Unternehmensgründung: Arten und Steuern

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Arten von Unternehmen

Einzelunternehmer

Der Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die in eigenem Namen ein Unternehmen im Rahmen einer gewerblichen, industriellen oder beruflichen Tätigkeit führt.

  • Haftung: unbeschränkt, persönlich
  • Mindestkapital: kein Mindestkapital erforderlich
  • Leitungsorgan: der Eigentümer
  • Gründung: Personalausweis (DNI), freiwillige Eintragung im Handelsregister

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Gesellschaft mit kaufmännischem Charakter, deren Kapital in gleiche, kumulative und unteilbare Anteile (sogenannte Stammeinlagen) aufgeteilt ist. Diese können nicht in Wertpapiere umgewandelt werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das eingezahlte Kapital beschränkt.

  • Mindestkapital: 3.005,06 €
  • Anzahl der Gesellschafter: mindestens 1
  • Leitungsorgane: Gesellschafterversammlung und Geschäftsführer
  • Gründung: öffentliche Urkunde und Eintragung im Handelsregister

Neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Sonderform der GmbH. Sie ermöglicht eine einfachere und schnellere Gründung.

  • Anzahl der Gesellschafter: zwischen 1 und 5
  • Haftung: beschränkt auf das eingebrachte Kapital
  • Mindestkapital: 3.012 €
  • Höchstkapital: 120.202 €
  • Leitungsorgane: Gesellschafterversammlung und Geschäftsführer (einzeln oder mehrere)
  • Gründung: öffentliche Urkunde und Eintragung im Handelsregister

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist, die frei übertragbar sind. Die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Schulden der Gesellschaft, sondern nur bis zur Höhe ihrer Einlage.

  • Mindestkapital: 60.101,21 €
  • Anzahl der Gesellschafter: mindestens 1
  • Leitungsorgane: Gesellschafterversammlung und Vorstand oder Verwaltungsrat
  • Gründung: öffentliche Urkunde und Eintragung im Handelsregister

Arbeitnehmergesellschaft

Die Arbeitnehmergesellschaft ist eine AG oder GmbH, deren Kapital mehrheitlich Arbeitnehmern gehört, die ihre Arbeitsleistung persönlich und direkt auf unbestimmte Zeit erbringen.

  • Anzahl der Gesellschafter: mindestens 3
  • Haftung: beschränkt
  • Mindestkapital:
    • GmbH: 3.005,06 €
    • AG: 60.101,21 €
  • Leitungsorgane:
    • GmbH: Gesellschafterversammlung und Geschäftsführer
    • AG: Gesellschafterversammlung und Vorstand oder Verwaltungsrat
  • Gründung: öffentliche Urkunde, Eintragung im Handelsregister und im Register der Arbeitnehmergesellschaften

Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft ist eine Vereinbarung, nach der eine ungeteilte Sache oder ein ungeteiltes Recht mehreren Personen gehört.

  • Anzahl der Gesellschafter: mindestens 2
  • Haftung: unbeschränkt
  • Mindestkapital: kein Mindestkapital erforderlich
  • Leitungsorgan: alle Teilhaber
  • Gründung: mündlicher oder schriftlicher Vertrag

Die Gütergemeinschaft dient der Erhaltung und Nutzung eines gemeinsamen Vermögenswertes. Sie muss beim Finanzamt (IAE) angemeldet werden. Jeder Teilhaber wird entsprechend seinem Anteil am Einkommen mit der Einkommensteuer belastet. Teilhaber, die ihre Arbeitskraft einbringen, müssen sich als Selbstständige bei der Sozialversicherung anmelden. Teilhaber, die nur Kapital einbringen, sind nicht verpflichtet, sich anzumelden.

Franchise

Franchise ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien: dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer. Der Franchisegeber ist Inhaber eines Betriebs oder Unternehmens und bietet ein rentables Produkt oder eine Dienstleistung mit einer bekannten Marke an. Er stellt auch das sogenannte Know-how zur Verfügung, um das Geschäft zu führen und zu verwalten. Der Franchisenehmer erhält das Produkt, die Marke und das Know-how durch eine Lizenz zur ausschließlichen Nutzung dieses Geschäfts in einem bestimmten Gebiet. Er ist nicht frei in der Geschäftsführung und es ist üblich, eine Wettbewerbsklausel zu unterzeichnen, nach der der Franchisenehmer nach Vertragsende für einen bestimmten Zeitraum kein Unternehmen mit ähnlichen Eigenschaften gründen darf. Der Franchisenehmer muss eine Eintrittsgebühr, regelmäßige Gebühren und Werbekosten zahlen.

Mehrwertsteuer (MwSt.)

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Verbrauchssteuer, die dem Endverbraucher auferlegt wird. Unternehmer müssen sie von ihren Kunden einziehen und an das Finanzamt abführen. Es gibt zwei Regelungen: die allgemeine und die besondere.

Allgemeine Regelung

Wenn ein Unternehmen Waren kauft, muss es die Mehrwertsteuer an seinen Lieferanten zahlen. Diese Steuer wird als Vorsteuer bezeichnet. Wenn das Unternehmen seine Produkte oder Dienstleistungen verkauft, muss es seinen Kunden die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Diese Steuer wird als Umsatzsteuer bezeichnet.

Umsatzsteuer > VorsteuerUmsatzsteuer < Vorsteuer
Ans Finanzamt abführenRückerstattung durch das Finanzamt

Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer dient der Preis des Produkts oder der Dienstleistung. Dieser umfasst:

  • Provisionen
  • Frachtkosten
  • Versicherungsprämien
  • Zinsen auf latente Raten
  • Subventionen
  • Steuern
  • Verpackungsmaterial

Rabatte werden vor der Berechnung der Mehrwertsteuer abgezogen.

Steuersätze

  • Super-reduzierter Satz: 4 % (Brot, Milch, Käse, Eier, Bücher, Medikamente für den menschlichen Verzehr usw.)
  • Reduzierter Satz: 7 % (Personenbeförderung, Eintrittskarten für Museen, Hotels usw.)
  • Allgemeiner Satz: 16 % (andere Produkte)

Bestimmte Produkte und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, darunter: Bildung, Krankenhäuser, Ärzte, staatliche Lotterien, Verkauf von zuvor genutzten Immobilien.

Behördengänge bei der Unternehmensgründung

Gemeinde

  • Antrag auf Baugenehmigung
  • Antrag auf Eröffnungslizenz
  • Andere kommunale Steuern

Finanzamt

  • Anmeldung zur Gewerbesteuer (IAE)
  • Registrierung und Auswahl der Mehrwertsteueroptionen
  • Grundsteuer
  • Schätzungsmethode: direkte oder objektive Schätzung
  • Legalisierung der Geschäftsbücher
  • Beantragung einer Steuernummer (CIF)

Arbeits- und Sozialministerium (Provinz)

  • Mitteilung über die Eröffnung des Arbeitsplatzes
  • Besuchsbuch
  • Eintragungsbuch
  • Arbeitszeitkalender

Sozialversicherung

  • Anmeldung im Sondersystem für Selbstständige
  • Unternehmensregistrierung
  • Anmeldung der Arbeitnehmer

Arbeitsamt

  • Registrierung von Arbeitsverträgen
  • Mitteilung über Einstellungen

Industrie- und Handelskammer (Provinz)

  • Anmeldung von gewerblichen Betrieben

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