Verfassungsrang und Völkerrecht in Chile (CPR)
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1.5. These der verfassungsrechtlichen Vorherrschaft
Das Prinzip der konstitutionellen Vorherrschaft gemäß Art. 6 der CPR bildet die Grundlage der Institutionen sowie der Werte und Prinzipien, die sie stützen. Wie von diesem Amt festgelegt, muss der Interpret diesen Werten in seiner Arbeit Priorität einräumen und stets diejenige Auslegung bevorzugen, die alle Bestimmungen am besten miteinander in Einklang bringt.
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts muss die Analyse vor der Ratifizierung eines Vertrages einerseits die Substanz prüfen – also die Fragen der internationalen und internen Standards – und sicherstellen, dass kein Widerspruch besteht. Falls ein solcher Widerspruch existiert, muss dieser durch die entsprechende gesetzliche Genehmigung in Übereinstimmung mit den festgelegten gesetzlichen Quoren der Verfassung gelöst werden, wobei der Auslegung der Regelungen in der CPR der Vorzug zu geben ist. Auf dieser Grundlage ist die These der direkten Anwendung des Völkerrechts im Prinzip auszuschließen, einschließlich der Möglichkeit, die Verfassung allein im Wege der Genehmigung eines Vertrages zu ändern.
Präventive Kontrolle und Kohärenz des Rechtssystems
Im Ergebnis muss die These von der Überlegenheit der Verfassung im Hinblick auf die Einbeziehung von Verträgen unbedingt im Kontext der präventiven Kontrollbefugnisse des Verfassungsgerichts verstanden werden. Da diese Lehre auf der Suche nach Kohärenz im Rechtssystem basiert, verhindert sie, dass der Staat eine internationale Verantwortung übernimmt, die aus der Annahme eines mit der nationalen Gesetzgebung kollidierenden Vertrags resultiert.
Darüber hinaus sollte durch die Unterscheidung zwischen "self-executing" (unmittelbar anwendbaren) und "non-self-executing" Regeln sichergestellt werden, dass in Zukunft keine rechtlichen Kollisionen entstehen.
Regelung materieller Konflikte
Mögliche materielle und inhaltliche Konflikte zwischen internationalen und nationalen Verordnungen werden durch das Parlament geregelt. Dieses genehmigt den Vertrag mit der erforderlichen Beschlussfähigkeit, sodass die im Vertrag geschaffenen Normen gegenüber dem internen Standard Vorrang genießen können.
Diese These bietet den Vorteil, Kollisionen zwischen bestehendem Recht und neuen Verträgen zu vermeiden.
Wir bekräftigen dies in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 2 der CPR. Besonders hervorzuheben sind dabei die Menschenrechtsstandards (DD.HH.), die in den von Chile ratifizierten und in Kraft getretenen internationalen Verträgen enthalten sind.