Verwaltungsrecht: Akte, Verfahren, Rechtsmittel und Gültigkeit
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1. Unwirksamer Verwaltungsakt durch unzuständiges Gericht
Ein Verwaltungsakt, dessen Wirksamkeit aufgrund des Grundsatzes der Objektivität angezweifelt wird und der von einem unzuständigen Gericht ausgestellt wurde, kann von der Verwaltungsbehörde aufgehoben werden. Dies ist möglich, da der Akt einen Mangel im Sinne von Artikel 10 des Gesetzes Nr. 27.444 enthalten könnte. Das Vorgehen wäre, dass die Verwaltungsbehörde nach Überprüfung die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes feststellt und diesen entsprechend entzieht.
2. Rechtsmittel gegen einstweilige Verwaltungsakte
Im Prinzip sind Zwischenentscheidungen nicht anfechtbar, da sie nicht die Hauptsache entscheiden. Eine Anfechtung ist jedoch möglich, wenn die Entscheidung die Rechte der betroffenen Parteien so stark beeinträchtigt, dass sie in eine hilflose Lage geraten. In solchen Ausnahmefällen kann ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden.
3. Aufhebung einer begründeten Beschwerdeentscheidung
Ja, denn die Resolution, die die Beschwerde auflöst, entspricht einem einstweiligen Verwaltungsakt, der für verfallen erklärt werden kann, wenn Mängel gemäß Artikel 10 des Gesetzes Nr. 27.444 vorliegen.
4. Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens bei neuen Beweismitteln
Hierbei handelt es sich um einen Antrag auf erneute Prüfung (Wiederaufnahme des Verfahrens), da die neuen Beweismittel relevant sind und bei derselben Behörde eingereicht werden, die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat (erste Instanz).
5. Gründe für den Verlust der Wirkung eines Verwaltungsaktes
- a) Wenn das Gesetz eine Befristung vorschreibt: Zeitgebundenheit
- b) Aufhebung durch die Behörde: Widerruf
- c) Erklärung der Unwirksamkeit: Gravierender Fehler
- d) Gerichtliches Urteil: Amparo-Klage / ACA
6. Merkmale des Verwaltungsaktes
Einseitigkeit
Eine Entscheidung wird nach Abschluss eines Verwaltungsverfahrens getroffen und ist auf eine Seite beschränkt, d.h. auf die Behörde, die die Macht hat, zu entscheiden.
Vermutung der Rechtmäßigkeit
Jeder von der zuständigen Behörde erlassene Verwaltungsakt wird als rechtmäßig und legitim angesehen, da ihm ein ordnungsgemäßes Verwaltungsverfahren vorausgeht. Jeder Beschluss ist gültig und frei von schwerwiegenden Mängeln, bis seine Nichtigkeit von der Verwaltungsbehörde oder einem Richter festgestellt wird.
Vollstreckbarkeit
Dies ist die Befugnis der Verwaltung, ihre eigenen Entscheidungen (Resolutionen) umzusetzen. Sie ist der deutlichste Ausdruck der Verwaltungsmacht, deren Zweck der Schutz der öffentlichen Ordnung, der guten Sitten und des gesunden Verhaltens ist, um so das allgemeine Interesse zu befriedigen.
Unübertragbarkeit (Zuordnung)
Die Auswirkungen des Verwaltungsaktes können nicht auf andere übertragen werden, außer auf die Begünstigten selbst, da die Auswirkungen in der Regel persönlich sind und für diejenigen gelten, die das Verfahren eingeleitet haben.
7. Gründe für eine Verwaltungsbeschwerde
- Verzögerungen bei der Bearbeitung
- Funktionelle Disziplinarstrafe
- Verfahrensfehler
9. Bedeutung der Beweisaufnahme im Verwaltungsverfahren
Die Beweisaufnahme im Verwaltungsverfahren ist ein wesentliches Instrument, mit dem die Verwaltung die von den Beteiligten vorgebrachten Fakten objektiv überprüfen und die materiellen Aspekte in Übereinstimmung mit der Wahrheit feststellen kann. Sie bildet die rechtlich-administrative Grundlage für die Entscheidungsfindung in der Hauptsache und ist somit von taktischer Bedeutung.
