Vergleich von Unternehmensformen in Spanien

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Juristische Personen in Spanien

Es gibt verschiedene juristische Personen, die kommerziell tätig sind. Die ersten drei sind Personengesellschaften, die anderen sind Kapitalgesellschaften.

FormAnzahl der PartnerKapitalVerantwortungDirekte Steuern
Partnerschaftmindestens 2kein gesetzliches Mindestkapital

persönlich haftende Gesellschafter: unbegrenzt
Partner aus der Industrie: begrenzt

Körperschaftsteuer
Kommanditgesellschaftmindestens 2kein gesetzliches Mindestkapital

persönlich haftende Gesellschafter: unbegrenzt
Partner aus der Industrie: begrenzt

Körperschaftsteuer
Kommanditgesellschaft auf Aktienmindestens 3minimal 60.101,21 €

persönlich haftende Gesellschafter: unbegrenzt
Partner aus der Industrie: begrenzt

Körperschaftsteuer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.)mindestens 1minimal 3.005,06 €auf Einlage beschränktKörperschaftsteuer
Neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.N.E.)mindestens 5minimal 3.012 €, maximal 120.202 €auf Einlage beschränktKörperschaftsteuer
Aktiengesellschaft (S.A.)mindestens 1minimal 60.101,21 €auf Einlage beschränktKörperschaftsteuer


VorteileNachteile

Aktiengesellschaft (S.A.)

Die Haftung ist auf die Aktien beschränkt. Die Übertragung durch Verordnung bietet eine breite Verkaufsfähigkeit und Rechtssicherheit.

Erfordert eine hohe Kapitalbindung bei der Gründung. Die Organisation und Funktionsweise ist komplex. Die Eintragung ins Handelsregister und die Körperschaftsteuer erfordern eine komplexe Buchführung.

Kommanditgesellschaft

Die Haftung beschränkt sich auf die geforderten Anfangskapitaleinlagen. Das Anfangskapital ist nicht sehr hoch. Die Rechtsordnung bietet große Sicherheit.

Komplexität bei der Gründung und Funktionsweise. Es gibt Beschränkungen für die freie Übertragung von Anteilen. Die Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich.

Neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.N.E.)

Die Haftung ist auf das Kapital beschränkt. Die Startbuchhaltung ist nicht durch ein vereinfachtes Verfahren begrenzt.

Die Anzahl der Gesellschafter kann auf eine Person beschränkt sein. Ein Gesellschafter kann nicht an anderen Gesellschaften beteiligt sein. Die Möglichkeit, Gesellschafter für natürliche Personen zu gewinnen, ist begrenzt. Die Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich.

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