Verfassungsgericht: Zusammensetzung, Amtszeit und Zuständigkeiten
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 2,9 KB
Gefahr des verfassungsmäßigen Rechts
• Gefahr des verfassungsmäßigen Rechts:
- Die Mehrdeutigkeit des Textes kann zu einer Hypertrophie des Verfassungsgerichts führen.
- Die Rechtsprechung darf nicht systematisch von politischen Kräften und Behörden beeinflusst werden.
- Das Verfassungsgericht darf nicht in die Arena politischer Auseinandersetzungen gezogen werden.
Zusammensetzung und Ernennung der Mitglieder
Die Mitglieder des Verfassungsgerichts werden in der Regel aus angesehenen Juristen mit mehr als 15 Jahren Berufserfahrung gewählt. Normalerweise ernennt der König die Mitglieder des Verfassungsgerichts, wobei die Nominierungen vom Kongress (4), dem Senat (4), der Regierung (2) und dem Allgemeinen Rat der richterlichen Gewalt (2) stammen.
Wahl und Mehrheit
Bei Vorschlägen des gewählten Parlaments ist eine Dreifünftelmehrheit (3/5) erforderlich. Die Mitglieder werden in drei Gruppen gewählt, von denen alle drei Jahre ein Drittel erneuert wird.
Amtszeit und Wiederwahl
Die Amtszeit beträgt neun Jahre; eine sofortige Wiederwahl ist nicht zulässig. Alle drei Jahre erfolgt die Erneuerung eines Drittels der Mitglieder.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Mitglieder des Verfassungsgerichts weisen Ähnlichkeiten mit Richtern auf.
- Sie dürfen weder Gewerkschaften angehören noch Mitglieder politischer Parteien sein oder gewerbliche Tätigkeiten ausüben.
- Soweit sie bestimmte Positionen innerhalb einer Partei innehaben, dürfen sie keine exekutiven Funktionen übernehmen.
- Richter und Verfassungsrichter genießen Unabsetzbarkeit; sie dürfen nicht ihres Amtes enthoben werden. Die Ausübung ihrer Funktionen ist geschützt.
Besondere Zuständigkeiten
Ein weiteres Merkmal ist ihre besondere Zuständigkeit in strafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Verstößen im Zusammenhang mit verfassungswidrigem Verhalten oder Verfälschungen der Verfassung.
Konstitutionelle Bewegung und Verfassungskonzept
Die konstitutionelle Bewegung stammt aus der Französischen Revolution. Man kann sagen, dass geschriebene Regeln Faktoren des gesellschaftlichen Fortschritts waren. Die verfassungsrechtliche Bewegung war geprägt von einer Tendenz zur Verallgemeinerung.
Das Konzept der Verfassung und des politischen Systems ist durch Strukturbildung gekennzeichnet. Es hat eine politische Herkunft und entwickelt sich stets im rechtlichen Sinne weiter. Alle Politik muss gesetzlich vorgeschrieben sein. Die Verfassung gewinnt juristische Inhalte, sowohl subjektiv als auch objektiv. Es besteht eine Beziehung zwischen verfassungsrechtlichen und politischen Arrangements, doch diese Beziehung ist nicht total und nicht umfassend. Einige Länder haben ihre Ursprungs-Verfassung geändert, ohne dass diese vollständig gleich geblieben wäre.