Verteidigung gegen eine Klage

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Mögliche Verteidigungen

Der Beklagte hat folgende Möglichkeiten, auf eine Klage zu reagieren:

  • Keine Antwort: Keine Verteidigung.
  • Beratung mit einem Anwalt: Beratung einholen.
  • Aktive Verteidigung:
    • Einspruch: Klage abweisen.
    • Widerspruch: Behauptungen bestreiten.
    • Widerklage: Eigene Ansprüche geltend machen.

Verteidigungsstrategien

Einspruch

Der Einspruch ist eine formelle Antwort auf die Klage. Der Beklagte legt dar, warum die Klage abgewiesen werden sollte.

Widerspruch

Im Widerspruch bestreitet der Beklagte die Behauptungen des Klägers. Er kann:

  • Ausnahmen von den Behauptungen machen.
  • Den Sachverhalt bestreiten.
  • Eine andere rechtliche Beurteilung vorbringen.
Arten von Ausnahmen
  1. Prozessausnahmen: Formelle Einwände gegen das Verfahren.
  2. Materielle Ausnahmen: Einwände gegen den Inhalt der Klage.
  • Bestreiten der Tatsachen: Der Beklagte bestreitet die vom Kläger behaupteten Tatsachen.
  • Ausschlusswirkung: Der Beklagte argumentiert, dass die Tatsachen keine rechtliche Wirkung haben.
  • Exklusive Ereignisse: Der Beklagte behauptet, dass er einen Anspruch gegen den Kläger hat.

Widerklage

Der Beklagte kann eine Widerklage gegen den Kläger erheben. Voraussetzungen:

  • Formal: Die Widerklage muss klar und deutlich in der Klageantwort formuliert sein.
  • Subjektiv: Die Widerklage muss gegen den Kläger gerichtet sein.
  • Ziel: Die Widerklage muss mit den Ansprüchen des Klägers zusammenhängen.

Die Widerklage wird im gleichen Verfahren wie die Klage verhandelt.

Rebellion (Versäumnisurteil)

Wenn der Beklagte nicht auf die Klage reagiert, kann der Kläger ein Versäumnisurteil beantragen.

Rechtlicher Status der Rebellion

  • Besondere Regelungen für Benachrichtigungen.
  • Das Verfahren wird ohne den Beklagten fortgesetzt.
  • Der Beklagte kann später in das Verfahren eintreten.

Benachrichtigungen bei Rebellion

Die Benachrichtigung über die Klage erfolgt per Post oder durch öffentliche Bekanntmachung. Die Benachrichtigung enthält Informationen über das Verfahren.

Beendigung der Rebellion

Der Beklagte kann jederzeit erscheinen und einen außerordentlichen Rechtsbehelf gegen das Versäumnisurteil einlegen.

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