Unternehmensformen: Ein umfassender Leitfaden
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Überblick über Unternehmensformen und ihre Eigenschaften
Im Folgenden werden die verschiedenen Unternehmensformen mit ihren jeweiligen Merkmalen detailliert beschrieben:
Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen wird von einer einzelnen natürlichen Person betrieben. Der Inhaber ist persönlich und unbeschränkt haftbar. Es gibt keine Mindestkapitalanforderung. Der Name des Unternehmens entspricht in der Regel dem Namen des Inhabers. Die Besteuerung erfolgt über die Einkommensteuer des Inhabers.
Zivilgesellschaften
Private Zivilgesellschaft
Eine private Zivilgesellschaft basiert auf einem Vertrag zwischen zwei oder mehr Personen, die ihr Kapital oder ihre Arbeitskraft zusammenlegen, um Gewinne zu erzielen. Sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich des Kapitals. Der Name kann frei gewählt werden. Die Besteuerung erfolgt über die Einkommensteuer der Gesellschafter.
Öffentliche Zivilgesellschaft
Ähnlich der privaten Zivilgesellschaft, jedoch sind die Vereinbarungen zwischen den Partnern öffentlich und notariell beglaubigt.
Handelsgesellschaften
Handelsgesellschaften besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit und sind im Handelsregister eingetragen.
Personengesellschaften
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die Mindestanzahl der Gesellschafter beträgt zwei, es gibt kein Maximum. Alle Gesellschafter sind an der Geschäftsführung beteiligt, sofern nicht anders vereinbart. Die Haftung ist persönlich, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt. Es gibt keine Mindestkapitalanforderung. Der Name muss den Namen aller oder einiger Gesellschafter enthalten, gefolgt von „und Gesellschaft“ oder „& Co.“ sowie dem Zusatz „Offene Handelsgesellschaft“ oder der Abkürzung „OHG“. Die Besteuerung erfolgt über die Körperschaftsteuer.
Kommanditgesellschaft (KG)
Es gibt zwei Arten von Gesellschaftern:
- Komplementäre: Beteiligen sich direkt an der Geschäftsführung und haften persönlich, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt.
- Kommanditisten: Leisten eine Kapitaleinlage und haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
Die Mindestanzahl beträgt zwei Gesellschafter, davon mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist. Es gibt keine Mindestkapitalanforderung. Der Name muss den Namen aller oder mindestens eines Komplementärs enthalten, gefolgt von „& Co.“ und dem Zusatz „Kommanditgesellschaft“ oder der Abkürzung „KG“.
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Ähnlich der Kommanditgesellschaft, jedoch wird das Kapital der Kommanditisten durch Aktien repräsentiert. Das Mindestkapital beträgt 60.101,21 €, wovon mindestens 25 % bei der Gründung eingezahlt sein müssen. Die Anzahl der Kommanditisten muss mindestens drei betragen, und es muss mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter geben, der die Gesellschaft verwaltet. Der Name kann frei gewählt werden, gefolgt von „Kommanditgesellschaft auf Aktien“ oder der Abkürzung „KGaA“.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Anzahl der Gesellschafter kann eine oder mehrere Personen betragen. Im Falle eines einzigen Gesellschafters handelt es sich um eine Ein-Personen-GmbH. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das eingebrachte Kapital beschränkt. Das Mindestkapital beträgt 3.005,06 €. Der Name muss den Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder die Abkürzung „GmbH“ enthalten. Die Besteuerung erfolgt über die Körperschaftsteuer.
Gründung: Die GmbH muss im Handelsregister eingetragen werden. Die Satzung muss folgende Angaben enthalten:
- Name der Firma
- Gegenstand des Unternehmens
- Hauptverwaltung
- Stammkapital (Stammeinlagen, deren Wert und Nummerierung)
- Regelungen zur Organisation der Geschäftsführung
- Weitere rechtmäßige Vereinbarungen und Bedingungen
Organe der Gesellschaft:
- Geschäftsführung: Vertritt die Gesellschaft nach außen.
- Gesellschafterversammlung: Oberstes Organ der Gesellschaft, zuständig für wichtige Entscheidungen.
Rechte der Gesellschafter:
- Recht auf Gewinnbeteiligung
- Bezugsrecht auf neue Anteile
- Teilnahme an der Gesellschafterversammlung
- Informationsrecht
Aktiengesellschaft (AG)
Die Anzahl der Aktionäre kann eine oder mehrere Personen betragen. Die Haftung der Aktionäre ist auf das eingebrachte Kapital beschränkt. Das Mindestkapital beträgt 60.101,21 €, eingeteilt in Aktien. Die Aktien können auf den Namen oder Inhaber lauten. Bei der Gründung müssen mindestens 25 % des Kapitals eingezahlt sein. Der Name muss den Zusatz „Aktiengesellschaft“ oder die Abkürzung „AG“ enthalten. Die Besteuerung erfolgt über die Körperschaftsteuer.
