Unternehmensführung: Konzepte, Rechtsformen und Gründung

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Das Geschäftskonzept

Das Geschäftskonzept befasst sich mit der Nutzung knapper Ressourcen zur Deckung menschlicher Bedürfnisse. Bedürfnisse sind grenzenlos. Die Aufgabe des Menschen ist es, diese Bedürfnisse durch die Nutzung und Transformation knapper Güter mit alternativen Verwendungen zu decken.

Definition Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine Organisation, die Produkte und Dienstleistungen anbietet, um individuelle Bedürfnisse zu befriedigen.

Nutzen

Nutzen beschreibt die Fähigkeit eines Gutes oder einer Dienstleistung, ein Bedürfnis zu befriedigen.

Ressourcen

Für die Geschäftstätigkeit sind verschiedene Ressourcen unerlässlich:

  • Humankapital: Wissen und Fähigkeiten, die zur Herstellung von Produkten und Dienstleistungen eingesetzt werden. Ohne Menschen gäbe es keine Geschäftsprojekte.
  • Materielle Ressourcen: Maschinen, Werkzeuge und Materialien, die für die Produktion von Gütern oder Dienstleistungen notwendig sind.
  • Immaterielle Ressourcen: Auch als immaterielle Vermögenswerte bekannt, wie das Unternehmensimage, die Unternehmenskultur oder Patente.
  • Finanzielle Ressourcen: Notwendige Mittel zur Deckung der Betriebskosten, für Investitionen oder zur Erneuerung von Verbrauchsgütern.

Organisation

Ein gut organisiertes Unternehmen ist entscheidend für eine reibungslose Funktion.

Ziele und Zwecke

Sie rechtfertigen die Existenz des Unternehmens und definieren die angestrebten Erfolge.

Der Begriff des Unternehmers

Der Unternehmer haucht dem Unternehmen Leben ein und steuert es. Er ist direkt verantwortlich für die Organisation, Koordination, Leitung und Kontrolle der Geschäftsprozesse. Der Aspekt der Schöpfung ist dabei das wichtigste Merkmal. Der Unternehmer setzt Ideen in die Realität um und realisiert Projekte.

Der Unternehmergeist

Eine Reihe von Eigenschaften, die die meisten Unternehmer gemeinsam haben:

  • Projektcharakter: Entwickelt eigene Initiativen, entdeckt ungenutzte Gelegenheiten und setzt kreative Ideen in die Realität um.
  • Leidenschaft: Um einem Unternehmen Leben einzuhauchen, bedarf es der Fähigkeit, neue Wege zur Kundenzufriedenheit zu finden, Innovationen zu entwickeln und organisatorische Fähigkeiten zu besitzen.
  • Risikobereitschaft: Die Fähigkeit, Risiken einzugehen und Situationen zu meistern, deren Ergebnis von der eigenen persönlichen Zukunft und der des Unternehmens abhängt.
  • Optimismus: Eine optimistische Einstellung ist notwendig, um die anspruchsvollen Aufgaben mit Sorgfalt und Engagement zu bewältigen.

Entscheidungsgründe für Unternehmertum

Ein Hauptgrund ist die Suche nach Unabhängigkeit und Freiheit bei der Arbeit, um nicht mehr unter direkter Anweisung zu stehen.

Klassifikation von Unternehmen nach Wirtschaftszweigen

  • Primärsektor: Gewinnung von Rohstoffen (z.B. Landwirtschaft, Bergbau).
  • Sekundärsektor: Verarbeitung von Materialien. Das Endergebnis sind Produkte, die menschliche Bedürfnisse befriedigen (z.B. Industrie, Handwerk).
  • Tertiärsektor: Erbringung von Dienstleistungen, die nicht physisch hergestellt werden. Dazu gehören Handel (Bereitstellung von Waren bei Bedarf) und Dienstleistungen, die einen Mehrwert für den Endverbraucher schaffen und immateriell sind (können nicht gelagert werden).

