Haftung ist in der Regel beschränkt (die Mitglieder können jedoch eine Nachschusspflicht vereinbaren). Die Gründung erfordert eine Eintragung ins Genossenschaftsregister. Das höchste Entscheidungsorgan ist die Generalversammlung, bei der jedes Mitglied eine Stimme hat ('Ein-Person-eine-Stimme'-Prinzip). Die Geschäftsführung obliegt dem Vorstand, überwacht vom Aufsichtsrat. Mitglieder können flexibel beitreten und austreten. Die Entscheidungsfindung kann aufgrund des 'Ein-Person-eine-Stimme'-Prinzips langsamer sein. Mitglieder bringen Kapital ein und erhalten Zinsen oder Dividenden. Die Beteiligung eines einzelnen Mitglieds am Kapital ist oft begrenzt (z.B. 25% oder 45% je nach Genossenschaftsart). Ein Teil der Gewinne (z.B. 30%) muss in einen Reservefonds für Bildung und andere Zwecke eingestellt werden.