10. Die Resolution als Mitteilung der Behörde
Die Resolution ist eine Mitteilung der Behörde, die eine Entscheidung oder einen Beschluss im Verwaltungsverfahren darstellt.
11. Vorgehen bei Beschwerde wegen Beweisrechtsverletzung
Die Behörde sollte das Verfahren einleiten, um die Fakten zu ermitteln und zu prüfen, ob die beanstandeten Handlungen tatsächlich eine Verletzung der Wettbewerbsregeln von SEGAT darstellen.
12. Unterscheidung: Verwaltungsbeschwerde und Verwaltungsanzeige
Verwaltungsbeschwerde (Recurso Administrativo)
Eine Verwaltungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf im Verwaltungsverfahren, der dazu dient, einzelne Anomalien oder Fehler im Verfahren zu korrigieren. Sie ist ein Mittel, um Fehler zu beheben, die von der Behörde während des Verfahrens verursacht wurden.
Verwaltungsanzeige (Denuncia Administrativa)
Eine Verwaltungsanzeige liegt vor, wenn eine Person eine Tatsache zur Kenntnis bringt, die einen administrativen Verstoß darstellt. Der Anzeigende kann ein direktes Opfer sein oder nicht, da das Gesetz es jeder Person erlaubt, einen mutmaßlichen Täter der Verwaltung zur Kenntnis zu bringen. Das Interesse des Anzeigenden ist es, Gerechtigkeit zu suchen und zu finden, und dass die zuständigen Organe des Staates, die die Verwaltung betreiben, über den Verstoß informiert werden und ihre Sanktionsbefugnis ausüben, um den Angezeigten nach Abschluss eines administrativen Disziplinarverfahrens zu bestrafen.
13. Befugnisse der Verwaltungsbehörde und Mitarbeiterzuständigkeit
Die Befugnisse der Verwaltungsbehörde umfassen:
- Förderung: Die Befugnis, Verwaltungsverfahren einzuleiten und voranzutreiben.
- Wissen: Die Befugnis, Informationen und Beweismittel zu sammeln und Sachverhalte zu untersuchen.
- Gebrauchsanweisung: Die Befugnis, Anweisungen oder Richtlinien zu erlassen.
Ein Mitarbeiter von SEGAT-Trujillo würde typischerweise die Befugnis des Wissens (Sammeln von Informationen, Bearbeiten von Beweismitteln) und möglicherweise der Gebrauchsanweisung (Umsetzung von Richtlinien, Erteilen von Anweisungen im Rahmen seiner Zuständigkeit) ausüben.
14. Bedeutung und Merkmale des berechtigten Interesses
Das berechtigte Interesse ist die Motivation, die eine Person dazu veranlasst, ein Verwaltungsverfahren auf legale und legitime Weise einzuleiten. Dieses Interesse kann moralischer oder wirtschaftlicher Natur sein und zielt darauf ab, dass die Entscheidung der Behörde positiv ausfällt und die persönliche und offizielle Rechtssphäre der Person verändert. Das Interesse muss folgende Merkmale aufweisen:
Persönlich
Das Recht, gegen die öffentliche Verwaltung vorzugehen, muss ein eigenes, intimes und spezifisches Interesse betreffen. Ausgenommen sind Fälle, in denen ein Vertreter im Namen des tatsächlichen Eigentümers handelt.
Aktuell
Das Interesse muss aktuell und spezifisch in der realen Welt bestehen, d.h., das Anliegen darf zum Zeitpunkt der Einleitung und während des Verfahrens nicht ruhend sein, was bedeutet, dass das Verfahren nicht eingestellt wird.
Nachweisbar
Das Interesse muss nachweisbar sein, sodass bei der Durchführung des Verfahrens zweifelsfrei gezeigt werden kann, dass das Anliegen, das die Person motiviert, einen triftigen Grund hat.
15. Grundsätze des Verwaltungsverfahrensrechts
- Rechtmäßigkeit
- Materielle Wahrheit
- Informalismus
- Begründungspflicht
16. Zugang zu öffentlichen Informationen: Vertrauliche Berichte
Wenn es sich um ein vertrauliches Dokument handelt, das die Unterstützung für die Lieferung des Unternehmens betrifft, kann es a priori nicht ausgehändigt werden. Das Recht auf Transparenz und Zugang zu öffentlichen Informationen sieht Ausnahmen vor, und dies könnte ein solcher Fall sein, insbesondere wenn die Offenlegung Betriebsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen Dritter berühren würde.
