Verträge im Geschäftsleben: Arten, Verpflichtungen und Beendigung

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Der Vertrag

Ein Vertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen einer oder mehreren Parteien, in der sich diese verpflichten, etwas zu tun oder zu unterlassen oder eine bestimmte Dienstleistung zu erbringen.

  • Personen: Vertragspartner sind natürliche Personen und juristische Personen mit Rechten und Pflichten.
  • Juristische Person: Dies sind Partnerschaften, Unternehmen, Vereine und Stiftungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, unabhängig von ihren Mitgliedern.

Arten von Verträgen

Verträge können wie folgt eingeteilt werden:

  • Nach Form:
    • Mündlich: Vereinbarungen, die mündlich getroffen werden.
    • Schriftlich: Vereinbarungen, die in einem Dokument festgehalten werden.
  • Nach gesetzlicher Regelung:
    • Typisch: Verträge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch oder Handelsgesetzbuch geregelt sind.
    • Atypisch: Verträge, die durch besondere Gesetze geregelt sind oder nicht vollständig durch typische Verträge abgedeckt sind.
  • Nach geltendem Recht:
    • Zivilrechtlich: Verträge zwischen Privatpersonen.
    • Handelsrechtlich: Verträge zwischen Kaufleuten oder Unternehmern in ihrem Geschäftsbereich.
    • Verwaltungsrechtlich: Verträge mit der öffentlichen Verwaltung.
    • Arbeitsrechtlich: Verträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
  • Je nach Verhandlungsstärke:
    • Gleichberechtigt: Beide Parteien verhandeln die Bedingungen des Vertrages.
    • Beitrittsvertrag: Eine Partei akzeptiert die von der anderen Partei vorgegebenen Bedingungen.

Der Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag ist ein Handelsvertrag über bewegliche Sachen, der zum Zweck des Weiterverkaufs mit Gewinn abgeschlossen wird.

A. Wesentliche Bestandteile eines Kaufvertrags

  • Objekt: Die zu verkaufende Sache.
  • Preis: Der vereinbarte Kaufpreis.
  • Parteien: Käufer und Verkäufer.

B. Vertragsparteien im Kaufvertrag

Dies sind Verkäufer und Käufer.

Das Handelsgesetzbuch verbietet:

  • Minderjährigen, auch wenn sie emanzipiert sind, Wertgegenstände ohne Zustimmung der Eltern oder des Vormunds zu verkaufen.
  • Vormündern, die Güter der ihnen anvertrauten Personen zu verkaufen.
  • Beamten, die von ihnen verwalteten Güter zu kaufen.
  • Richtern und Staatsanwälten, die Waren zu erwerben, die Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Gericht sind, in dem sie tätig sind.

C. Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag

Käufer und Verkäufer haben jeweils Rechte und Pflichten.

  • Verkäufer:
    1. Die Sache bis zur Übergabe an den Käufer in einwandfreiem Zustand aufzubewahren und zu verwahren.
    2. Die Sache zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zu liefern.
    3. Eine Garantie für Rechtsmängel und Sachmängel zu leisten. Der Verkäufer muss sicherstellen, dass der Käufer den rechtmäßigen und ungestörten Besitz der Sache erlangt. Bei Sachmängeln, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind, haftet der Verkäufer, auch wenn er diese nicht kannte.
  • Käufer:
    • Den Preis zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zu zahlen.
    • Die Kosten der Kaufurkunde zu tragen.
    • Die gekaufte Ware anzunehmen.
    • Die Transportkosten zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Besondere Kaufverträge

A. Abzahlungskauf

Der Verkäufer erhält bei Lieferung einen Teil des Preises, der Käufer zahlt den Rest in Raten innerhalb eines Zeitraums von maximal 3 Monaten.

  • Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung aller Raten auf den Käufer über.
  • Verbot: Der Käufer darf die Sache, auf die sich der Vertrag bezieht, bis zur vollständigen Bezahlung des Preises weder übertragen noch belasten.

B. Kauf "Feld zu Feld"

Wenn die Waren von einem Ort an einen anderen transportiert werden.

