Vertragsrecht Grundlagen: Definition, Arten und Urkunden

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Verträge: Grundlagen und Bedeutung

1) Definition und Zweck von Verträgen

Nach Artikel 1137 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dienen Verträge dazu, eine gemeinsame Absichtserklärung zu schaffen, um die Rechte und Pflichten der Parteien festzuhalten.

2) Wesentliche Elemente eines Vertrags

a) Parteien und Gegenstand

Ein Vertrag erfordert die Beteiligung von mindestens zwei Parteien und einen klar definierten Gegenstand.

b) Zustimmung (Konsens)

Die Zustimmung ist der Ausdruck des freien Willens der Vertragsparteien. Sie kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen.

3) Vertragsgegenstand (Leistung)

Der Vertragsgegenstand besteht in der Bereitstellung und Lieferung von Gütern, der Nutzung einer Sache oder der Erfüllung einer der vereinbarten Verpflichtungen.

4) Formvorschriften für Verträge

Die Formvorschriften legen die Anforderungen fest, die das Gesetz für einen gültigen Vertrag vorschreibt. Wenn diese nicht erfüllt werden, kann dies die Gültigkeit des Vertrags beeinträchtigen, wie es beispielsweise bei der Notwendigkeit einer öffentlichen Urkunde der Fall ist.

5) Nachweis und Beweisführung von Verträgen

Der Nachweis ist der Weg, um das Bestehen eines Vertrages zu belegen. Viele Verträge bedürfen der Schriftform und müssen in so vielen Exemplaren erstellt werden, wie beteiligte Parteien vorhanden sind.

Öffentliche vs. Private Urkunden: Rechtswirkung

Öffentliche Urkunden

Öffentliche Urkunden sind besonders wirksam, da sie gegenüber Dritten durchsetzbar sind. Dies liegt daran, dass sie von einer öffentlichen Autorität (z.B. Richter, Notar) erstellt oder beglaubigt wurden oder einen offiziellen Titel darstellen.

Beispiele hierfür sind: Geburtsurkunden, Grundbucheinträge, Scheidungsurteile, Erbschaftserklärungen, Fahrzeugbriefe, Personalausweise oder notariell beurkundete Vollmachten.

Private Urkunden

Private Urkunden sind hingegen nur zwischen den Vertragsparteien gültig und nicht gegenüber Dritten durchsetzbar. Ein Beispiel hierfür ist ein einfacher Kaufvertrag oder eine Bestellung.

Klassifizierung von Verträgen

Arten der Vertragsgestaltung

  • Einseitige und zweiseitige (bilaterale) Verträge: Unterscheidung nach der Anzahl der verpflichteten Parteien.
  • Entgeltliche und unentgeltliche Verträge: Unterscheidung danach, ob eine Gegenleistung erbracht wird.
  • Konsensual- und Realverträge: Konsensualverträge kommen durch bloße Willenseinigung zustande, Realverträge erfordern zusätzlich die Übergabe einer Sache.
  • Verträge mit freier Verhandlung und Adhäsionsverträge: Unterscheidung danach, ob die Vertragsbedingungen frei verhandelt werden können oder bereits vorgegeben sind.

Verhandlung vs. Beitritt (Adhäsion)

Üblicherweise einigen sich die Parteien bei einem Vertrag nach ausführlicher Erörterung über ihre Rechte und Pflichten. Oftmals setzt jedoch die stärkere Partei die Bedingungen fest, wie beispielsweise der Verkäufer bei einem Kaufvertrag, der Vermieter bei einem Mietvertrag oder der Kreditgeber bei einem Darlehen.

Im Gegensatz dazu sind wir oft gezwungen, sogenannte Adhäsionsverträge (Beitrittsverträge) zu unterzeichnen. Hier tragen wir lediglich unsere persönlichen Daten ein, während alle anderen Bedingungen bereits festgelegt und vorgedruckt sind. Typische Beispiele sind: Auto-Finanzierungspläne, Bausparverträge oder Hypothekenverträge.

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