Unternehmensübertragung, Registrierung und Sozialversicherung
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 3,55 KB
Übertragung von Unternehmen
Übertragung von Unternehmen: Es handelt sich um den Vorgang, bei dem ein Unternehmen den Besitzer wechselt. Wenn der Inhaber das Unternehmen ganz oder teilweise überträgt, spricht man von Verkaufsübergang, Unternehmensnachfolge oder Forderungsübergang. Geht der Inhaber durch Erbfolge unter, geht das Unternehmen auf die Erben über. Wird das Unternehmen durch Kauf übertragen, geht es ebenfalls auf den Erwerber über.
Die Regelungen schützen die Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt Single: Die Übertragung eines Unternehmens führt nicht von selbst zur Beendigung der Arbeitsverträge. Der Arbeitgeberstatus geht vom Veräußerer auf den Erwerber über. Der Erwerber tritt in die Rechte und Pflichten des Zedenten ein.
Zur Einführung eines Systems der gesamtschuldnerischen Haftung im Falle einer Verletzung der Pflichten des Arbeitgebers gibt es zwei Möglichkeiten:
- Haftung in Bezug auf arbeitsrechtliche Verpflichtungen, die sich nach der Übertragung eines Unternehmens ergeben; hierfür ist eine Haftung des Veräußerers für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen (z. B. 2 Jahre).
- Haftung für Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung, die bereits vor der Übertragung entstanden sind.
Rechte Collective: Die kollektiven Rechte der Arbeitnehmer, die sich aus demselben Tarifvertrag ergeben, bleiben erhalten. Die Mandate der Arbeitnehmervertreter erlöschen nicht automatisch mit der Übertragung. Schließlich haben sowohl Veräußerer als auch Erwerber die Pflicht, die Arbeitnehmer und deren Vertreter über die Übertragung zu informieren.
Registrierung von Unternehmen
Registrierung von Unternehmen: Die Gewerbeanmeldung ist die Handlung, durch die der Arbeitgeber der zuständigen Allgemeinverwaltung der Sozialversicherung (TGSS) die Aufnahme der Tätigkeit mitteilt. Die Anmeldung erfolgt auf dem amtlichen Formular und ist an die Provinzverwaltung der TGSS oder die entsprechende zuständige Stelle zu richten, in deren territorialen Bereich sich die Betriebsadresse des Arbeitgebers befindet.
Mit der Anmeldung wird die unternehmerische Tätigkeit registriert. Nach der Registrierung weist die TGSS dem Arbeitgeber eine einmalige Registriernummer zu, die in der jeweils geltenden Regelung festgelegt ist. Sobald die Registrierung erfolgt ist, ist der Arbeitgeber berechtigt, Geschäftskonten zu eröffnen, Beiträge anzumelden und seine Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anzumelden.
Arbeitnehmerzugehörigkeit (Worker-Mitgliedschaft)
Worker-Mitgliedschaft: Die Zugehörigkeit ist der Verwaltungsakt, durch den die TGSS eine Person in der Sozialversicherung erfasst, wenn sie zum ersten Mal eine Tätigkeit aufnimmt, die in den Anwendungsbereich des Systems fällt. Diese Zugehörigkeit bildet den Rechtstitel für den Erwerb sozialer Rechte und Pflichten.
Der Schutz der Sozialversicherung ist obligatorisch und Teil eines einheitlichen und umfassenden Systems. Niemand kann gezwungen werden, in ein anderes obligatorisches Vorsorgesystem aufgenommen zu werden. Die Zugehörigkeit zur Sozialversicherung ist als einmalige und dauerhaft zu dokumentierende Tatsache zu sehen und bildet die Grundlage für alle späteren Ansprüche und Pflichten im Sozialversicherungssystem.