Verträge: Arten, Kaufvertrag und Pflichten
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Vertrag: Definition
Vertrag: Eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen, durch die sich diese verpflichten, etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen, z. B. Waren, Dienstleistungen oder Zahlungen zu erbringen.
Privatpersonen und juristische Personen
Privatpersonen: Natürliche Personen haben Rechte und Pflichten. Juristische Personen: Gesellschaften, Partnerschaften, Unternehmen, Vereine und Stiftungen besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit, die von den Mitgliedern getrennt ist. Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Juristische Personen handeln durch Vertreter, Verwaltungs- oder Leitungsorgane.
Arten und Formen von Verträgen
Formen:
- Verbal (mündlich): Vereinbarungen, die im Wort geschlossen werden.
- Schriftlich: Vereinbarungen in schriftlicher Form; die Urkunde oder Schrift kann die Vereinbarung dokumentieren.
Nach Typizität:
- Typische (geregelte) Verträge: Diese sind durch gesetzliche Vorschriften geregelt, z. B. durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Handelsrecht oder spezielle Normen.
- Atypische (nicht typisierte) Verträge: Entstehen aus dem Willen der Parteien und entsprechen nicht den klassischen Merkmalen typischer Vertragstypen; sie werden durch die Vereinbarung der Parteien selbst gestaltet.
Rechtliche Einordnung nach Materie
- Zivilrechtliche Verträge (Civiles): Verträge zwischen Privatpersonen, die nicht Kaufleute sind und nach dem Zivilrecht geregelt werden.
- Handelsrechtliche Verträge (Mercantiles): Verträge zwischen Kaufleuten im Rahmen ihrer beruflichen Geschäftstätigkeit; reguliert durch das Handelsrecht.
- Verwaltungsrechtliche Verträge (Administrativos): Verträge, die Behörden oder öffentliche Verwaltungen betreffen und öffentlich-rechtliche Regelungen einschließen können.
- Arbeitsverträge (Laborales): Verträge, bei denen Arbeitnehmer gegen Vergütung ihre Arbeitsleistung für einen Arbeitgeber erbringen; der arbeitsrechtliche Status der Beteiligten ist gesetzlich geregelt.
Nach dem Machtverhältnis der Parteien
- Gleichberechtigte Verträge (Igualitarios): Beide Parteien verhandeln und stimmen den Bedingungen zu.
- Adhäsionsverträge (Adhesión): Vertragsbedingungen werden von einer Partei gestellt und die andere Partei kann sie nur annehmen oder ablehnen; Änderungen sind in der Regel nicht möglich. Beispiele: Versorgungsverträge für Wasser, Telefon, Gas etc.
Kaufvertrag (Compraventa): Gegenstand und Preis
Kaufvertrag – Ziel, Gegenstand und Kaufpreis:
Das Objekt: Das, was der Verkäufer liefert, z. B. bewegliche Sachen oder Waren, die im Handel als Güter oder Waren bekannt sind.
Der Preis: Der Preis kann in bar oder in anerkannten Zahlungsmitteln geleistet werden, z. B. Scheck, Wechsel, Überweisung etc. Er kann auch teilweise in Geld und teilweise in anderen Leistungen oder Sachwerten gezahlt werden. Der Preis ist in der Regel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses festzulegen; er kann jedoch auch später ohne einen neuen Vertrag bestimmt werden, wenn dies vereinbart wurde.
Aspekte: Verkäufer und Käufer
Arten der Preisvereinbarung:
- Festpreis: Der Preis ist bei Vertragsschluss verbindlich und ändert sich nicht, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Preisänderungsklauseln (variable Preise): Die Vertragsparteien können Preisanpassungen vereinbaren, die z. B. von Marktbedingungen abhängen.
Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag
Pflichten des Verkäufers:
- Erhaltung und Verwahrung der Sache bis zur Übergabe.
- Lieferung der Sache in dem vereinbarten Zustand, zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort.
- Gewährleistung: Schutz vor Entzug des Eigentums (Evikción) und Haftung für versteckte Mängel (Mängel, die bei einfacher Betrachtung nicht erkennbar sind).
Pflichten des Käufers:
- Zahlung des Preises zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort.
- Abnahme der gekauften Sache und Übernahme des vereinbarten Preises.
- Transportkosten sind vom Käufer zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.
Spezielle Kaufvertragsformen
- Kauf auf Raten / mit Fristen: Ein Teil des Preises wird bei Lieferung gezahlt; weitere Zahlungen erfolgen in gleichen oder periodischen Raten.
- Kauf von Ort zu Ort (Plaza a plaza): Tritt auf, wenn die Ware von einem Ort an einen anderen übertragen wird; in internationalen Geschäften werden dafür häufig Klauseln wie Incoterms verwendet (z. B. EXW, FAS, FOB, C&F, CIF, DDP usw.).
- Liefervertrag (Contrato de suministro): Vertrag, bei dem eine Partei der anderen periodisch aufeinanderfolgende Lieferungen bestimmter Waren gegen Vergütung schuldet.
Hinweise zu internationalen Handelsbedingungen
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen sind Incoterms und internationale Handelsbedingungen wichtig, um Pflichten wie Übergabeort, Transportrisiken, Versicherung und Kostenverteilung klar zu regeln.
Zusammenfassung
Verträge können in vielen Formen und rechtlichen Einordnungen auftreten. Besondere Aufmerksamkeit gilt beim Kaufvertrag dem Gegenstand, der Preisvereinbarung sowie den jeweiligen Pflichten von Verkäufer und Käufer. Für internationale Geschäfte sind Incoterms und vertragliche Details zur Lieferung und Preisbestimmung essenziell.