Verfassung von 1978: Spaniens Weg zu Autonomie & Demokratie
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Die spanische Verfassung von 1978
Obwohl die Ausarbeitung einer Verfassung nicht die ursprüngliche Idee von Adolfo Suárez war, wurde nach den Wahlen im Juni beschlossen, einen konsensfähigen Text zu erarbeiten. Dafür wurde ein Verfassungsausschuss mit sieben Mitgliedern gebildet:
- Drei von der UCD
- Drei von der PSOE
- Jeweils einer von der PCE-PSUC, der AP und der katalanischen Minderheit
Das Ergebnis war eine Verfassung, die Spanien als sozialen und demokratischen Rechtsstaat unter einer parlamentarischen Monarchie definierte. Der Text verankerte die Nichtkonfessionalität des Staates und enthielt eine sehr umfassende Erklärung der bürgerlichen und politischen Rechte und Freiheiten. Die Todesstrafe wurde abgeschafft, und es gab ein ausführliches Kapitel über soziale und wirtschaftliche Rechte.
Die Verfassung garantierte das Recht auf Autonomie für die Nationalitäten und Regionen. Sie anerkannte Kastilisch (Spanisch) als Amtssprache sowie die anderen spanischen Sprachen in den jeweiligen autonomen Gemeinschaften. Es handelte sich um eine politisch fortschrittliche Verfassung, die jedoch eine gewisse Mehrdeutigkeit aufwies. Nach der Verabschiedung im Kongress und im Senat wurde sie am 6. Dezember 1978 per Volksabstimmung angenommen und anschließend verkündet. Kurz darauf wurden die Cortes aufgelöst und für 1979 Neuwahlen ausgerufen.
Der Weg zu den historischen Autonomien
Der Weg zur Autonomie verlief in zwei unterschiedlichen Phasen. Die erste Phase war die der Prä-Autonomie, bei der auf Antrag der parlamentarischen Vertreter vorläufige Autonomien für die Regionen geschaffen wurden. Die zweite Phase sollte nach der Verabschiedung der Verfassung beginnen, welche die Art und die Verfahren endgültig regeln würde. Die Transfers wurden auf Initiative der parlamentarischen Versammlungen ausgehandelt, die sich in vielen spanischen Regionen gebildet hatten. Seitens der Regierung war der Minister für die Regionen, Manuel Clavero Arévalo, für die Leitung und Gestaltung dieses Prozesses verantwortlich.
Katalonien: Ein Sonderfall
Die erste Prä-Autonomie, die in einer besonderen Form gewährt wurde, war die katalanische. Dabei spielte Josep Tarradellas, der republikanische Politiker und Präsident der Generalitat im Exil, eine entscheidende Rolle. Am 29. September 1977 wurde die Generalitat de Catalunya wiederhergestellt, und am 23. Oktober wurde Josep Tarradellas zu ihrem Präsidenten ernannt.
Das Baskenland und die Navarra-Frage
Der baskische Fall war von anderen Faktoren geprägt: die Existenz einer terroristischen Organisation (ETA), die Präsenz der starken, historischen Nationalistischen Partei (PNV) und die Frage um Navarra, dessen möglicher Beitritt zu einer erweiterten baskischen autonomen Gemeinschaft auf Ablehnung stieß. Die Prä-Autonomie im Baskenland wurde mit der Verabschiedung des Allgemeinen Baskischen Rates am 6. Januar 1978 Realität. Navarra verfolgte parallel dazu seinen eigenen Weg zur Autonomie.
Galicien: Der dritte dringende Fall
Der dritte dringende Fall war Galicien. Die UCD versuchte, die restriktiven Tendenzen in ihren eigenen Reihen zu überwinden. Schließlich wurden die zugrunde liegenden Probleme bewältigt, und die Prä-Autonomie wurde mit der Schaffung einer provisorischen Xunta de Galicia im März 1978 Wirklichkeit.