Das vereinfachte Steuersystem und das System der Unternehmensgruppe

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Das vereinfachte System

Das System vereinfacht die Regulierung gemäß Artikel 122. Ein Verzicht gilt, wenn das Thema...

Voraussetzungen für das System

  1. Für Einzelpersonen.
  2. Das Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt und die Einkäufe ebenfalls einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.
  3. Bestimmte, in den Vorschriften definierte Tätigkeiten ausgeübt werden.
  4. Keine Befreiung von der objektiven Einkommensteuer-Veranlagung besteht.

Merkmale des Systems

  1. Die Beziehung zwischen Lieferant und Auftragnehmer sowie zwischen Arbeitgeber und Kunde ist nicht speziell geregelt.
  2. Die Gebühren zur Berechnung des Einkommens werden jedoch durch objektive Bewertungsmodule bestimmt, unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Einkommens.

Quantifizierung der Abgaben

  1. Schritt 1: Bestimmung der Abgaben

    Der erste Schritt besteht darin, die Abgaben anhand der Module und Sätze zu bestimmen, die jährlich vom Finanzministerium genehmigt werden. Diese Module umfassen persönliche Faktoren, lokale Fläche, elektrische Leistung, Stromverbrauch usw.

  2. Schritt 2: Abzug von Steuern

    Zweiter Schritt: Abzug von Steuern aus dem laufenden Betrieb, basierend auf dem Vorjahr.

  3. Schritt 3: Abzug für schwer zu rechtfertigende Ausgaben

    Dritter Schritt: Abzug für schwer zu rechtfertigende Ausgaben, der 1 % der geschuldeten Steuer beträgt.

Fälligkeit der Abgaben

Die Abgaben sind vierteljährlich fällig. Es besteht keine Pflicht, einen Teil der jährlichen Abgabe vorab zu entrichten.

Formale Pflichten

  1. Die Pflicht, ein Buch über erhaltene Rechnungen zu führen.
  2. Die Belege für die Module aufzubewahren.
  3. Die Pflicht, Rechnungen auszustellen.

Die zentrale Idee des Systems ist, dass die Mehrwertsteuer gegenüber den Kunden nicht auf Basis des tatsächlichen Umsatzes berechnet wird. Stattdessen werden die Abgaben anhand der Module berechnet, die vom Ministerium für öffentliche Finanzen und Wirtschaft genehmigt werden. Mit diesen Modulen werden die Abgaben berechnet, die an das Finanzamt abzuführen sind. Basierend auf dem Mitarbeiter-Modul und dem Modul für die lokale Fläche (oder Ähnlichem) ergibt sich eine Steuer von z. B. 100. Gemäß der Regelung für das Vorjahr kann die Vorsteuer abgezogen werden. Zusätzlich kann ein Abzug von 1 % der Abgaben für schwer zu rechtfertigende Ausgaben geltend gemacht werden.

Ein weiterer Punkt ist die vierteljährliche Zahlung. In jedem Quartal ist eine Rate zu zahlen (z. B. ein Koeffizient von 0,10 pro Quartal). Die endgültige Jahressteuer ergibt sich aus der Summe der vierteljährlichen Raten abzüglich der abziehbaren Vorsteuer auf Käufe und abzüglich der bereits in den ersten drei Quartalen gezahlten Abgaben.

System der Unternehmensgruppe

Die Regelung ist in Artikel 173 Absätze 5-9 festgelegt und wurde durch das Gesetz 36/2006 eingeführt.

Unternehmensgruppen können als Einheit besteuert werden, anstatt jede einzelne Gesellschaft separat zu besteuern.

Voraussetzungen für das System

  1. Das Bestehen einer Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften.
  2. Der Sitz oder die Betriebsstätten jeder Gesellschaft müssen sich im spanischen Hoheitsgebiet befinden.
  3. Ein Beschluss des Verwaltungsrats jeder Gesellschaft zur Wahl dieser Regelung liegt vor.
  4. Bei Wahl dieser Regelung ist der Abrechnungszeitraum für die einzelnen Gesellschaften und für die Gruppe monatlich.

Es ist zu beachten, dass die Gruppe selbst nicht der Mehrwertsteuer unterliegt (im Gegensatz zur Körperschaftsteuer).

Verpflichtungen der Unternehmen

  1. Die Gruppe muss eine zentrale Vertretung für die Verwaltung benennen.
  2. Die Muttergesellschaft ist verpflichtet, die konsolidierte Steuererklärung für die Gruppe einzureichen.
  3. Die Muttergesellschaft ist verpflichtet, die Steuer für die Gruppe abzuführen.
  4. Der Abrechnungszeitraum ist für die einzelnen Gesellschaften und für die Gruppe monatlich.
  5. Die Tochtergesellschaften haften gesamtschuldnerisch für die Steuerschulden der Gruppe.

Optionen für gruppeninterne Transaktionen

  1. Die Bemessungsgrundlage für Transaktionen zwischen den Gesellschaften der Gruppe kann auf den Kosten der verwendeten Vermögenswerte basieren.
  2. Das Recht auf integrierten Vorsteuerabzug (Gesamtabzug der Vorsteuer).
  3. Die Möglichkeit, auf Steuerbefreiungen bei inländischen Transaktionen zu verzichten.

Die Ausübung dieser Optionen erfordert die Einhaltung bestimmter Informationspflichten (Rechnungswesen) und eine Kostenanalyse, um die Verwendung der Vermögenswerte zu dokumentieren.

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