Versicherungsarten und -prinzipien: Ein umfassender Überblick

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Mehrfach- und Mitversicherung

Manchmal schließt ein Kreditnehmer verschiedene Verträge mit unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften über dasselbe Risiko ab. In diesen Fällen spricht man von einer Mehrfachversicherung. Wenn weder der Versicherungsnehmer noch der Versicherte dies absichtlich wählen und die anderen Versicherungsunternehmen nicht über die bestehenden Verträge informiert wurden, sind die Versicherer nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

Die Mitversicherung unterscheidet sich stark von der Überversicherung. Hierbei entscheiden sich verschiedene Unternehmen, das Risiko einer bestimmten Transaktion zu verteilen. Sie teilen sich dann die Entschädigungssumme.

Arten von Versicherungen

Sachversicherungen

Feuerversicherung

Die Deckung umfasst alle Schäden, die durch Feuer, Feuerwehr und Rettungsmaßnahmen entstehen. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden an Objekten wie Banknoten, Schmuck und Kunstgegenständen, die bei einem Brand entstehen können. Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, Schäden durch Feuer zu entschädigen, wenn diese durch Zufall, Feindseligkeit Dritter oder Fahrlässigkeit entstehen. Sie haften jedoch nicht für Schäden, die durch groben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherten verursacht wurden.

Diebstahlversicherung

Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch Kriminalität in all ihren Formen, Diebstahl oder Raub entstehen. Das Unternehmen entschädigt, wenn das gestohlene Objekt innerhalb der angegebenen Frist nicht wiedergefunden wird. Nicht entschädigt oder kompensiert werden:

  • Bei grober Fahrlässigkeit des Versicherten (z.B. Schlüssel in der Tür).
  • Wenn der Diebstahl nicht am versicherten Ort gemeldet wird.
  • Wenn der Diebstahl im Zusammenhang mit Ansprüchen aus besonderen Gefahren (z.B. Krieg, Naturkatastrophen) auftritt.
  • Wenn der gestohlene Gegenstand vor Ablauf der in der Police angegebenen Frist wiedergefunden wird.

Transportversicherungen

Landtransportversicherung

Der Versicherer verpflichtet sich, innerhalb der vereinbarten Grenzen für Schäden an transportierten Gütern aufzukommen. Dies kann pro Fahrt oder für einen bestimmten Zeitraum erfolgen.

See- und Warentransportversicherung

Diese Versicherung fällt nicht unter das Versicherungsvertragsgesetz, da die Meere und Ozeane international sind und stattdessen der Code de Commerce sowie internationale Standards Anwendung finden.

Luftfahrtversicherung

Sie ist gekennzeichnet durch die Intensität der Schäden bei einem Vorfall und durch den hohen Wert der Forderungen. Diese Umstände erfordern, dass die Operationen im Bereich der Mitversicherung sorgfältig durchgeführt werden. Die Luftfahrtversicherung umfasst:

  • Luftfahrzeugversicherung (Kasko)
  • Güterversicherung
  • Insassenunfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist durch das Luftverkehrsgesetz und internationale Abkommen geregelt.

Vermögensversicherungen

Gewinn- und Ertragsausfallversicherung

Sie ist Teil der Versicherung, bei der das Interesse am Vertragsgegenstand beim Vermögen des Versicherten liegt und nicht bei bestimmten Vermögensgegenständen.

Definition

Der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherten innerhalb der vereinbarten Grenzen für den Verlust der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu entschädigen, der durch ein im Vertrag beschriebenes Ereignis oder eine Aktivität entstanden ist. Besteht eine Versicherung bei einem anderen Unternehmen zum gleichen Thema, muss jeder Versicherer über die Existenz der anderen Versicherungen informiert werden.

Personenversicherungen

Kautionsversicherung

Durch diesen Vertrag verpflichtet sich der Versicherer, den Versicherten für finanzielle Verluste zu entschädigen, die infolge der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen durch den Versicherungsnehmer entstehen.

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