Verfassung und Institutionen des spanischen Staates

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Die Cortes Generales (Parlament)

Die Cortes Generales vertreten das spanische Volk als Ganzes und sind der Träger der nationalen Souveränität. Sie haben drei Kernfunktionen:

  1. Ausübung der gesetzgebenden Gewalt des Staates.
  2. Verabschiedung der Staatshaushalte.
  3. Überwachung der Maßnahmen der Regierung.

Gesetzgebungsfunktionen der Cortes

Bei der Ausübung ihrer gesetzgebenden Gewalt entwickeln und verabschieden die Cortes Gesetze, entweder durch die Kammern selbst oder, häufiger, basierend auf einem Gesetzesvorschlag der Regierung.

Die Regierung (Exekutive)

Die Exekutive des spanischen Staates setzt die Maßnahmen der Regierung um. Laut Verfassung hat die Regierung die Aufgabe, die Innen- und Außenpolitik Spaniens, die zivile und militärische Verwaltung sowie die Verteidigung des Staates zu leiten. Sie übt ihre Aufgaben in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen aus. Die Regierung besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Ministern.

Kontrolle der Regierung durch die Cortes Generales

Die Cortes Generales üben die Kontrolle über die Regierung aus:

  • Der Kongress ist für die Bestätigung des Regierungschefs (Präsident der Regierung) verantwortlich.
  • Der Kongress kann die Regierung zum Rücktritt zwingen, entweder durch ein absolutes Misstrauensvotum (Moción de censura) oder durch Ablehnung einer einfachen Vertrauensfrage (Cuestión de confianza).
  • Die Cortes Generales kontrollieren die Maßnahmen der Regierung durch Anfragen und Interpellationen.

Die Justiz

Die Verfassung besagt, dass die Justiz vom Volke ausgeht und im Namen des Königs durch Richter und Staatsanwälte ausgeübt wird. Die Justiz ist unabhängig, unabsetzbar, verantwortlich und unterliegt nur der Rechtsstaatlichkeit.

Die Krone (Staatsoberhaupt)

Nach der Verfassung ist der König das Staatsoberhaupt, Symbol seiner Einheit und Beständigkeit. Er fungiert als Schiedsrichter und Moderator der Institutionen und übernimmt die höchste Vertretung des spanischen Staates in internationalen Beziehungen.

Das Verfassungsgericht

Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze zu prüfen sowie Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Staat und den Autonomen Gemeinschaften oder zwischen diesen untereinander zu entscheiden.

Öffentliche Verwaltung

Die öffentliche Verwaltung wird von der Regierung geleitet und führt deren Beschlüsse aus, jedoch stets unter Beachtung des Gesetzes.

Streitkräfte und Sicherheitskräfte

Die Streitkräfte gewährleisten die Souveränität und Unabhängigkeit Spaniens, verteidigen seine territoriale Integrität und die verfassungsmäßige Ordnung. Die Sicherheits- und Polizeikräfte stehen unter der Regierung und haben die Pflicht, die freie Ausübung der Rechte und Freiheiten zu schützen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Politische Parteien und Gewerkschaften

  • Politische Parteien sind der Ausdruck des politischen Pluralismus, tragen zur Bildung und Äußerung des Volkswillens bei und sind grundlegende Instrumente der politischen Partizipation.
  • Gewerkschaften tragen zur Verteidigung und Förderung der eigenen wirtschaftlichen und sozialen Interessen bei.

Lokale Verwaltung

Die Gemeinden sind die grundlegendsten lokalen Körperschaften. Sie sind juristische Personen, die volle Rechtspersönlichkeit und Autonomie genießen, welche durch die Verfassung garantiert wird. Die Verfassung definiert die Provinz als eine lokale Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ein Zusammenschluss von Gemeinden und eine territoriale Gliederung zur Erfüllung der Aufgaben des Staates ist.

Die Autonomen Gemeinschaften

Die Verfassung erkennt das Recht auf Autonomie in Artikel 2 an. Angrenzende Provinzen mit gemeinsamen historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Merkmalen, Inselgebiete und Provinzen mit historischem regionalen Status können sich zusammenschließen und autonom werden.

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