Vergleich von Unternehmensformen in Spanien
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Juristische Personen in Spanien
Es gibt verschiedene juristische Personen, die kommerziell tätig sind. Die ersten drei sind Personengesellschaften, die anderen sind Kapitalgesellschaften.
Form | Anzahl der Partner | Kapital | Verantwortung | Direkte Steuern |
---|---|---|---|---|
Partnerschaft | mindestens 2 | kein gesetzliches Mindestkapital | persönlich haftende Gesellschafter: unbegrenzt | Körperschaftsteuer |
Kommanditgesellschaft | mindestens 2 | kein gesetzliches Mindestkapital | persönlich haftende Gesellschafter: unbegrenzt | Körperschaftsteuer |
Kommanditgesellschaft auf Aktien | mindestens 3 | minimal 60.101,21 € | persönlich haftende Gesellschafter: unbegrenzt | Körperschaftsteuer |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.) | mindestens 1 | minimal 3.005,06 € | auf Einlage beschränkt | Körperschaftsteuer |
Neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.N.E.) | mindestens 5 | minimal 3.012 €, maximal 120.202 € | auf Einlage beschränkt | Körperschaftsteuer |
Aktiengesellschaft (S.A.) | mindestens 1 | minimal 60.101,21 € | auf Einlage beschränkt | Körperschaftsteuer |
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Aktiengesellschaft (S.A.)Die Haftung ist auf die Aktien beschränkt. Die Übertragung durch Verordnung bietet eine breite Verkaufsfähigkeit und Rechtssicherheit. | Erfordert eine hohe Kapitalbindung bei der Gründung. Die Organisation und Funktionsweise ist komplex. Die Eintragung ins Handelsregister und die Körperschaftsteuer erfordern eine komplexe Buchführung. |
KommanditgesellschaftDie Haftung beschränkt sich auf die geforderten Anfangskapitaleinlagen. Das Anfangskapital ist nicht sehr hoch. Die Rechtsordnung bietet große Sicherheit. | Komplexität bei der Gründung und Funktionsweise. Es gibt Beschränkungen für die freie Übertragung von Anteilen. Die Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich. |
Neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.N.E.)Die Haftung ist auf das Kapital beschränkt. Die Startbuchhaltung ist nicht durch ein vereinfachtes Verfahren begrenzt. | Die Anzahl der Gesellschafter kann auf eine Person beschränkt sein. Ein Gesellschafter kann nicht an anderen Gesellschaften beteiligt sein. Die Möglichkeit, Gesellschafter für natürliche Personen zu gewinnen, ist begrenzt. Die Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich. |