Vereinigung und Stiftung: Merkmale und Struktur
Classified in Rechtswissenschaft
Written at on Deutsch with a size of 3,53 KB.
Vereinigung
- **Vereinigung:** Zusammenschluss von drei oder mehr Personen, die ihre Ressourcen, ihr Wissen und ihre Aktivitäten bündeln, um einen gemeinsamen, nicht gewinnorientierten Zweck zu erreichen.
Merkmale
- Die Rechtspersönlichkeit unterscheidet sich von den Personen, aus denen sich die Vereinigung zusammensetzt.
- Mindestens drei Mitglieder sind erforderlich.
- Es darf kein Gewinn angestrebt werden (Hauptunterschied zur Gesellschaft).
- Zivilgesellschaft: Sie wird durch das spanische Bürgerliche Gesetzbuch geregelt.
- Körperschaft: Sie wird durch das Handelsgesetzbuch geregelt.
- Der verfolgte Zweck kann im allgemeinen Interesse (zugunsten einer Kapitalgesellschaft) oder im privaten Interesse (zum Nutzen der Mitglieder) liegen.
Struktur
- Generalversammlung: Oberstes Organ, bestehend aus allen Mitgliedern der Vereinigung. Ihre Aufgabe ist es, Vereinbarungen zu treffen, die den Willen der Vereinigung durch die Mitglieder zum Ausdruck bringen. In der Regel wird mit einfacher Mehrheit entschieden, es kann aber auch eine qualifizierte Mehrheit erforderlich sein. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, ist sie für alle Mitglieder bindend.
- Vorstand: Besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und dem Präsidenten. Er muss den Willen der Vereinigung durchsetzen.
Stiftung
Eine gemeinnützige Organisation, die durch eine Willenserklärung einer oder mehrerer Personen gegründet wird und bestimmte Vermögenswerte der Verwirklichung eines Zwecks von allgemeinem Interesse widmet.
Merkmale
- Vermögensmasse: Diesen Vermögenswerten wird ein Rechtsstatus verliehen.
- Willenserklärung zur Schaffung einer juristischen Person mit Vermögenswerten. Diese Vermögenswerte werden dem Privateigentum der Personen entzogen, die sie einbringen.
- Es darf kein Gewinn angestrebt werden.
- Der verfolgte Zweck muss im allgemeinen Interesse liegen (zugunsten einer Kapitalgesellschaft).
Struktur
- Vorstand: Organ, das die Regierung und Vertretung der Stiftung übernimmt. Er ist nicht nur für die Gründung, sondern auch für die Führung der juristischen Person zuständig. Er muss aus mindestens drei Personen bestehen (natürliche oder juristische Personen, in diesem Fall mit einem Vertreter).
- Protektorat: Eine externe Institution der Stiftung, deren Zweck es ist, die Arbeit der Stiftung zu überwachen. Es orientiert sich an der Erfüllung von Zielen von allgemeinem Interesse. Beispiel: Die Generalitat de Catalunya.