Klassifikation von Unternehmen nach Größe

  • Kleinstunternehmen: Erzeugen oft hohe wirtschaftliche Aktivität mit wenigen Mitarbeitern. Der Fokus liegt hier weniger auf der reinen Größe, sondern auf dem Umsatz und dem geschaffenen Mehrwert.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Eine wichtige Kategorie, die einen Großteil der Wirtschaft ausmacht.
  • Großunternehmen: Erzeugen die größte wirtschaftliche Bewegung und haben viele Mitarbeiter. Weitere Kriterien sind Umsatz und Ergebnis. Es wird oft argumentiert, dass 100 kleine Unternehmen mehr Wert schaffen können als 3 große.

Klassifikation von Unternehmen nach Eigentümerstruktur

  • Privatunternehmen: Das Unternehmen ist im Besitz von Einzelpersonen oder privaten Gruppen.
  • Öffentliche Unternehmen: Der Eigentümer ist der Staat oder eine staatliche Einrichtung.
  • Gemischte Unternehmen: Das Eigentum ist zwischen privaten und staatlichen Akteuren aufgeteilt.

Klassifikation von Unternehmen nach Rechtsform

Einzelunternehmen

Der Eigentümer ist eine natürliche Person, die eine gewerbliche, industrielle oder freiberufliche Tätigkeit ausübt. Dies impliziert die volle Kontrolle über das Unternehmen, die Leitung der Verwaltung und die persönliche Haftung für alle Schulden.

Kapitalgesellschaften

Diese werden von mehreren Eigentümern gegründet. Der Grad der Verantwortung hängt von der Höhe des Kapitals und den rechtlichen Bestimmungen ab.

Gesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaften)

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen, die sich verpflichten, gemeinsame Beiträge (Geld, Güter oder Arbeitskraft) zu leisten. Die Haftung ist gesamtschuldnerisch, d.h., jeder Gesellschafter haftet direkt für die Handlungen der Gesellschaft.
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Wenn das Eigentum an Gütern oder Rechten mehreren Personen gehört. Die Haftung kann gesamtschuldnerisch oder anteilig sein.

Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (Kapitalgesellschaften)

Diese Gesellschaften besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit und werden durch das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie spezielle ergänzende Gesetze geregelt. Wichtige Aspekte sind:

  • Gesetze zur Zahlungsunfähigkeit
  • Gesetze zu Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Gesetze zu Aktiengesellschaften (AG)
  • Arbeitsrecht
  • Regulierung des Handelsregisters
  • Allgemeines Genossenschaftsrecht

Gründungsvoraussetzungen:

  • Öffentliche Beurkundung der Satzung.
  • Eintragung ins Handelsregister.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Eine Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter unter einem gemeinsamen Namen soziale Rechte und Pflichten haben. Sie vereint Kapital und Arbeit. Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Gesellschafterzahl (mindestens zwei). Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt für die Gesellschaftsschulden, subsidiär und persönlich. Es gibt keine gesetzliche Mindestkapitalanforderung.

Typen von Gesellschaftern (im Kontext der OHG):

  • Vollhafter (Komplementär): Bringt Kapital und/oder Arbeit ein und haftet unbeschränkt.
  • Arbeitsgesellschafter: Bringt hauptsächlich Arbeitskraft ein.

Kommanditgesellschaft (KG)

Besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern: einem oder mehreren Komplementären (Vollhaftern) und einem oder mehreren Kommanditisten (Teilhaftern). Die wichtigsten Merkmale sind:

  • Kein gesetzliches Mindestkapital erforderlich.
  • Mischung aus Arbeits- und Kapitaleinlagen.
  • Überwiegend personalistisch geprägte Gesellschaft.
  • Der Firmenname enthält den Namen eines persönlich haftenden Gesellschafters und den Zusatz „KG“ oder „Kommanditgesellschaft“.

Haftung:

  • Komplementäre: Haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
  • Kommanditisten: Haften nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Geschäftsanteile unterteilt ist. Die Gesellschaft wird durch den Willen ihrer Gesellschafter (Gesellschafterversammlung) und die Geschäftsführung (Geschäftsführer) geleitet.

  • Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Kapitaleinlage, nicht mit ihrem Privatvermögen.
  • Kapital: Das Stammkapital muss mindestens 25.000 Euro betragen.
  • Gesellschafter: Mindestens ein Gesellschafter (auch Ein-Personen-GmbH möglich).
  • Name: Der Firmenname muss den Zusatz „GmbH“ enthalten.