17. Entwurf einer Resolution zum Urlaubsanspruch
RESOLUTION
- AKTENZEICHEN: [Aktenzeichen hier einfügen]
- BETREFF: Urlaubsanspruch
- ANTRAGSTELLER: Doña María Chávez Cubas
- URSPRUNG: [Ursprung der Anfrage/Beschwerde]
- DATUM: [Datum der Resolution]
VISTA (In Erwägung der)
- Die von Doña María Chávez Cubas eingereichte rein rechtliche Beschwerde.
ERWÄGUNG (Die Klägerin)
- Dass die Klägerin [Begründung des Antrags der Klägerin]
BESCHLUSS (Wird beschlossen)
- BESTÄTIGT die Beschwerde aus rein rechtlichen Gründen und gibt ihr statt.
ZUR KENNTNISNAHME
- Zur Registrierung, Information und weiteren Veranlassung.
18. Definition des Verwaltungsaktes
Ein Verwaltungsakt ist eine ausdrückliche Erklärung der zuständigen Behörde, die entweder eine einstweilige Entscheidung oder eine endgültige Entscheidung darstellt.
19. Zwischenentscheidungen vs. Endgültige Resolutionen
Zwischenentscheidungen
Dies sind Entscheidungen, die innerhalb eines Verfahrens getroffen werden, aber nicht die Hauptsache betreffen, sondern verfahrensrechtliche Fragen lösen. Sie können widerrufen, aber in der Regel nicht direkt angefochten werden (z.B. Verwaltungsbeschwerden, Fallübertragungen, gerichtliche Anordnungen).
Endgültige Resolutionen
Dies sind endgültige Entscheidungen und Handlungen, die die Hauptsache definieren und angefochten oder für nichtig erklärt werden können, z.B. durch Anträge auf erneute Prüfung, Beschwerden oder Überprüfungen. Diese Art von Resolution ist der normale Mechanismus zur Beendigung eines Verfahrens, das eine Streitigkeit oder Rechtsunsicherheit klären muss. Es ist eine Verpflichtung der Verwaltungsbehörde, diese zu erfüllen.
20. Merkmale des Verwaltungsverfahrens
Das Verwaltungsverfahren beinhaltet die Entwicklung von Handlungen auf Initiative, wobei die Grundsätze der Einheit, Schnelligkeit und Konzentration des Verfahrens gewahrt bleiben. Es zeichnet sich durch Flexibilität aus, die jedoch innerhalb der Parameter der einschlägigen Vorschriften begrenzt ist. Diese Flexibilität ermöglicht es dem Verfahrensführer, eine Reihe von Maßnahmen zur Beweisführung zu ergreifen, die den Kern der Sache betreffen oder vielmehr auf die Beweismittel einwirken, die zu gegebener Zeit geprüft werden müssen.
21. Verwaltungsrechtsmittel und ihre Voraussetzungen
Widerspruch (Contestación)
Dies ist das Recht des Bürgers, sich gegen eine Verwaltungsentscheidung zu wehren, sie anzufechten oder aufzuheben, wenn er der Meinung ist, dass sie seine Rechte verletzt. Bei einer fehlerhaften Entscheidung kann er Widerspruch gegen die Erklärung der Behörde einlegen, damit diese die Entscheidung erneut prüft. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Ein berechtigtes Interesse muss vorliegen.
- Der Inhalt des Widerspruchs muss schriftlich, sehr detailliert, begründet und zumutbar sein.
- Das Schreiben muss die Unterschrift eines Rechtsanwalts tragen.
- Der Widerspruch muss innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes eingelegt werden.
- Die Entscheidung über den Widerspruch muss innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Einlegung des Rechtsbehelfs erfolgen.
- Der Rechtsbehelf ist einheitlich; es können nicht zwei oder mehr Rechtsmittel gleichzeitig eingelegt werden.
Antrag auf erneute Prüfung (Reconsideración)
- Optionaler Charakter: Die erneute Prüfung ist fakultativ und muss nicht zwingend die nächste Instanz erreichen oder das Verfahren stoppen.
