Die Verfassung als Fundament der Rechtsstaatlichkeit: Analyse des Grundgesetzes

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Die Verfassung: Fundament und Suprematie der Rechtsstaatlichkeit

Das Grundgesetz bildet die oberste rechtliche Grundlage unseres Staates.

Die kritische Bedeutung der Verfassung

  • Systemrelevanz: Unser gesamtes Rechtssystem hängt von der Geltung und der Verfassung ab. Gesetzliche Regelungen bestehen, weil die Verfassung sie erfordert.
  • Bestätigung des Systems: Die Verfassung ist die einzige Norm, die direkt von der verfassungsgebenden Gewalt abgeleitet ist. Sie stellt somit den direkten Kontakt zum politischen System her. Endet die Verfassung, endet auch das System selbst.

Grundlegende Prinzipien und die Rechtsordnung

Die Verfassung bestimmt die gesamte Rechtsordnung durch die Festlegung folgender Grundlagen:

  • Die Begründung der gesellschaftlichen Ordnung (Art. 10 GG): Die Verfassung strebt danach, diese Grundlage der Rechtsstaatlichkeit real zu verwirklichen.
  • Die Werteordnung (Art. 1 Abs. 1 GG): Werte sind Ziele, die wirksam verfolgt werden müssen, aber nie vollständig erreicht werden. Die Demokratie bleibt somit ein unvollendetes Ideal.
  • Materielle und formelle Prinzipien:

Materielle Prinzipien

Diese Prinzipien stellen die Verwirklichung von Werten dar, die in verschiedene Rechtszweige projiziert werden.

Ihre rechtliche Wirkung besteht darin, den Inhalt dieser Rechtszweige mitzugestalten. Sie dienen als geeignetes Instrument zur Bestimmung der Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften, da sie diese Grundsätze verwirklichen. Beispiele hierfür sind der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Prinzip der Gerechtigkeit.

Formelle Prinzipien

Das Ziel der formellen Prinzipien ist die Schaffung interner Regeln für die Rechtsordnung. Diese Regeln sind notwendig, damit das komplexe System ordnungsgemäß funktionieren und seinen Zweck erfüllen kann. Ein Beispiel ist die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG).

Die Verfassung und die präkonstitutionelle Ordnung

In Bezug auf die präkonstitutionelle Ordnung (die Rechtsordnung vor Inkrafttreten der Verfassung) legt die Verfassung ihre Rolle als maßgebender Standard fest. Die Grundsätze der früheren Regelungen müssen anhand der Verfassung interpretiert werden.

Ein Rechtssystem kann nicht abrupt beendet werden. Daher bleiben frühere Bestandteile gültig, solange sie nicht im Widerspruch zur neuen Verfassung stehen. Die Besonderheit zeigt sich jedoch darin, dass das frühere System bereits auf grundlegenden Prinzipien basierte, die nun im Lichte der verfassungsrechtlichen Grundsätze interpretiert werden müssen (vgl. Art. 17 Abs. 2 GG).

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