Aktiengesellschaft (AG)

Eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist. Die Aktien repräsentieren das Eigentum der Aktionäre am Unternehmen.

  • Kapital: Das Grundkapital muss mindestens 50.000 Euro betragen. Bei Gründung müssen mindestens 25% des Nennwerts jeder Aktie eingezahlt sein.
  • Haftung: Die Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage (dem Wert ihrer Aktien).
  • Leitung: Die Gesellschaft wird durch den Vorstand geleitet, der vom Aufsichtsrat überwacht wird. Die Aktionäre üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus.
  • Name: Der Firmenname muss den Zusatz „AG“ enthalten.

Arbeitsgesellschaft (z.B. Sociedad Laboral)

Ein Unternehmen, bei dem der Großteil des Kapitals den arbeitenden Gesellschaftern gehört. Merkmale:

  • Gesellschaftertypen: Es gibt arbeitende Gesellschafter und Kapitalgesellschafter.
  • Kapitalanteile: Kein einzelner Gesellschafter (außer öffentlichen Einrichtungen) darf mehr als ein Drittel des Stammkapitals halten.
  • Arbeitsstunden: Die Arbeitsstunden von Nicht-Gesellschaftern dürfen einen bestimmten Prozentsatz der gesamten Arbeitsstunden nicht überschreiten (z.B. 15%).
  • Gesellschafterzahl: Oft gibt es eine Begrenzung der maximalen Anzahl von Gesellschaftern.
  • Kapitalaufteilung: Das Kapital ist in Anteile oder Beteiligungen aufgeteilt.
  • Vorteile: Oft gibt es staatliche Anreize zur Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen, wie zinsgünstige Kredite.

Arbeitergenossenschaft

Eine Gruppe von Arbeitnehmern, die sowohl Eigentümer als auch Angestellte sind. Sie können nur Kapitalgesellschafter sein (mindestens 3 Partner). Sie erhalten keinen festen Monatslohn, sondern eine Vergütung basierend auf dem erwirtschafteten Gewinn. Die Zusammenarbeit ist auf jede wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet.

Organe der Genossenschaft:

  • Generalversammlung: Hier werden alle wichtigen Entscheidungen getroffen.
  • Vorstand/Beirat: Verantwortlich für die Verwaltung und die Einhaltung der Regeln durch die Mitglieder.
  • Prüfer: Überwachen und kontrollieren die Geschäftsführung und die Einhaltung der Vorschriften.
  • Ressourcenausschuss/Schlichtungsausschuss: Zuständig für die Beilegung von Problemen innerhalb der Genossenschaft oder zwischen den Mitgliedern.

Genossenschaften müssen im Genossenschaftsregister eingetragen werden. Das Gesetz schreibt in der Regel kein Mindest- oder Höchstkapital vor.

Schritte für Einzelunternehmer

Ein Einzelunternehmer sollte folgende Schritte beachten:

  • Anmeldung beim Finanzamt: Registrierung der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung: Registrierung als Selbstständiger.
  • Kapitalbedarf: Sicherstellung von ausreichend Startkapital (oft 20-30% des Gesamtbedarfs).
  • Führung von Büchern: Führen eines Geschäftsbuchs und eines Besuchsbuchs (falls zutreffend).
  • Genehmigungen: Einholung notwendiger Genehmigungen oder Lizenzen für die spezifische Tätigkeit.

Wichtige Begriffe

  • Person: Ein Rechtssubjekt mit Rechten und Pflichten.
  • Natürliche Person: Ein Mensch mit Rechten und Pflichten.
  • Juristische Person: Eine Organisation oder Einheit mit eigenen Rechten und Pflichten (z.B. eine GmbH).
  • Direkte Haftung: Die persönliche Verantwortung einer Person für ihre Handlungen.
  • Subsidäre Haftung: Die Haftung einer dritten Person, wenn die primär verantwortliche Person ihren Pflichten nicht nachkommen kann.
  • Geteilte Haftung (Mancomunada): Jeder Verantwortliche haftet nur für seinen eigenen Anteil.
  • Gesamtschuldnerische Haftung (Solidarische Haftung): Jeder Verantwortliche haftet für die gesamte Schuld.

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