Verwaltungsrecht: Anfechtung, Kontrolle & Rechtsmittel
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Was ist eine Anfechtung im Verwaltungsrecht?
Eine Anfechtung (auch Widerspruch oder Einwand genannt) ist die Geltendmachung eines Anspruchs, mit dem Ziel, die Aufhebung oder Änderung einer als rechtswidrig oder ungerecht empfundenen Entscheidung einer Verwaltungsbehörde zu erreichen. Die Anfechtung kann bei der erlassenden Behörde selbst oder bei einer übergeordneten Behörde eingelegt werden. Ziel ist die Änderung oder Aufhebung des Verwaltungsaktes. Wird dem Widerspruch stattgegeben, entfällt der Verwaltungsakt.
Klassifizierung der Formen der Verwaltungskontrolle
Die Verwaltungskontrolle kann nach verschiedenen Kriterien klassifiziert werden:
- Vorbeugende oder nachträgliche Kontrolle (ex ante oder ex post)
- Interne oder externe Kontrolle
- Hierarchische Kontrolle
- Verwaltungsgerichtliche Kontrolle
- Ermessenskontrolle
- Haushaltskontrolle
- Beratende Kontrolle
- Hemmende oder nur repräsentative Kontrolle
Klassifizierung der Anfechtungsarten
Die Anfechtung kann bei der erlassenden Behörde selbst oder bei einer übergeordneten Behörde (Verwaltungsbehörde) oder bei einer Justizbehörde (ordentliches oder besonderes Gericht) eingelegt werden.
Was ist eine Stellungnahme im Verwaltungsrecht?
Eine Stellungnahme ist ein Bericht, den der Rechnungsprüfer auf Anfrage einer Dienststelle, einer Zentrale oder anderer Beamter erstellt. Der Rechnungsprüfer ist verpflichtet, auf Antrag eines Dienststellenleiters einen schriftlichen Bericht zu erstellen. Dieser Bericht kann sich auf alle Fragen im Zusammenhang mit Haushalten, Verwaltung, Erhebung, Investition oder Zuweisung von Mitteln, Einnahmen oder öffentlichen Gütern beziehen. Weiterhin kann er sich auf die Organisation und den Betrieb öffentlicher Dienste, die Befugnisse und Pflichten von Bediensteten im öffentlichen Dienst oder jede andere Angelegenheit beziehen, in der das Gesetz dem Rechnungsprüfer ein Interventionsrecht einräumt.
Unterschied zwischen Anfechtung und Kontrolle
Der Unterschied liegt im Zweck: Die Anfechtung zielt auf die Aufhebung oder Änderung einer als ungerecht oder rechtswidrig empfundenen Entscheidung einer Verwaltungsbehörde ab. Die Kontrolle hingegen dient der Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit, der Rechtssicherheit, dem Schutz der Bürger, der Verteidigung der Grundsätze der Redlichkeit, Effizienz und Effektivität sowie der Sicherung des Staatsvermögens.
Das Rechtsmittel der Wiederherstellung
Das Rechtsmittel der Wiederherstellung (auch Remonstration genannt) gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, bei derselben Behörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, dessen Aufhebung zu beantragen. Hierbei sind sowohl Tatsachen- als auch Rechtsgründe vorzubringen. Die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels beträgt fünf Arbeitstage und ist bei demselben Gericht einzulegen, das den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat.