Recht aus verschiedenen wissenschaftlichen Perspektiven
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Philosophische Perspektive (Rossi)
Die Verletzung einer Pflicht gegenüber der Gesellschaft oder Einzelpersonen, die in sich selbst begründet und für die Aufrechterhaltung der politischen Ordnung nützlich ist. Die Erfüllung dieser Pflicht kann nicht nur durch Sicherheiten gewährleistet werden, und die Verletzung kann durch menschliche Gerechtigkeit geahndet werden.
Historische Perspektive (Maggiori)
Jede Handlung, die das ethische Gewissen eines Menschen an einem bestimmten historischen Zeitpunkt als strafwürdig betrachtet. Jede Handlung, die die Ethik schwerwiegend verletzt, erfordert ein Sündopfer, um die Strafe zu beurteilen.
Soziologische Perspektive (Ferri)
Bestimmte Handlungen sind motivierte Straftaten, die individuell, egoistisch und asozial sind und die Bedingungen der Existenz und Moral verletzen. Die Hälfte der Menschen verändert sich zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Naturrechtliche Perspektive (Garofalo)
Eine Verletzung, die Teil des moralischen Sinns der grundlegenden altruistischen Gefühle (Mitleid und Redlichkeit) ist, die im Durchschnitt von einer Gemeinschaft besessen werden und für die Anpassung des Einzelnen an die Gesellschaft wesentlich sind.
Formale Definitionen
Maggiore
Jede strafbare Handlung.
Manzini
Jede Handlung, die unter Strafe gestellt wird.
Grispigni
Jede Handlung, die tatsächlich durchgesetzt wird und mit der die Rechtsordnung eine Sanktion verbindet.
Calón
Die Handlung, die nach dem Gesetz unter Androhung einer Strafe ausgeführt wird.
Garraud
Die Handlung, die per Gesetz verboten ist, unter Androhung einer Strafe als solcher und nicht von der Ausübung eines Rechts.
Liszt
Die Tatsache, die die damit verbundene rechtliche Strafe als Folge menschlichen Handelns nach sich zieht.
Pessina
Die legitime Handlung, die das Gesetz als Verstoß gegen das Gesetz verbietet und daher unter Androhung einer Strafe rechtfertigt.
Battaglini
Die menschliche Handlung, die im rechtlichen und moralischen Sinne schuldig ist und für die die Strafe anderen angewendet wird:
- "Es ist ein Verbrechen, jede Handlung, die schuldig, rechtswidrig und charakteristisch ist."
- "Es ist eine menschliche Handlung, die schuldig, gegen das Gesetz und mit Strafe bedroht ist."
- "Jede Handlung oder Unterlassung, die rechtswidrig und schuldhaft charakteristisch ist."
- "Jede Handlung oder Unterlassung, die rechtswidrig, schuldig und per Gesetz strafbar ist."