- Einreichung bei derselben Behörde: Der Antrag wird bei derselben Behörde eingereicht, die den angefochtenen Akt erlassen hat. Der Antragsteller möchte, dass dieselbe Behörde ihre Entscheidung überdenkt und gegebenenfalls eine neue, gegenteilige Entscheidung trifft.
- Neue Beweismittel: Es müssen neue Beweismittel vorgelegt werden. Diese Beweismittel müssen relevant und entscheidend sein, um eine Änderung der Entscheidung herbeizuführen. Sie dienen als taktische und rechtliche Grundlage, um die Behörde dazu zu bewegen, ihre Entscheidung zu ändern.
Berufung (Recurso de Apelación)
- Erforderliche Maßnahme: Die Berufung ist eine notwendige Maßnahme zur Ausschöpfung der verwaltungsrechtlichen Rechtsmittel. Sie muss akzeptiert werden, damit die Akte weiterbearbeitet wird, sofern der Fall dies rechtfertigt. Andernfalls kann dies zu einer Ablehnung oder zur Erklärung der Unzulässigkeit der Klage durch das Gericht führen.
- Einreichung bei derselben Behörde: Die Berufung wird bei derselben Behörde eingereicht, die den Verwaltungsakt erlassen hat, und diese leitet sie an eine übergeordnete Instanz zur Entscheidung weiter. Diese Art der Beschwerde wird als Berufung bezeichnet, da sie von einer übergeordneten Instanz mit größerer Objektivität und Sachkenntnis entschieden wird.
Begründung des Rechtsbehelfs
- Neue Interpretation bestehender Beweismittel: Eine neue Analyse, Untersuchung, Bewertung und Würdigung der Beweismittel, die von der übergeordneten Stelle durchgeführt wird.
- Reine Rechtsfragen: Rein rechtliche, verfahrensrechtliche, doktrinäre und Auslegungsfragen, die dazu führen können, dass der Verwaltungsakt unwirksam oder ungültig ist.
Es ist ratsam, die Interpretation auf das Schreiben und die Liste der Beweismittel zu stützen, die erneut vorgelegt werden, um die neuen Argumente zu untermauern, auch wenn sie zuvor nicht gemacht wurden. Es müssen auch die rechtlichen Fehler der Behörde aufgeführt werden, da diese Gesetze reine Rechtsfragen sind.
Revision (Recurso de Revisión)
- Die Revision tritt ein, wenn die öffentliche Einrichtung, die den Verwaltungsakt erlassen hat, landesweite Zuständigkeit besitzt, was als letztes Mittel zur Ausschöpfung der administrativen Rechtsmittel dient.
- Sie tritt in Ausnahmefällen auf, wenn die Anforderung eine gleiche Grundlage hat oder die Akte bereits von der Behörde, die über die Berufung entschieden hat, neu bewertet wurde und nur die höchste Autorität die Akte prüfen wird. Es dürfen keine zwei Fehler vorliegen, die zuvor nicht erkannt wurden.
- Sie wird vor der Behörde eingelegt, die über die Beschwerde entschieden hat, und die höchste Autorität des Sektors nimmt sie an.
22. Gültigkeit eines Verwaltungsaktes
Ein Verwaltungsakt wird als gültig angesehen, bis das Gegenteil durch die Erklärung seiner Nichtigkeit bewiesen ist. Die Gültigkeit einer Resolution, unabhängig von ihrer Art, umfasst die Legitimität, Legalität und Rechtmäßigkeit des Aktes. Dies sind grundlegende Voraussetzungen (sine qua non).
23. Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes
Die Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes tritt ein, wenn er unüberwindbare Mängel aufweist. Sie kann auf zwei Arten festgestellt werden:
- Innerhalb der Verwaltung: Die höhere Verwaltungsbehörde entscheidet über die Unwirksamkeit.
- Außerhalb der Verwaltung: Die gerichtliche Behörde (Richter) entscheidet über die Unwirksamkeit.
