Vertreter des Personals: Rechte und Pflichten in Unternehmen

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Vertreter des Personals

Vertreter des Personals: Kien Son. Zwischen 11 und 49 Mitarbeiter wurden vom 11. bis 30. Januar 1931 bis 1949 drei Delegierte für die Personalvertretung delegiert. Vom 6. bis 10. Januar sind persönliche Vertreter erforderlich, wenn dies obligatorisch ist. Es ist nicht erforderlich, dass es 11 Arbeitnehmer gibt. Wenn das Unternehmen 50 oder mehr Arbeitnehmer hat, muss es vertreten sein.

Vertretung im Ausschuss

  • 50 Arbeitnehmer: 5 Mitglieder
  • 101-100-250 Arbeitnehmer: 9 Mitglieder
  • 251-500 Arbeitnehmer: 13 Mitglieder
  • 501-750 Arbeitnehmer: 17 Mitglieder
  • 751-1000 Arbeitnehmer: 21 Mitglieder
  • Über 1000 Arbeitnehmer: 1000 oder mehr Mitglieder

Delegierte

Delegierte vertreten die Arbeitnehmer in Gefahrensituationen am Arbeitsplatz.

Ausschuss für Arbeits- und Gesundheitsschutz

Dieser Ausschuss wird in Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern eingerichtet.

Europäischer Betriebsrat (EWC)

Der EWC ist für Unternehmen zuständig, die in mindestens zwei EU-Ländern tätig sind und mindestens 100 Arbeitnehmer beschäftigen.

Gewerkschaftssektionen

Mitglieder der Gewerkschaft können Gewerkschaftssektionen bilden, die in Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern durch Delegierte vertreten werden.

Rechte und Garantien

Die gesetzlichen Garantien umfassen:

  • Bei einem ERE hat der Vertreter der Arbeitnehmer Vorrang.
  • Geografische Mobilität: Bei ungerechtfertigter Entlassung besteht die Möglichkeit, im Unternehmen zu bleiben oder eine Abfindung zu erhalten.
  • Eigene Vertreter können Arbeitsstunden für ihre Pflichten als Vertreter in Anspruch nehmen.
Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind:

  • Nach Vollendung des 16. Lebensjahres und mindestens einem Monat.
  • Wahlberechtigt sind Personen ab 18 Jahren und mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Wahlförderung

Die Wahlen können von den Arbeitnehmern selbst gefördert werden, wenn sie durch die Mehrheit unterstützt werden. Die repräsentativsten Gewerkschaften sind die nationalen Gewerkschaften, die mindestens 10% der Delegierten aus der Personalvertretung stellen.

Repräsentative Gewerkschaften

Die repräsentativsten Gewerkschaften in der autonomen Gemeinschaft sind diejenigen, die 15% der Personalvertreter oder Mitglieder des Ausschusses in einem Unternehmen haben.

Förderung von Personalvertretern

Der Wahlausschuss kann einberufen werden, um die Personalvertreter zu fördern oder um kollektive Streiks zu organisieren.

Dauer der Amtszeit

Die Amtszeit beträgt 4 Jahre.

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