Verwaltungsrecht: Merkmale, Befugnisse und Garantien

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Was sind die charakteristischen Merkmale des Verwaltungsrechts?

  • Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und ist eng mit dem Privatrecht verwandt, manchmal aber auch mit diesem verknüpft.
  • Das Verwaltungsrecht ist das Recht der öffentlichen Verwaltungen (AA.PP) als Verwaltungsrecht. Es ist das Gesetz über die Organisation und Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung, z. B. das Autonomiestatut von Galicien.
  • Das Verwaltungsrecht ist ein normales und allgemeines Recht, weil es für alle öffentlichen Verwaltungen gilt.
  • Das Verwaltungsrecht ist ein Recht der Privilegien und Garantien:

Privilegien der Verwaltung

Wir nennen es ein Recht der Privilegien, weil es den öffentlichen Verwaltungen Privilegien einräumt. Diese außergewöhnlichen Befugnisse der öffentlichen Verwaltungen werden als die Befugnisse der Verwaltung bezeichnet. Sie sind den Rechten von Privatpersonen weit überlegen und umfassen:

  • Die Befugnis oder Macht zu bestrafen.
  • Die Macht des Enteignungsrechts.
  • Die Vollstreckung von Verwaltungsakten. Das bedeutet, dass die Verwaltung die Girokonten von Einzelpersonen nutzen kann, um ihre Schulden einzutreiben, und zwar aus folgenden vollstreckbaren Gründen. Dagegen kann nur aus folgenden Gründen Berufung eingelegt werden:
    • Fehlende Bekanntgabe des Verwaltungsakts.
    • Verjährung der Schulden (4 Jahre).
    • Erteilte Genehmigung.
  • Der Erlass von Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, ...).

Aufgrund dieser Privilegien oder Befugnisse befindet sich die Verwaltung in einer klaren Position der Überlegenheit gegenüber den Bürgern, die jedoch immer durch den öffentlichen oder sozialen Nutzen gerechtfertigt ist.

Garantien für die Bürger

Wir nennen es gleichzeitig ein Recht der Privilegien und Garantien, um zu verhindern, dass Privilegien missbraucht oder willkürlich ausgeübt werden. Die Bürger sind vor den öffentlichen Verwaltungen durch eine Reihe von Garantien geschützt, die schlechte Praktiken verhindern sollen (in der EU gibt es einen Kodex für gute Verwaltungspraxis der europäischen Institutionen). Dieses Garantierecht hat folgende Funktionen:

  • Die vollständige Unterwerfung der öffentlichen Verwaltungen unter die gerichtliche Kontrolle.
  • Die Verwaltungstätigkeit wird durch ein umfassendes Verwaltungsverfahren (Gesetz 30/92) geregelt. Dieses Verfahren umfasst verschiedene Schritte oder Phasen, wobei die Notwendigkeit der Gewährung von Anhörungen an die Beteiligten hervorzuheben ist:
    • Anhörung zu Fragen, die uns betreffen (Art. 84 des Gesetzes 30/92 "Anhörungsverfahren").
  • Das Recht auf Entschädigung für Schäden, die Bürgern durch das Funktionieren der öffentlichen Dienste entstehen: Vermögensrechtliche Haftung der öffentlichen Verwaltungen (Art. 139-146).

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