Verkehrsstrafen und Bußgelder in Venezuela: Ein Überblick

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Verkehrsstrafen und Bußgelder in Venezuela

Artikel 172: Ermahnungen für Verkehrsteilnehmer

Fußgänger, Radfahrer und Fahrer von Blutfahrzeugen, die gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes, seiner Verordnungen oder Beschlüsse des Ministeriums für Volksmacht im Bereich Landverkehr verstoßen, werden von den zuständigen Behörden bestraft und müssen an einem Ausbildungskurs teilnehmen, wie in der Geschäftsordnung festgelegt.

Artikel 173: Sehr schwere Strafen für Geschwindigkeitsrennen

Fahrer, die an Geschwindigkeitsrennen oder "Hacks" auf öffentlichen Straßen teilnehmen, werden mit einer Geldstrafe von hundert Steuereinheiten (100 UT) bestraft, unbeschadet anderer straf- oder zivilrechtlicher Konsequenzen.

Artikel 174: Verstöße und Sanktionen gegen juristische Personen

Juristische Personen, die im Bereich des Personentransports und Gütertransports tätig sind, oder deren Fahrer unter ihrer Verantwortung die folgenden Straftaten begehen, werden mit Geldbußen belegt:

1. Geschwindigkeitsüberschreitung und Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die durch technische Mittel festgestellt wurden, und bei Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten gemäß diesem Gesetz beträgt die Strafe zweihundert Steuereinheiten (200 UT). Wenn innerhalb von sechs (6) Monaten sechs (6) Geldbußen gegen Fahrer einer einzigen juristischen Person verhängt werden, wird die entsprechende Genehmigung zur Erbringung der Dienstleistung für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ausgesetzt.

2. Überschreitung von Höhe, Länge und Breite

Die Überschreitung der zulässigen Höhe, Länge und Breite im Gütertransport wird mit fünfzig Steuereinheiten (50 UT) geahndet.

Artikel 175: Strafen für Überladung

Natürliche und juristische Personen, die in ihren Fahrzeugen eine Überladung transportieren, sowie die Stromerzeuger und intermodalen Frachtumschlagstellen, tragen die Verantwortung und werden wie folgt bestraft:

1. Überladung bis zu zehn Tonnen (10 t)

Geldstrafe von zehn Steuereinheiten (10 UT) für jede überschrittene Tonne oder Fraktion.

2. Überladung von mehr als zehn Tonnen (10 t) bis zu zwanzig Tonnen (20 t)

Geldstrafe von zwanzig Steuereinheiten (20 UT) für jede überschrittene Tonne oder Fraktion.

3. Überladung von mehr als zwanzig Tonnen (20 t) bis zu dreißig Tonnen (30 t)

Geldstrafe von dreißig Steuereinheiten (30 UT) für jede überschrittene Tonne oder Fraktion.

4. Überladung von mehr als dreißig Tonnen (30 t) bis zu vierzig Tonnen (40 t)

Geldstrafe von vierzig Steuereinheiten (40 UT) für jede überschrittene Tonne oder Fraktion.

5. Überladung von mehr als vierzig Tonnen (40 t) bis zu fünfzig Tonnen (50 t)

Geldstrafe von sechzig Steuereinheiten (60 UT) für jede überschrittene Tonne oder Fraktion.

6. Überladung von mehr als fünfzig Tonnen (50 t)

Geldstrafe von hundert Steuereinheiten (100 UT) für jede überschrittene Tonne oder Fraktion.

Artikel 176: Sanktionen für Fahrer von Fahrzeugen der öffentlichen Verwaltung

Wenn eine Geldbuße gegen den Fahrer eines Fahrzeugs der öffentlichen Verwaltung verhängt wird, informiert die zuständige Verwaltungsbehörde die zuständigen Behörden über den mutmaßlichen Verstoß des Fahrers.

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