Die Verordnung: Konzept, Terminologie, Klassen, Gültigkeit

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Konzept der Verordnung

Eine Verordnung ist eine Rechtsnorm. Sie schafft Rechte und Pflichten für die Adressaten und stellt eine rechtliche Neuerung dar. Sie richtet sich in der Regel nicht an Einzelne, sondern an eine unbestimmte Vielzahl von Personen. Verordnungen sind unbefristet gültig und erschöpfen ihre Wirksamkeit nicht durch einmalige Anwendung. Sie müssen schriftlich erlassen werden und werden von den öffentlichen Verwaltungen erlassen, im Gegensatz zu Gesetzen, die von den Parlamenten verabschiedet werden. Sie sind untergeordneter Natur und stehen in der Hierarchie unter dem Gesetz. Eine Verordnung darf dem Wortlaut eines Gesetzes nicht widersprechen; andernfalls wäre sie rechtswidrig und nichtig.

Terminologie

Jede Verordnung hat eine Bezeichnung, die sich nach der erlassenden Stelle richtet:

  • Eine Verordnung, die vom Ministerrat genehmigt wird, wird als Real-Decret bezeichnet.
  • Verordnungen, die von Ministern genehmigt werden, sind Ministerverordnungen.
  • Verordnungen, die von Staatssekretären und Generaldirektoren genehmigt werden, sind Erlasse/Anordnungen.

Klassen von Verordnungen

Klassifikation von Verordnungen nach der erlassenden Ebene/Zuständigkeit:

  • a) Staatliche Verordnungen
  • b) Autonome Verordnungen
  • c) Kommunale Verordnungen
  • d) Korporative Verordnungen (z.B. von Berufskammern)
  • e) Verordnungen der institutionellen Verwaltung

Gültigkeitsanforderungen

  • 1. Erlass durch eine zuständige Stelle. Nicht alle Stellen sind befugt, Verordnungen zu erlassen. Wenn ein Organ keine durch Gesetz zugewiesene Verordnungskompetenz besitzt, ist die erlassene Verordnung rechtswidrig und daher nichtig (vgl. Art. 62 Abs. 2 des Gesetzes 30/92).

    Zuständige Stellen sind z.B. die allgemeine Staatsverwaltung, die Regierung von Katalonien und die lokale Verwaltung.

  • 2. Einhaltung der Normenhierarchie. Die Normen sind hierarchisch geordnet. Normen niedrigeren Ranges dürfen Normen höheren Ranges nicht widersprechen, sie ändern oder aufheben.

    Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz macht die Norm rechtswidrig und nichtig (vgl. Art. 9 Abs. 3 GG/EG und Art. 62 Abs. 2 des Gesetzes 30/92).

Rechtswidrige Verordnungen

Wege zur Feststellung der Rechtswidrigkeit:

  • 1. Durch die Verwaltung selbst.
  • 2. Durch die Gerichte (Judikative).
  • 3. Vor dem Verfassungsgericht.

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