Gründung: Die AG muss im Handelsregister eingetragen werden. Die Satzung muss folgende Angaben enthalten:
- Name der Firma
- Gegenstand des Unternehmens
- Hauptverwaltung
- Grundkapital
- Anzahl der Aktien, Nennwert, Klasse und Serie
- Regelungen zur Organisation der Geschäftsführung
- Weitere rechtmäßige Vereinbarungen und Bedingungen
Organe der Gesellschaft:
- Vorstand: Führt die Geschäfte der Gesellschaft.
- Aufsichtsrat: Überwacht den Vorstand.
- Hauptversammlung: Versammlung der Aktionäre, zuständig für wichtige Entscheidungen.
Rechte der Aktionäre:
- Recht auf Dividende
- Bezugsrecht auf neue Aktien
- Teilnahme an der Hauptversammlung
- Stimmrecht
- Informationsrecht
Das Kapital einer Kapitalgesellschaft ist in gleiche Teile aufgeteilt, die als Aktien bezeichnet werden. Die Einlagen können durch Zertifikate oder Bucheinträge repräsentiert werden.
Klassen von Aktien
Arten von Aktien | ||
Nach Rechten | ||
Stammaktien: Sie haben kein besonderes Recht | Vorzugsaktien: Sie haben einige Privilegien, wie den bevorzugten Erhalt von Dividenden | |
Nach dem Titel | ||
Namensaktien: Die Aktie enthält den Namen des Eigentümers | Inhaberaktien: Die Aktie ist Eigentum des Inhabers | |
Nach der Kapitalzahlung: | ||
Regulär: diejenigen, die mit Geld bezahlt werden | Sacheinlage: solche, bei denen eine Sacheinlage akzeptiert wird | Gratisaktien: in diesem Fall werden die Aktien gegen Reserven ausgegeben |
Grundbegriffe im Zusammenhang mit Aktien:
- Nennwert: Wert der einzelnen Aktie.
- Kurswert: Der Marktwert zum Zeitpunkt des Kaufs einer Aktie.
- Bezugsrecht: Das Recht eines Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien zu erwerben.
- Umsatz und Rentabilität: Der Betrag, der jeder Aktie zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung steht.
Arbeitnehmergesellschaft
Eine Arbeitnehmergesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, bei der der Großteil des Kapitals (mindestens 51 %) im Besitz der Arbeitnehmer ist. Kein Mitglied darf mehr als 33 % des Kapitals halten, mit Ausnahme von öffentlichen Körperschaften, die 49 % halten dürfen. Die Mindestanzahl beträgt 4 Mitglieder, von denen mindestens 3 Arbeitnehmer sein müssen. Die Haftung ist auf das Kapital beschränkt. Das Grundkapital ist in Aktien oder Anteile aufgeteilt. Davon müssen mindestens 25 % eingezahlt sein, wenn es sich um eine S.A.L. handelt, oder 100 %, wenn es sich um eine S.L.L. handelt. Das Kapital muss mindestens 3.005,06 € bzw. 60.101,21 € betragen. Der Name wird durch einen beliebigen Namen, gefolgt von „Sociedad Limitada Laboral“ / „SLL“ oder „Sociedad Anónima Laboral“ / „SAL“, ergänzt. Für die Übertragung von Aktien oder Anteilen werden zunächst festangestellte Arbeitnehmer, die keine Gesellschafter sind, dann die Arbeitnehmer-Gesellschafter, dann andere Gesellschafter und schließlich Arbeitnehmer ohne unbefristeten Vertrag berücksichtigt. Es sollte ein verbindlicher spezieller Reservefonds in Höhe von 10 % des Nettogewinns gebildet werden. Die Formalisierung erfolgt in einer öffentlichen Urkunde und wird im Handelsregister der Gesellschaften im Geschäft der Autonomen Gemeinschaft eingetragen.
