Verfassungsauszüge und Streitkräfte Venezuelas

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Artikel 124: Schutz geistigen Eigentums

Garantiert und schützt geistiges Eigentum und kollektives Wissen.

Artikel 125: Politische Teilhabe Indigener

Indigene Völker haben das Recht auf politische Teilhabe.

Artikel 126: Indigene Völker als Teil der Nation

Indigene Völker, Kulturen mit uralten Wurzeln, sind Teil der Nation.

Kapitel IX

Umweltrechte

Artikel 127: Recht und Pflicht zum Umweltschutz

Es ist ein Recht und eine Pflicht jeder Generation, die Umwelt zum eigenen Vorteil zu schützen und zu erhalten.

Artikel 128: Staatliche Bodenpolitik

Der Staat entwickelt eine Bodenpolitik als Reaktion auf ökologische Gegebenheiten.

Artikel 129: Umweltverträglichkeitsstudien

Allen Aktivitäten, die voraussichtlich Ökosysteme schädigen, müssen Studien über Umweltauswirkungen vorausgehen.

Streitkräfte Venezuelas

Die nationalen Streitkräfte der Bolivarischen Republik Venezuela umfassen 157.000-189.000 Männer und Frauen. Gemäß Artikel 328 der Verfassung und Artikel 29 des Organisationsgesetzes der Bolivarischen Nationalen Streitkräfte werden diese Komponenten durch die Nationalmiliz ergänzt. Diese bildet zusammen mit der Militärreserve und der Territorialmiliz eine spezielle Gruppe, die vom venezolanischen Staat organisiert wird, um die Bolivarischen Nationalen Streitkräfte bei der umfassenden Landesverteidigung zu unterstützen und ihre Unabhängigkeit und Souveränität zu gewährleisten.

Die Komponenten der Nationalen Streitkräfte sind:

  • Heer
  • Marine
  • Luftwaffe
  • Nationalgarde

Die Hauptaufgaben der Streitkräfte sind die Verteidigung der Souveränität des Staatsgebiets und des Luftraums, die Bekämpfung des Drogenhandels, Such- und Rettungsdienste sowie der Zivil- und Katastrophenschutz. Alle männlichen Bürger Venezuelas haben die gesetzliche Pflicht, sich bei Erreichen des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit in Venezuela) für den Militärdienst zu registrieren, obwohl der Dienst derzeit auf freiwilliger Basis erfolgt.

Mission der Streitkräfte (Artikel 3 OrgG)

Die primäre Mission der Bolivarischen Nationalen Streitkräfte ist es, die Unabhängigkeit und Souveränität der Nation sowie die Integrität des geografischen Raumes durch militärische Verteidigung, Zusammenarbeit bei der Aufrechterhaltung der inneren Ordnung und aktive Beteiligung an der nationalen Entwicklung sicherzustellen.

Komponenten (Artikel 9 OrgG)

Gemäß Artikel 9 des Organisationsgesetzes der Nationalen Streitkräfte (in Kraft seit 26. September 2005) bestehen die Nationalen Streitkräfte aus vier Komponenten: Heer, Marine, Luftwaffe und Nationalgarde. Diese arbeiten ganzheitlich und werden durch die Nationalreserve und die Territoriale Nationalgarde ergänzt. Diese sind im Generalkommando der Nationalreserve und Mobilisierung als fünfte Komponente zusammengefasst, um die militärische Verteidigung zu erfüllen und sich an der umfassenden Verteidigung der Nation zu beteiligen.

Jede Komponente hat ihren jeweiligen Kommandierenden General, ihren Stab, logistische Strukturen und Berufsschulen. Eine Ausnahme bildet die Reserve, deren Kader sich aus zuvor ausgebildeten Offizieren und Unteroffizieren der anderen Komponenten speist. Sie verfügt jedoch über eigene Ausbildungszentren und spezielle Kurse zur Ausbildung von Offizieren.

Symbole des Vaterlandes (Artikel 1)

Die Nationalflagge, das Wappen der Republik und die Nationalhymne sind die Symbole des Vaterlandes. Sie sind von allen Venezolanern und Bürgern anderer Länder zu respektieren (*).

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