Unternehmensgründung & Steuerliche Aspekte: Ein Leitfaden
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Unternehmensgründung und wichtige Aspekte
Bei der Gründung eines Unternehmens sind zahlreiche Aspekte zu beachten. Dazu gehören die Gewerbesteuer, die Eintragung in die Sozialversicherung, die Anmeldung der Arbeitnehmer, die Aufnahme von Mitgliedern in die Sozialversicherung, die Formalisierung von Arbeitsverträgen, die Legalisierung der offiziellen Bücher, Anträge auf Eröffnungslizenzen, die Eröffnungskommunikation am Arbeitsplatz und die Anschaffung eines versiegelten Gästebuchs sowie die Bereitstellung von Arbeitskleidung.
Genossenschaften: Gründung und Eintragung
Für Genossenschaften sind die Redaktion der Verfassung und der Satzung, die Beantragung einer Zertifizierung der Ablehnung beim zentralen Abschnitt der Registrierung von Genossenschaften, der Antrag auf Prüfung der Satzung durch einen öffentlichen Notar, die Gründung und Genehmigung der Satzung sowie die Eintragung der Tat in das Verzeichnis der Genossenschaften erforderlich.
Eigentumsverhältnisse: Gesellschaftsvertrag
Bei Eigentumsverhältnissen ist die Redaktion des Gesellschaftsvertrags und dessen Ausführung durch einen Notar notwendig.
Einkommensteuer: Wahl der Veranlagungsart
Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die natürliche Personen in Abhängigkeit von ihrer persönlichen und familiären Situation entrichten müssen. Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns aus gewerblichen, freiberuflichen und künstlerischen Tätigkeiten kann die direkte Veranlagung (normal oder vereinfacht) oder die objektive Veranlagung angewendet werden.
Normale direkte Schätzung
- Industrie, Handel oder Dienstleistung (Führung von Lagerbüchern und Erstellung von Jahresabschlüssen)
- Nicht-kommerzielle Tätigkeit (Führung von Absatz- und Umsatzbüchern, Buchführung über Einnahmen und Ausgaben, Führung eines Anlagevermögensregisters)
Vereinfachte direkte Schätzung
Bei der vereinfachten direkten Schätzung müssen Rechnungen chronologisch und nach Quartalen geordnet aufbewahrt werden. Zudem ist ein Anlagevermögensregister sowie ein Buch über Verkäufe und Einnahmen sowie ein Buch über Käufe und Ausgaben zu führen.
Objektive Schätzung
Bei der objektiven Schätzung besteht keine Verpflichtung zur Buchführung. Es müssen lediglich Belegdokumente für die Geschäftsvorfälle aufbewahrt werden.
Selbstständigkeit: Definition und Pflichten
Als selbstständig gelten Personen, die gewöhnlich, direkt, persönlich oder wirtschaftlich eine gewinnorientierte Tätigkeit ausüben, ohne dass sie Arbeitsverträge haben. Auch wenn sie andere Personen beschäftigen, sind sie zur monatlichen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet. Die Mitgliedschaft in der speziellen Regelung für Selbstständige erfolgt in der Provinz, in der die Tätigkeit ausgeübt wird.