Vergleich der Rechtsformen: KG, GmbH, AG und Arbeitsgesellschaft
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1.2 Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft verfügt über zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre und Kommanditisten.
Rollen und Haftung in der KG
- Komplementäre (Vollhafter): Verantwortlich für die Geschäftsführung. Ihre Haftung ist persönlich und unbegrenzt. Sie müssen sich im Handelsregister eintragen lassen.
- Kommanditisten (Teilhafter): Sie sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Ihre Haftung ist auf die Höhe ihrer Kapitaleinlage beschränkt. Die Sozialversicherungspflicht richtet sich nach dem allgemeinen System.
Arten der Kommanditgesellschaft
- Einfache KG: Zwei allgemeine beitragende Partner (Geld und Arbeitskraft). Kapitalzuwachs.
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA): Zwei oder mehr Mitglieder, mindestens ein Komplementär. Der Beitrag der Kommanditisten erfolgt durch Aktien.
Merkmale der Kommanditgesellschaft
- Haftung: Unbegrenzt für Komplementäre; beschränkt auf die Einlage für Kommanditisten.
- Minimale Mitglieder: 2.
- Mindestkapital: Kein gesetzliches Mindestkapital (außer bei der KGaA).
- Besteuerung: Einkommensteuer (bei natürlichen Personen).
- Sozialversicherung: Komplementäre (Regime der Selbstständigen), Kommanditisten (abhängig von Tätigkeit, ggf. allgemeines Regime).
- Name (Firma): Wird durch die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) gebildet. Kommanditisten dürfen niemals im Namen erscheinen.
1.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH / LLC)
Das Privatvermögen der Gesellschafter ist geschützt, da die persönlichen Gegenstände nur in dem Maße kompromittiert werden, wie es der Wert des Gesellschaftsvermögens zulässt.
Das von jedem Mitglied eingebrachte Kapital legt den Grad der Verantwortung fest.
Übertragung von Geschäftsanteilen
- Die Übertragung der Anteile ist frei zwischen den Partnern. Bei Dritten wird sie durch die Satzung oder das Gesetz fixiert. Die Gesellschaft muss ein Gesellschafterbuch führen, um die Übertragungen aufzuzeichnen.
Rechte der Beteiligung
- Anteil an den Gewinnen (anteilig).
- Vorkaufsrecht auf Anteile, das Außenstehenden vorgezogen wird.
Organe der GmbH
- Hauptversammlung der Gesellschafter
- Geschäftsführer: Verwaltet und vertritt die Gesellschaft. Wird von der Generalversammlung gewählt.
Merkmale der GmbH
- Haftung: Begrenzt auf die Beteiligung (Einlage) des einzelnen Partners.
- Minimale Mitglieder: Ein.
- Mindestkapital: 25.000,00 Euro (Der ursprüngliche Wert 3005,06 ist veraltet), in gleichen Teilen aufgeteilt.
- Besteuerung: Körperschaftsteuer.
- Sozialversicherung: Allgemeine Regeln, wenn Partner angestellt sind.
- Name (Firma): Muss den Zusatz SL oder SRL (oder GmbH) tragen.
1.4 Aktiengesellschaft (AG / Corporation)
Die AG bietet die Möglichkeit, erhebliche wirtschaftliche Beiträge zu leisten und große Kapitalmassen zu akkumulieren.
- Die AG entfernt die Begrenzung (Schwierigkeit beim Verkauf von Aktien) und sorgt für neue Mitglieder und die Akkumulation von Kapital.
- Jeder Partner kann seine Beteiligung (Aktien) frei verkaufen, wen und wann er möchte.
- Die Übertragung der Aktien ist frei.
- Die Kapitalstruktur ist das wichtigste Merkmal dieser Rechtsform.
Rechte der Aktionäre
- Einflussnahme auf Entscheidungen.
- Beteiligung an den Gewinnen (Dividenden).
- Bezugsrecht auf neue Aktien im Falle einer Kapitalerhöhung.
Organe der Aktiengesellschaft
- Hauptversammlung
- Vorstand
Merkmale der Aktiengesellschaft
- Haftung: Begrenzt auf die Beteiligung (Aktien) des einzelnen Partners.
- Minimale Mitglieder: Kann mit einem einzigen Gründungsmitglied gegründet werden.
- Mindestkapital: 50.000,00 Euro (Der ursprüngliche Wert 60.101,21 ist veraltet).
- Besteuerung: Körperschaftsteuer.
- Sozialversicherung: Allgemeine Regelung, wenn die Mitglieder Arbeitnehmer sind.
- Name (Firma): Muss den Zusatz AG tragen.
1.5 Arbeitsgesellschaft (Arbeitnehmerbeteiligung)
Diese Gesellschaftsform zeichnet sich durch die Zugehörigkeit von Mitarbeitern aus, die unbefristet und in Vollzeit in ihr arbeiten.
Arbeitsgesellschaften erhalten finanzielle Hilfen, Stipendien usw., sofern sie die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.
- Als Arbeitnehmer, der gleichzeitig Partner ist, kann man nicht einfach entlassen werden.
- Die Entlassung: Möglicher Kauf von Aktien/Anteilen, gemäß einer Vereinbarung in der Satzung.
Zwei Arten von Arbeitsgesellschaften
- SAL: Arbeitsgesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima Laboral).
- SLL: Arbeitsgesellschaft in Form einer GmbH (Sociedad Limitada Laboral).
Drei Arten der Mitgliedschaft in einer Arbeitsgesellschaft
- Partner und Mitarbeiter: Arbeiten unbefristet und in Vollzeit. Halten mindestens 51 % der Anteile.
- Partner, die keine Mitarbeiter sind: Inhaber von Aktien oder Anteilen (Kapitalgeber). Halten maximal 49 % der Anteile (Geld).
- Lohnempfänger (Angestellte): Angestellt auf unbestimmte Zeit, ohne Anteile. Halten maximal 49 % der Anteile (wenn sie gut arbeiten, können sie Mitglied werden).