Urbane Verkehrsplanung: Gestaltung von Fußgänger- & Fahrbereichen
Eingeordnet in Technologie
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 6,16 KB
Fußgängerbereiche: Gestaltung und Dimensionierung
Lange Zeit war die Kfz-Mobilität das wichtigste Kriterium bei der Gestaltung von Straßen. Die Behandlung von Fußgängerbereichen sollte nicht auf isolierte Interventionen reduziert werden, die bestimmte Kontinuitäten unterbrechen. Es geht nicht nur um die Wegeführung für Fußgänger, sondern auch darum, dass ihre Aktivitäten im öffentlichen Raum vielseitig sein müssen. Der Raum sollte Aufenthaltsbereiche bieten, die Aktivitäten und soziale Interaktionen erleichtern.
Anforderungen an Fußgängerbereiche
Fußgängerbereiche müssen komfortabel, sicher und in Bezug auf Umweltfaktoren geeignet sein. Für Personen, die auf einem Bürgersteig gehen, ist ein Mindestabstand von 0,60 m erforderlich (dies allein bestimmt jedoch nicht die Dimension des Bürgersteigs).
Empfohlene Mindestbreiten für Fußgängerwege
- 1 Person: 0,75 m (empfohlen), 0,60 m (mindestens)
- 1 Person mit Kinderwagen/Buggy: 0,90 m (empfohlen), 0,80 m (mindestens)
- 2 Personen nebeneinander: 1,30 m (empfohlen), 0,90 m (mindestens)
Die Notwendigkeit von Breiten für Fußgängerbereiche, die ihre Bewegung ermöglichen, basiert auf den oben genannten Daten. Bezüglich der Steigung sollte diese 12 % nicht überschreiten, idealerweise liegt sie bei 6-8 %. Bei langen Abschnitten und größeren Steigungen müssen jedoch gemischte Lösungen aus Treppen und Rampen geschaffen werden.
Charakteristische Fußgängerbereiche und Gehwege
Fußgängerbereiche und Gehwege können symmetrisch oder asymmetrisch gestaltet sein. Arkaden, zentrale Boulevards und Alleen sowie Fußgängerzonen können durch eine funktionale Analyse verschiedener Zonen unterschieden werden, die die gewünschte Breite des Fußgängerraums bestimmen.
Vier Typen von Funktionsbändern im Fußgängerbereich
- Verkehrsband: Für den Fußgängerverkehr, frei von Hindernissen wie Straßenbeleuchtung oder Stadtmobiliar. Muss ein Längsdesign ohne unnötige Brüche aufweisen.
- Aufenthaltsband: Wird für vielfältige Aktivitäten wie Warten, Verweilen oder Spielen genutzt. Ziel ist es, die Straße als Ort und nicht nur als Transportkanal zu betrachten. Diese Bereiche müssen nicht unbedingt durchgängig sein; sie können eine Reihe von miteinander verbundenen Inseln bilden.
- Gebäude-Pufferzone: Dient als Pufferzone zum Gebäude. Wird in der Regel als „toter“ Bereich für die Fußgängerbewegung beschrieben, außer in intensiven Einkaufsstraßen mit Schaufenstern im Erdgeschoss, wo die Breite dieses Bandes 1 m oder 3 m betragen kann. Üblicherweise beträgt die Breite 0,5 m. Manchmal hat dieses Band ein anderes Design, das den Gehweg als Servicebereich des Hauses fungieren lässt.
- Pufferstreifen zum Fahrbahnrand: Dient als Pufferzone zum Fahrbahnrand für alle Fahrzeuge auf Straßen, wo Parken erlaubt ist. Es ist eine abgrenzbare Übergangszone im Sinne des Bewegungsabschnitts und hat eine Breite von 0,5 m.
Trennung von Funktionsbereichen
Die Trennung erfolgt meist zwischen dem Fahrbahnrand oder den Aufenthaltsbereichen und dem Zugang zu Gebäuden. Diese Trennung dient als Barriere, die in der Regel mit Vegetation versehen ist und in regelmäßigen Abständen Durchgänge ermöglicht.
Empfohlene Mindestbreiten für Bürgersteige nach Straßentyp
- Hauptstraßen und breite Alleen: 5 bis 7 m (empfohlen, besonders bei weiterführendem Handel)
- Lokale Geschäftsstraßen: 5 bis 7 m
- Lokale Sammelstraßen (Industrie/Handel): 3 bis 5 m
- Lokale Wohnstraßen: 2,5 bis 3 m
- Lokale Industriestraßen: 2 m
Der kleinste Wert ist unabhängig vom Medium. Nur U-Bahnen und Bereiche, in denen ein Fahrzeugdienst ohne Fußgängerbewegung endet, können niedrigere Werte aufweisen. Für zentrale Boulevards und Alleen wird eine Breite von nicht weniger als 9-12 m empfohlen, idealerweise nicht weniger als 15 m.
Fahrbahn und Fahrzeugverkehr
Der Anteil der befahrenen Straße wird als Fahrbahn bezeichnet. Lange Zeit war die Gestaltung des Straßennetzes eng mit der Kfz-Mobilität der jeweiligen Epoche verbunden. Aktuell sind die Abmessungen, Fahrbedingungen und Manöver die entscheidenden Faktoren bei der Gestaltung der Fahrbahn. Diese Faktoren liefern die Richtlinien für die Straßenplanung.
Grundmaße für Fahrzeugtypen
Die folgenden Grundmaße (A = Breite, L = Länge in Metern; ri = innerer Radius, rs = äußerer Radius; s = Spurweite) sind entscheidend, um die Manövrierfähigkeit der Fahrzeuge zu berücksichtigen:
- Leichte Mittelklasse-Pkw: A: 1,70 m, L: 4,20 m, ri: 3,4 m, rs: 5,80 m, s: 0,36 m
- Große Pkw: A: 1,80 m, L: 4,90 m, ri: 6 m, rs: 8,85 m, s: 0,40 m
- Leichte Nutzfahrzeuge: A: 2,20 m, L: 7 m, ri: 8 m, rs: 11,40 m, s: 0,60 m
- Lkw, 2 Achsen: A: 2,50 m, L: 9 m, ri: 8,50 m, rs: 12,50 m, s: 0,70 m
- Bus: A: 2,50 m, L: 12 m, ri: 10 m, rs: 13,60 m, s: 1,40 m
- Anhänger: A: 2,50 m, L: 15-16,50 m, ri: 6 m, rs: 12-13,50 m, s: 0,35 m
Manövrierfähigkeit und Fahrbahnbreite
Bei Manövern sind insbesondere 90-, 180- und 360-Grad-Wendungen zu berücksichtigen. Auch das Einparken auf Parkplätzen ist relevant, da Autos unterschiedlich gut manövrieren können. Die Größe und Art des Manövers sind entscheidend für die Gestaltung der Straßen. Fahrzeugparameter bei hoher Geschwindigkeit werden hier nicht analysiert.
Die Standardfahrbahn ist in Abschnitte unterteilt. Dichterer Verkehr führt tendenziell zu einer größeren Auslastung der Straße, daher ist die Unterteilung in Spuren nicht immer erforderlich. Die Dimensionierung der Fahrspuren sollte nicht überdimensioniert sein, aber auch nicht zu klein, um den Verkehr langsamer Fahrzeuge zu ermöglichen. Auf Straßen hängt dies von einer Breite von 3-3,5 m ab.