24. Arten der Nichtigkeit
- Partielle Nichtigkeit
- Totale Nichtigkeit
25. Definition der Verwaltungsbeschwerde
Eine Verwaltungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf, der auf einen Fehler oder eine Schädigung reagiert, die durch einen Verwaltungsakt verursacht wurde (Ursache-Wirkung-Prinzip). Sie dient dazu, einzelne Anomalien im Verwaltungsverfahren zu beheben. Die Verwaltungsbeschwerde ist ein Mittel, das die Auswirkungen eines Fehlers korrigiert, der von der Behörde während des Verfahrens verursacht wurde, und hat zwei Hauptfolgen:
- Das Verfahren wird vor Gericht weitergeführt, um die Ausübung der Rechte zu gewährleisten.
- Wenn der Fehler nicht behoben wird, sollte ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, da die Behörde, die das Verfahren durchführt, sich der Befehlsverweigerung schuldig machen würde.
26. Beendigungsarten eines Verwaltungsverfahrens
Normaler Abschluss
Das Verfahren endet regelmäßig durch eine ausdrückliche Resolution, die innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist (z.B. 30 Tage gemäß Gesetz Nr. 27.444) erlassen wird. Diese Resolution entscheidet über die Hauptsache und kann daher mit Rechtsmitteln angefochten werden.
Abnormaler Abschluss
Das Verfahren endet auf ungewöhnliche oder unregelmäßige Weise durch folgende Mechanismen:
1. Rücktritt (Renuncia)
Der Verzicht auf die Fortführung des Verwaltungsverfahrens oder der Klage. Damit der Rücktritt akzeptiert wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Wunsch zum Rücktritt muss eindeutig zum Ausdruck gebracht werden.
- Ein schriftlicher Antrag mit notariell beglaubigter Unterschrift muss eingereicht werden.
- Der Antrag muss vor einer Entscheidung gestellt werden.
Entzug des Antrags (Desistimiento del Procedimiento)
Der Antragsteller zieht seinen Antrag zurück. Das Verfahren verliert das Interesse an der Fortsetzung. Um das Interesse wiederherzustellen, kann ein Antrag auf Wiedereröffnung der archivierten Akte gestellt werden.
Verzicht auf das Recht (Desistimiento del Derecho)
Der Antragsteller verzichtet auf das Recht, in derselben Sache erneut tätig zu werden. Er kann sein Interesse nicht wiederherstellen und das Verfahren nicht neu starten, da er auf sein Recht verzichtet hat.
2. Erklärung der Verfahrenseinstellung (Declaración de Abandono)
Dies tritt ein, wenn eine Partei, die ein aktives Subjekt im Verfahren ist, untätig bleibt. Wenn innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 30 Tage) keine erforderlichen Schritte unternommen werden, die eine Aussetzung des Verfahrens zur Folge hätten, erklärt die Behörde das Verfahren für eingestellt. Die Entscheidung muss den Beteiligten mitgeteilt werden, die dann Einwände erheben können.
3. Schweigen der Verwaltung (Silencio Administrativo)
Diese verfahrenstechnische Technik soll sicherstellen, dass die Bürger nicht unter einer längeren Untätigkeit der Verwaltung leiden müssen. Damit die Effekte eintreten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Verwaltung hat die Pflicht zu handeln.
- Eine bestimmte Frist ist abgelaufen, ohne dass die Behörde eine Entscheidung getroffen oder mitgeteilt hat.
Positives Verwaltungsschweigen (Silencio Administrativo Positivo)
Dies ergibt sich aus automatisch genehmigten Verfahren. Es bedeutet, dass der Antrag oder Anspruch des Klägers als genehmigt gilt. Es wird als ein tatsächlicher Verwaltungsakt betrachtet, der einer ausdrücklichen Genehmigung gleichkommt.
Negatives Verwaltungsschweigen (Silencio Administrativo Negativo)
Es wird vermutet, dass das Ausbleiben einer Antwort der Verwaltung innerhalb der vorgegebenen Frist auf einen Antrag als Ablehnung zu werten ist, da die Untätigkeit eine formale Einheit darstellt. Trotz des negativen Verwaltungsschweigens behält die Verwaltung die Verpflichtung, die Angelegenheit zu regeln, bis die Sache vor eine Justizbehörde gebracht wurde. Negatives Schweigen tritt bei vorab zu prüfenden Verwaltungsverfahren auf.