C. Liefervertrag

Ein Vertrag, in dem sich eine Partei (Lieferant) verpflichtet, der anderen Partei (Abnehmer) regelmäßig und fortlaufend bestimmte Waren gegen Entgelt zu liefern.

INCOTERMS sollten angewendet werden:

  • EXW (Ex Works): Die Ware wird dem Käufer zum vereinbarten Zeitpunkt im Werk oder Lager des Verkäufers zur Verfügung gestellt. Der Käufer trägt alle Kosten und Risiken ab diesem Ort.
  • FAS (Free Alongside Ship): Die Ware wird längsseits des Schiffs am Kai geliefert, ohne dass sie an Bord gehievt wird. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle Kosten und Risiken.
  • FOB (Free On Board): Die Ware muss vom Verkäufer an Bord des Schiffs oder Wagens geliefert werden. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle Kosten und Risiken.
  • C&F (Cost and Freight): Die Ware wird im Bestimmungshafen entladen geliefert. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Verkäufer die Kosten. Die Versicherung ist Sache des Käufers.
  • CIF (Cost Insurance and Freight): Wie C&F, aber der Verkäufer muss auch die Versicherung der Ware bis zum Bestimmungsort bezahlen.
  • Franco domicilio: Der Verkäufer liefert die Ware im Lager des Käufers.

Leasing-Vertrag

Leasing bietet Unternehmen, die Investitionsgüter benötigen, die Möglichkeit, diese für einen bestimmten Zeitraum gegen Zahlung einer periodischen Gebühr zu nutzen.

Der Mietvertrag

Es handelt sich um eine Full-Service-Vermietung von Eigentum, das von Maschinen, Autos und allen Arten von Computer-Hardware bis hin zu Elektronik reichen kann. Es gibt keine Möglichkeit, die vermieteten Vermögenswerte zu kaufen.

Der Factoring-Vertrag

Ein spezialisiertes Unternehmen verpflichtet sich gegenüber einem anderen, die Forderungen seiner Kunden zu übernehmen und die Inkasso-, Finanzierungs- und Kreditgarantie zu übernehmen. Die Kosten des Factorings setzen sich aus einer Gebühr für die Verwaltung und Zinsen für die Finanzierung zusammen.

Beendigung von Verträgen

Die Beendigung der Verpflichtungen zwischen den Vertragsparteien kann folgende Ursachen haben:

  • Erfüllung. Die Vertragsparteien realisieren den vereinbarten Nutzen.
  • Einvernehmliche Aufhebung. Die Parteien schließen einvernehmlich einen neuen Vertrag, der den ersten aufhebt.
  • Einseitige Kündigung. Das Handelsgesetzbuch sieht vor, dass eine Partei den Vertrag kündigen kann, wenn die andere ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Parteien können in den Verträgen außergewöhnliche Umstände vereinbaren, die zur einseitigen Kündigung führen.
  • Kündigung. Eine Partei kann die Kündigung des Vertrages beantragen, wenn eine Verletzung ihrer Interessen vorliegt.
  • Neuerung (Novation). Eine neue Verpflichtung ersetzt eine alte Verpflichtung, wodurch die vorherige Verpflichtung beendet oder geändert wird.
  • Erlass. Der Gläubiger verzichtet auf seine Forderung.

Bestellung

Eine Bestellung kann als die Aufforderung eines Arbeitgebers oder Lieferanten definiert werden, ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung anzubieten.

Bestellschein

Ein Bestellschein enthält folgende Informationen:

  • Name der beteiligten Unternehmen.
  • Unterschrift des Antragstellers oder einer autorisierten Person.
  • Identifizierung von Käufer und Verkäufer (Name, vollständige Anschrift und NIF).
  • Seriennummer der Bestellung.
  • Datum der Ausstellung.
  • Adresse, an die die Ware geliefert werden soll.
  • Menge und Beschreibung der gewünschten Artikel.
  • Preise pro Einheit sowie Teil- und Gesamtbetrag.
  • Liefertermin oder -zeitraum.
  • Zahlungsbedingungen.
  • Gewährte Rabatte.
  • Transportmittel.

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