Verfassungsbeschwerde und Habeas Corpus: Schutz der Grundrechte

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Verfassungsbeschwerde (Amparo) nach Artikel 20 der Verfassung

Voraussetzungen für die Einreichung

  • Es müssen Handlungen oder Unterlassungen vorliegen.
  • Durch diese Handlungen oder Unterlassungen muss eine Person in der legitimen Ausübung eines Grundrechts oder einer Garantie gestört oder bedroht sein.
  • Diese Rechte müssen in Artikel 20 der Verfassung verankert sein.

Definition von willkürlichen oder rechtswidrigen Handlungen

  • Müssen von einer dritten Partei ausgehen, ausgenommen sind Handlungen von Gerichten oder solche, die direkt auf dem Gesetz basieren.
  • Eine rechtswidrige Handlung liegt vor bei: Verstößen gegen das Gesetz.
  • Eine willkürliche Handlung liegt vor bei: Fehlen einer rationalen Grundlage.

Der Schutz der Verfassung steht demjenigen zu, der sich für die legitime Ausübung eines Rechts oder Interesses einsetzt.

Klagerecht: Steht dem Geschädigten zu, um die Handlung oder Unterlassung des Verursachers anzufechten.

Gründe für Beschwerden: Die Beschwerde richtet sich gegen jemanden, der Grundrechte verletzt.

Verfahrensablauf der Verfassungsbeschwerde

  1. Die Beschwerde kann entweder von der betroffenen Person selbst oder von einer Person in ihrem Namen eingereicht werden.
  2. Die Beschwerde ist beim Berufungsgericht innerhalb von 30 Tagen nach Ausführung der Handlung einzureichen.
  3. Das Gericht prüft, ob die vorgebrachten Tatsachen eine Verletzung der geschützten Rechte darstellen. Wird die Beschwerde für unzulässig erklärt, kann innerhalb von drei Tagen beim selben Gericht Rechtsmittel eingelegt werden.
  4. Wird die Beschwerde zugelassen, fordert das Berufungsgericht die Person, das Amt oder die Behörde, die die willkürliche Handlung oder Unterlassung verursacht hat, zur Stellungnahme auf.
  5. Nach Eingang des Berichts ordnet das Gericht die Vorlage der Akten an.
  6. Es dürfen keine neuen Dekrete oder Verfahrensschritte eingeleitet werden.
  7. Betroffene Personen können sich der Beschwerde anschließen.
  8. Das Gericht entscheidet nach vernünftiger Würdigung der Beweise.
  9. Die ergangene Entscheidung ist rechtskräftig. Eine Beschwerde an den Obersten Gerichtshof ist innerhalb von 5 Werktagen (ab Urteil des Berufungsgerichts) möglich.
  10. Die Parteien werden persönlich oder durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger benachrichtigt.

Artikel 21 Verfassung: Schutz der persönlichen Freiheit

Schutzumfang

  • Die persönliche Freiheit
  • Die individuelle Sicherheit

Voraussetzungen für die Amparo-Klage nach Artikel 21

  1. Die Klage ist zulässig, wenn eine Person unter Verstoß gegen die Bestimmungen der Verfassung oder der Gesetze festgenommen, inhaftiert oder in Haft gehalten wird (klassischer Amparo / Habeas Corpus).
  2. Alle Personen, die eine unrechtmäßige Freiheitsentziehung erlitten haben oder befürchten (präventiver Amparo).

Gründe für die Anfechtung einer Festnahme oder Inhaftierung

Eine Anordnung zur Festnahme oder Inhaftierung ist anfechtbar, wenn sie:

  • Von einer Behörde erlassen wurde, die dazu nicht befugt ist.
  • Außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fälle erlassen wurde.
  • Unter Verstoß gegen bestimmte Formalitäten erlassen wurde.
  • Ohne eine rechtfertigende Begründung erlassen wurde.
  • Wenn der Richter die Vorführung des Gefangenen nicht innerhalb von 24 Stunden nach seiner Überstellung anordnet.

Wer kann die Klage einreichen: Die direkt interessierte oder betroffene Person oder jemand in ihrem Namen.

Einreichung der Klage

Die Einreichung ist an keine besonderen Formalitäten gebunden.

Fristen

  • Es gibt keine in der Verfassung festgelegte Frist.
  • Die Klage kann eingereicht werden, solange der Haftbefehl anhängig ist, die Person in Haft ist oder rechtswidrig bzw. willkürlich inhaftiert wird.

Zuständiges Gericht und Verfahren

  • Das Verfahren ist kurz und summarisch.
  • Das Berufungsgericht muss innerhalb von 24 Stunden tagen. Befindet sich das zuständige Gericht außerhalb des Gerichtsbezirks, kann die Frist auf bis zu 6 Tage verlängert werden.

Auswirkungen des Urteils

Das zuständige Gericht kann anordnen, dass die Person vor Gericht erscheint (Habeas Corpus), oder einen Richter/Beamten entsenden, um den Ort der Inhaftierung zu besuchen und die Situation zu prüfen ("sehen und hören"), um dann über die Freilassung zu entscheiden.

Befugnisse des Gerichts

  1. Die sofortige Freilassung der betroffenen Person anordnen.
  2. Rechtliche Mängel korrigieren und die zuständigen Personen informieren.
  3. Die Person dem zuständigen Richter überstellen.
  4. Der betroffenen Person angemessenen Schutz gewährleisten.

Rechtsmittel

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 24 Stunden Berufung beim Obersten Gerichtshof eingelegt werden.

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