Verträge als Quelle des Völkerrechts

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Formelle Quellen des Völkerrechts

Artikel 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs erwähnt formelle Quellen, ohne sie jedoch genau zu spezifizieren. Er nennt zwei Verfahren zur Schaffung von Rechtsnormen:

Verträge

Nach Artikel 2.1 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge ist ein Vertrag "eine in Schriftform geschlossene und vom Völkerrecht bestimmte internationale Übereinkunft, gleichviel ob sie in einer oder in mehreren zusammengehörigen Urkunden enthalten ist und welche besondere Benennung sie hat".

Verträge sind die wichtigste Quelle des Völkerrechts. Sie sind freiwillige Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Staaten. Sie halten die Pflichten und Rechte der beteiligten Staaten schriftlich fest. Dies sorgt für größere Glaubwürdigkeit und Sicherheit bei der Regelung des Verhaltens von Staaten und internationalen Organisationen. Verträge fördern und schützen die Achtung der Menschenrechte, den Frieden und die Harmonie zwischen den Staaten.

Klassifizierung von Verträgen

Es gibt zwei Arten der Klassifizierung von Verträgen:

Formale Ordnung:
  • Multilaterale oder kollektive Verträge: Wenn die Regeln von den meisten Staaten angenommen werden (z. B. das Wiener Übereinkommen).
  • Bilaterale Abkommen: Abkommen zwischen zwei Ländern (z. B. der Vertrag zwischen Venezuela und Kolumbien über den Golf von Venezuela).
Materielle Ordnung:
  • Verträge - Verträge (Treaty Contracts): Durchführung eines Rechtsgeschäfts (z.B. Handelsabkommen, Grenzverträge). Sie erzeugen gegenseitigen Nutzen zwischen den Staaten, aber jeder hat seine eigenen Ziele.
  • Normsetzende Verträge (Law-Making Treaties): Sie formulieren eine Rechtsnorm und sind durch den Willen aller gekennzeichnet, die einen identischen Inhalt haben.

Staaten können einen Vertrag mit Vorbehalten unterzeichnen. Ein Vorbehalt ist "eine wie auch immer formulierte oder bezeichnete, von einem Staat bei der Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme oder Genehmigung eines Vertrags oder bei dem Beitritt zu einem Vertrag abgegebene Erklärung, durch die der Staat bezweckt, die Rechtswirkung einzelner Vertragsbestimmungen in ihrer Anwendung auf diesen Staat auszuschließen oder zu ändern" (Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge - 1969).

Verträge sind geschriebenes Recht, das auf Zustimmung basiert. Mängel, die zur Nichtigkeit führen können, sind Verstöße gegen zwingendes Recht (ius cogens), d.h. wenn sie rechtlich gegen die Gesetze verstoßen.

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