Verfassungsbeschwerde und Habeas Corpus: Schutz der Grundrechte
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Verfassungsbeschwerde (Amparo) nach Artikel 20 der Verfassung
Voraussetzungen für die Einreichung
- Es müssen Handlungen oder Unterlassungen vorliegen.
- Durch diese Handlungen oder Unterlassungen muss eine Person in der legitimen Ausübung eines Grundrechts oder einer Garantie gestört oder bedroht sein.
- Diese Rechte müssen in Artikel 20 der Verfassung verankert sein.
Definition von willkürlichen oder rechtswidrigen Handlungen
- Müssen von einer dritten Partei ausgehen, ausgenommen sind Handlungen von Gerichten oder solche, die direkt auf dem Gesetz basieren.
- Eine rechtswidrige Handlung liegt vor bei: Verstößen gegen das Gesetz.
- Eine willkürliche Handlung liegt vor bei: Fehlen einer rationalen Grundlage.
Der Schutz der Verfassung steht demjenigen zu, der sich für die legitime Ausübung eines Rechts oder Interesses einsetzt.
Klagerecht: Steht dem Geschädigten zu, um die Handlung oder Unterlassung des Verursachers anzufechten.
Gründe für Beschwerden: Die Beschwerde richtet sich gegen jemanden, der Grundrechte verletzt.
Verfahrensablauf der Verfassungsbeschwerde
- Die Beschwerde kann entweder von der betroffenen Person selbst oder von einer Person in ihrem Namen eingereicht werden.
- Die Beschwerde ist beim Berufungsgericht innerhalb von 30 Tagen nach Ausführung der Handlung einzureichen.
- Das Gericht prüft, ob die vorgebrachten Tatsachen eine Verletzung der geschützten Rechte darstellen. Wird die Beschwerde für unzulässig erklärt, kann innerhalb von drei Tagen beim selben Gericht Rechtsmittel eingelegt werden.
- Wird die Beschwerde zugelassen, fordert das Berufungsgericht die Person, das Amt oder die Behörde, die die willkürliche Handlung oder Unterlassung verursacht hat, zur Stellungnahme auf.
- Nach Eingang des Berichts ordnet das Gericht die Vorlage der Akten an.
- Es dürfen keine neuen Dekrete oder Verfahrensschritte eingeleitet werden.
- Betroffene Personen können sich der Beschwerde anschließen.
- Das Gericht entscheidet nach vernünftiger Würdigung der Beweise.
- Die ergangene Entscheidung ist rechtskräftig. Eine Beschwerde an den Obersten Gerichtshof ist innerhalb von 5 Werktagen (ab Urteil des Berufungsgerichts) möglich.
- Die Parteien werden persönlich oder durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger benachrichtigt.
Artikel 21 Verfassung: Schutz der persönlichen Freiheit
Schutzumfang
- Die persönliche Freiheit
- Die individuelle Sicherheit
Voraussetzungen für die Amparo-Klage nach Artikel 21
- Die Klage ist zulässig, wenn eine Person unter Verstoß gegen die Bestimmungen der Verfassung oder der Gesetze festgenommen, inhaftiert oder in Haft gehalten wird (klassischer Amparo / Habeas Corpus).
- Alle Personen, die eine unrechtmäßige Freiheitsentziehung erlitten haben oder befürchten (präventiver Amparo).
Gründe für die Anfechtung einer Festnahme oder Inhaftierung
Eine Anordnung zur Festnahme oder Inhaftierung ist anfechtbar, wenn sie:
- Von einer Behörde erlassen wurde, die dazu nicht befugt ist.
- Außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fälle erlassen wurde.
- Unter Verstoß gegen bestimmte Formalitäten erlassen wurde.
- Ohne eine rechtfertigende Begründung erlassen wurde.
- Wenn der Richter die Vorführung des Gefangenen nicht innerhalb von 24 Stunden nach seiner Überstellung anordnet.
Wer kann die Klage einreichen: Die direkt interessierte oder betroffene Person oder jemand in ihrem Namen.
Einreichung der Klage
Die Einreichung ist an keine besonderen Formalitäten gebunden.
Fristen
- Es gibt keine in der Verfassung festgelegte Frist.
- Die Klage kann eingereicht werden, solange der Haftbefehl anhängig ist, die Person in Haft ist oder rechtswidrig bzw. willkürlich inhaftiert wird.
Zuständiges Gericht und Verfahren
- Das Verfahren ist kurz und summarisch.
- Das Berufungsgericht muss innerhalb von 24 Stunden tagen. Befindet sich das zuständige Gericht außerhalb des Gerichtsbezirks, kann die Frist auf bis zu 6 Tage verlängert werden.
Auswirkungen des Urteils
Das zuständige Gericht kann anordnen, dass die Person vor Gericht erscheint (Habeas Corpus), oder einen Richter/Beamten entsenden, um den Ort der Inhaftierung zu besuchen und die Situation zu prüfen ("sehen und hören"), um dann über die Freilassung zu entscheiden.
Befugnisse des Gerichts
- Die sofortige Freilassung der betroffenen Person anordnen.
- Rechtliche Mängel korrigieren und die zuständigen Personen informieren.
- Die Person dem zuständigen Richter überstellen.
- Der betroffenen Person angemessenen Schutz gewährleisten.
Rechtsmittel
Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 24 Stunden Berufung beim Obersten Gerichtshof eingelegt werden.