Verwaltungsrecht: Akte, Verfahren und Rechtsbehelfe
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Die Verwalteten und ihre Rechtsstellung
Der Verwaltete ist der Empfänger der Ausübung administrativer Befugnisse.
Rechtliche Situationen
- Aktive Situationen: Die Rechte des Einzelnen, berechtigtes Interesse, einfaches Interesse.
- Passive Situationen: Die Pflicht, die Schuldigkeit, Lasten.
Die Fähigkeit der Verwalteten (Administrados)
Die Fähigkeit, im Verwaltungsrecht tätig zu werden (Fitness), bedeutet, Ansprüche geltend machen zu können (die von jeder Regel abweichen können) und die Rechte und Pflichten, die sich aus Rechtsverhältnissen ergeben, wirksam auszuüben. Es geht nicht um die allgemeine Handlungsfähigkeit, sondern um verschiedene Arten von Kapazität, die im Vorfeld relevant sind:
- Jüngere Altersgruppen.
- Staatsangehörigkeit.
- Strafrechtliche Verurteilung und verwaltungsrechtliche Sanktionen.
Schweigen der Verwaltung (Juristische Fiktion)
Das Schweigen der Verwaltung ist eine juristische Fiktion, durch die ein Verwaltungsakt nach Ablauf der Frist, innerhalb derer die öffentliche Verwaltung eine bestimmte Entscheidung hätte erlassen müssen, als erteilt gilt (oder abgelehnt wird).
Elemente des Verwaltungsakts
- Subjektive Elemente: Verwaltung, zuständiges Organ.
- Objektive Elemente: Inhalt (wesentlicher, natürlicher oder zufälliger Bestandteil), Mittel, Zweck, Grund.
- Formale Elemente: Externalisierung, Motivation (Begründung), Bekanntgabe, Veröffentlichung (Ersatz- und Ergänzungsmethoden).
Phasen des Verwaltungsverfahrens
- Einleitung: Von Amts wegen oder auf Antrag, einschließlich vorläufiger Maßnahmen.
- Bearbeitung/Koordinierung: Messung der Geschwindigkeit und Effizienz, Zeitberechnung.
- Beweisaufnahme und Anhörung: Argumente, nicht öffentliche Informationen (20 Tage), Test/Beweisaufnahme (10 bis 30 Tage), Berichte (10 Tage), Anhörung der Beteiligten.
- Beendigung: Auflösung (Entscheidung), Aufgabe oder Verzicht, Verfall, physische Unmöglichkeit.
Das Verwaltungsverfahren
Das Verwaltungsverfahren ist der formelle Kanal für die Reihe von Ereignissen, die spezifische Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Auftrags darstellen.
Grundsätze des Verfahrens
- Flexibilität und Anti-Formalismus.
- Beteiligung und Widerspruch.
- Förderung des Verfahrens.
- Kongruenzprinzip.
- Verantwortung der öffentlichen Verwaltungen (AAPP) und Beamten.
Der Hierarchische Rechtsbehelf (Art. 114 LRJPC)
Der entsprechende hierarchische Rechtsbehelf richtet sich nur gegen Beschlüsse und qualifizierte Handlungen, die das Verwaltungsverfahren nicht beenden. Er wird bei der übergeordneten Stelle eingereicht, die die angefochtene Handlung erlassen hat (Art. 114 LRJPC).
Einreichung und Fristen
- Gemäß Art. 114.2 LRJPC kann der Rechtsbehelf bei der Stelle eingereicht werden, die die Handlung erlassen hat, oder direkt bei der zur Entscheidung zuständigen übergeordneten Stelle.
- Im ersten Fall muss die erstgenannte Stelle das Schreiben zusammen mit einem begründeten Bericht innerhalb von zehn Tagen an die übergeordnete Stelle weiterleiten.
- Für die Frist zur Einreichung gelten die gleichen Regeln wie für die Beschwerde.
- Die Frist zur Entscheidung und Mitteilung beträgt drei Monate, es sei denn, die zuständige Stelle hat den Fall in erster Instanz anders entschieden.
Wirkung des Schweigens und Ausschluss weiterer Mittel
Das Schweigen der Verwaltung führt in der Regel zur Ablehnung (Art. 43.2 LRJPC), wenn der Rechtsbehelf gegen eine angebliche Wirkung des Schweigens eingelegt wird.
Gegen die Entscheidung der Berufungsinstanz ist kein anderer administrativer Rechtsbehelf zulässig, außer dem besonderen Überprüfungsrechtsbehelf (Recurso Extraordinario de Revisión) gegen umstrittene Vorschriften und Verwaltungspersonal.
Es sei darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zum Aufruf zur Umkehr (Recurso de Reposición) der hierarchische Rechtsbehelf als zwingend notwendig und vorkonfiguriert für den Antrag auf gerichtliche Überprüfung gilt.