4. Vermittlung oder außergerichtliche Einigung (Conciliación o Transacción Extrajudicial)
Die Einigung ist eine freiwillige Handlung, bei der beide Parteien durch Verzicht eine Einigung erzielen, wodurch anhängige Rechtsstreitigkeiten unnötig werden. Diese Konfliktlösung wird wirksam, wenn der Richter, der das Verfahren verwaltet, die Parteien in Einklang bringt oder eine Einigung erzielt, wofür eine Zeugenaussage in Form einer Resolution erforderlich ist.
27. Befugnisse der Verwaltungsbehörde
Die Befugnisse der Verwaltungsbehörde ermöglichen es ihr, Verwaltungsverfahren durchzuführen, um die absolute Wahrheit eindeutig festzustellen:
1. Erkenntnis (Wissen)
Die Befugnis, den Fall aufgrund ihrer Zuständigkeit zu prüfen (z.B. Certiorari, das ein Verfahren offenbart, das die Zuständigkeit voraussetzt).
2. Einberufung (Call)
Diese Befugnis wird durch Ladungen und Bekanntmachungen ausgeübt, um die Anwesenheit von Personen sicherzustellen, die für die Klärung der Angelegenheit oder die Entscheidungsfindung wichtig sind.
3. Beschränkung
Die Verwaltung übt diese Macht aus, um bestimmte Verpflichtungen durchzusetzen oder Rechte zu beschränken, zu reduzieren oder zu begrenzen, die eindeutig durch die Politik festgelegt wurden (z.B. in administrativen Disziplinarverfahren).
4. Erklärung
Dies ist die Fähigkeit der Verwaltungsbehörde, eine Entscheidung zu erlassen, die einen Verwaltungsakt darstellt, indem sie den Antrag ganz oder teilweise berücksichtigt oder ablehnt, sofern dies nachweislich möglich ist.
5. Ausführung
Dies ist die Befugnis der Verwaltung, ihre Entscheidungen durchzusetzen, was die Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten gewährleistet.
28. Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde
Die Zuständigkeit ist die Fähigkeit jeder Verwaltungsbehörde, Handlungen vorzunehmen, Verwaltungsverfahren zu leiten oder zu führen und in der Hauptsache zu entscheiden. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung, die beweist, dass ein Verwaltungsakt von einer Stelle in der vorgeschriebenen Form erlassen wurde.
29. Bestandteile einer Verwaltungsresolution
Eine Resolution besteht aus folgenden Teilen:
1. Einleitung (Ausstellung)
Dies ist der Anfangsteil, der folgende Informationen enthält:
- Name der erlassenden Behörde
- Zuständiger Bereich/Abteilung
- Zweck der Resolution
- Nummer der Resolution
- Akronym der Einheit
- Jahr der Erklärung
2. Erwägungen (VISTA / Als)
Dies ist der modulare Teil, der die tatsächlichen und rechtlichen Würdigungen enthält. Er bietet eine detaillierte, zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Fakten, die im Verfahren von der Behörde generiert wurden, um eine bessere Orientierung für die Entscheidung in der Hauptsache zu geben. Er sollte folgende Merkmale aufweisen:
- Chronologische Reihenfolge
- Logische Verknüpfung
3. Beschluss (BEHOBEN / Auflösung)
Dies ist der Teil, in dem die Behörde ihre Entscheidung oder Erklärung trifft. Der Inhalt dieses Teils hängt weitgehend von der Bereitschaft jeder Person ab, ihr Widerspruchsrecht auszuüben, wenn sie der Meinung ist, dass ein Akt ihre Rechte verletzt.
30. Gültigkeitsvoraussetzungen nach Gesetz Nr. 27.444
Die Gültigkeit eines Verwaltungsaktes wird vermutet, bis das Gegenteil durch die Erklärung seiner Nichtigkeit bewiesen ist. Die Gültigkeit, unabhängig von ihrer Art, umfasst die Legitimität, Legalität und Rechtmäßigkeit des Aktes selbst. Dies sind grundlegende (sine qua non) Anforderungen, die innerhalb der Parameter der jeweiligen Norm festgelegt sind.
Gültigkeitsvoraussetzungen:
- Zuständigkeit
- Gegenstand
- Öffentlicher Zweck
- Begründung
- Regelmäßiges Verfahren