Versicherungsvertragsgesetz: Grundlagen, Arten und Ablauf
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Grundlagen des Versicherungsvertragsgesetzes
UNIT 7 des Versicherungsvertragsgesetzes handelt von der VERSICHERUNG, bei der sich der Versicherer verpflichtet, gegen Zahlung einer Prämie und bei Eintritt des Ereignisses, dessen Risiko abgesichert wird, innerhalb der vereinbarten Grenzen die Schäden des Versicherten auszugleichen oder vereinbartes Kapital, Zinsen oder sonstige Leistungen zu erbringen.
Arten von Versicherungsunternehmen
Rechtsformen der Versicherer
- a) Körperschaft (Aktiengesellschaft): Gesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Haftung ist beschränkt, Ziel ist die Gewinnerzielung.
- b) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit: Gesellschaft, die von einer Gruppe von Personen (Mitgliedern) gebildet wird, um Schäden, die sie erleiden, durch gegenseitige Beiträge zu decken. Ziel ist nicht die Gewinnerzielung; Überschüsse dienen der Prämienreduktion oder der Stärkung der Gesellschaft.
- c) Genossenschaft: Bringt Partner mit gemeinsamen sozio-ökonomischen Interessen zusammen. Ziel ist die Gewinnerzielung, Verteilung der Gewinne nach Tätigkeit, nicht nach Kapitalbeitrag.
- d) Sozialversicherungen auf Gegenseitigkeit: Ähnlich den Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, aber ohne Gewinnerzielungsabsicht. Mitglieder leisten Beiträge zur Deckung von Schäden und sozialen Interessen, ergänzend zur staatlichen Sozialversicherung.
Weitere Versicherungsunternehmen
Es gibt weitere Arten von Unternehmen, die sich mit den Risiken der Versicherer selbst befassen:
- a) Rückversicherer: Übernehmen und verteilen Risiken von Erstversicherern gegen einen Teil der Prämien. Der Versicherte hat keinen direkten Anspruch gegen den Rückversicherer.
- b) Mitversicherer: Teilen und verteilen ein Risiko unter mehreren Versicherern. Der Versicherte kennt die beteiligten Versicherer und kann jeden von ihnen in Anspruch nehmen.
Versicherungsvermittler
- a) Versicherungsvertreter: Natürliche oder juristische Person, die im Namen eines bestimmten Versicherers arbeitet. Aufgaben sind Kundenakquise und -bindung. Erhält Provisionen basierend auf dem Umsatz.
- b) Versicherungsmakler: Arbeitet für verschiedene Versicherungsunternehmen und ist keinem einzelnen verpflichtet. Muss die erforderliche Qualifikation besitzen. Hat ähnliche Aufgaben wie der Versicherungsvertreter (Kunden finden und binden), ist aber unabhängig. Haftung bei Fahrlässigkeit liegt beim Makler.
Bestandteile des Versicherungsvertrags
Personelle Bestandteile
- a) Versicherer: Juristische Person, die nach den gesetzlichen Vorschriften errichtet und betrieben wird. Benötigt die Erlaubnis des Finanzministeriums, um als Versicherer tätig zu sein. Aufgabe ist die Übernahme des Risikos anderer gegen Prämie und Leistung im Schadenfall.
- b) Versicherungsnehmer: Natürliche oder juristische Person, die den Vertrag abschließt und zur Zahlung der Prämie verpflichtet ist. Kann die Versicherung für sich selbst oder andere abschließen.
- c) Versicherte Person: Die Person, deren Risiko versichert ist. Kann eine natürliche oder juristische Person sein, die rechts- und geschäftsfähig ist.
- d) Begünstigter: Die Person, die im Schadenfall die Leistung erhält.
Materielle Bestandteile
- a) Das Risiko: Das Ereignis, vor dem sich die versicherte Person schützen möchte.
- b) Die Prämie: Der Geldbetrag, den der Versicherungsnehmer im Austausch für den Versicherungsschutz zahlt.
- c) Der Versicherungsfall: Das in der Police beschriebene Ereignis, dessen Eintritt zu einem Schaden führt.
- d) Die Entschädigung/Leistung: Die Zahlung, die der Begünstigte im Schadenfall erhält.
Ablauf und Dokumente des Vertragsabschlusses
- Versicherungsantrag: Wird vom Vermittler ausgefüllt und enthält die Daten des potenziellen Versicherungsnehmers und des Risikos.
- Antragprüfung und Annahme: Nach Eingang des Antrags prüft der Versicherer die Daten. Der Versicherungsnehmer ist für eine bestimmte Frist (z.B. 14 Tage) an seinen Antrag gebunden. Bei Annahme durch den Versicherer kommt der Vertrag zustande.
- Die Police: Nach Annahme des Antrags wird die Versicherungspolice ausgestellt. Sie sollte vom Versicherer und Versicherungsnehmer unterzeichnet werden.
- Der Prämienschein: Nach Unterzeichnung der Police wird der Prämienschein ausgestellt. Er weist die zu zahlende Prämie aus und dient als Zahlungsaufforderung.
Die Versicherungspolice und weitere Dokumente
Die Police ist das Hauptdokument des Versicherungsvertrags und dient als Nachweis für dessen Existenz. Sie enthält die Bedingungen des Vertrags.
Bestandteile der Police
- Allgemeine Bedingungen: Identische Bedingungen für alle Verträge derselben Art.
- Besondere Bedingungen: Individuell für jeden Vertrag festgelegt. Enthalten persönliche Daten des Versicherungsnehmers, der versicherten Person und des Begünstigten sowie Details zum versicherten Risiko.
Weitere wichtige Dokumente
- a) Versicherungsangebot: Schriftliches Angebot des Versicherers mit Details zum Versicherungsschutz und Preis.
- b) Risikofragebogen: Dokument, oft in Form eines Fragebogens, das der Versicherer zur Einschätzung des Risikos verwendet und vom Versicherungsnehmer ausgefüllt wird.
- c) Vorläufige Deckungszusage: Dokument, das der Versicherer dem Versicherungsnehmer als vorläufigen Schutz gewährt, bis die endgültige Police ausgestellt ist.
- d) Nachtrag oder Zusatzvereinbarung: Dokument zur Änderung des bestehenden Vertrags.
- e) Prämienquittung: Dokument, das die Zahlung der Prämie durch den Versicherungsnehmer bestätigt.