Genossenschaften
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen Interessen, deren wirtschaftliche Leistung (sogenannter Überschuss) an die Mitglieder ausgeschüttet wird, sobald die Gemeinschaftsmittel bedient wurden. Die Aufnahme von Partnern ist freiwillig und kostenlos. Die soziale Verantwortung ist auf den Nennwert ihrer Einlagen begrenzt. Das Mindestkapital wird in der Satzung festgelegt und variiert je nach der Zahl der Mitglieder. Kein Mitglied kann mehr als 25 % des Eigenkapitals in den primären Genossenschaften halten, nicht mehr als 45 % in den sekundären. Neben dem Kapital müssen mindestens 25 % zum Zeitpunkt der Gründung eingezahlt werden. Der Name muss den Begriff „Genossenschaft“ oder die Abkürzung „S. Coop“ enthalten. 30 % der Überschüsse werden für den obligatorischen Reservefonds zur Bildung und Förderung verwendet. Es muss ein Skript für die Gründung und Satzung von einem Notar erstellt und im Register der Genossenschaften eingetragen werden.
Einrichtungen der Gesellschaft:
- Die Generalversammlung (Sitzung der Partner und Mitarbeiter)
- Board of Regents (der Dachverband, Geschäftsführung und Vertretung)
- Appeals Committee (Prozess- und Behebung von Beschwerden, nur die erste Klasse)
- Controller (Zensur von Aussagen, von 1 bis 3 Mitglieder)
Mitglieder: Sie haben bestimmte Rechte (an Aktivitäten teilnehmen, Informationen erhalten und den Überschuss erhalten) und Pflichten (Besucher Sitzungen, die vereinbarten Regelungen und Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen)
Arten von Genossenschaften: Arbeitnehmergenossenschaften, Verbraucher- und Nutzergenossenschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Agrargenossenschaften, kommunale Landbesitzgenossenschaften, Dienstleistungsgenossenschaften, See-Carrier-Genossenschaften, Versicherungsgenossenschaften, Gesundheitsgenossenschaften, Bildungsgenossenschaften, Kreditgenossenschaften usw.
Typen | Partner | Disclaimer | Capital | Name | Fiscld. |
Einzelunternehmen | 1 | Unbegrenzte | Kein Mindestbestellwert | Holder Name | Einkommensteuergesetzes |
Private Zivilgesellschaft | 2 oder mehr | Unbeschränkten persönlichen | Kein Mindestbestellwert | Jeder Name gewählt | Einkommensteuergesetzes |
Zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit | 2 oder mehr | Unbegrenzte | Kein Mindestbestellwert | Jeder Name gewählt | Einkommensteuergesetzes |
Partnerschaft | 2 oder mehr | Unbegrenzte persönliche, Gelenk-und Tochtergesellschaft | Es gibt keine Mindestbestellmenge, voll eingezahlte | Namen aller persönlich haftenden Gesellschafter, oder einer von ihnen oder nur eine, sondern der Ausdruck, "und Unternehmen" | IS |
Kommanditgesellschaft | 2 oder mehr (1 Gruppe und 2 unbegrenzt) | Unlimited für persönlich haftenden Gesellschafter. Beschränkt auf Kapitaleinlage der Kommanditisten. | Minimale voll eingezahlte 60101,21 € | Namen aller persönlich haftenden Gesellschafter oder einer von ihnen oder einem, sollten dann die Worte "und Gesellschaft" und alle "Kommanditgesellschaft" | IS |
Partnerschaft Aktien von | 3 oder mehr (1 Gruppe und 2 unbegrenzt) | Unlimited für persönlich haftenden Gesellschafter. Beschränkt auf Kapitaleinlage der Kommanditisten. | Mindestens 3005,06 €. Das voll eingezahlte | Jeder Name, gefolgt von "Company Limited by Shares" oder "S. in Com. Für A. " | IS |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung | 1 oder mehr | Limits pro Kopf | Mindestens 3005,06 € voll ausgezahlt | Firmenname gefolgt von "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder "GmbH" oder "SL" | IS |
Corporation | 1 oder mehr | Limits pro Kopf | Mindestens 25% ausgezahlt 60101,21 € | Firmenname gefolgt von "Gesellschaft" oder "SA" | IS |
Arbeiter-prozentige Gesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) | 4 oder mehr (mindestens 3 Mitglieder müssen Arbeitnehmer sein) | Limits pro Kopf | 3005,06 € Minimum, wenn SRL oder 60.101,21 €, wenn SAL (mindestens 51% werden von der Arbeitsgruppe Partner zu zahlen) | Firmenname gefolgt von "Gesellschaft mit beschränkter Haftung Arbeit" oder "SLL" oder "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder "SAL) | IS |
Genossenschaft | 2 bis 5 je nach Typ | Limits pro Kopf | Mindestaufenthalt in-Gesetze | Muss einen "Genossenschaft" oder die Abkürzung "S. in Coop. " | IS |