Verwaltungsrecht: Sanktionen, Effizienz, Legalität, Verantwortung

Eingeordnet in Rechtswissenschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 3,53 KB

Verwaltungsrechtliche Sanktionen erklärt

Die Verfassung garantiert allen Bürgern in Strafsachen den Schutz ihrer Grundrechte. Dies gilt sowohl für strafrechtliche als auch für verwaltungsrechtliche Sanktionen, um eine unerträgliche Ungleichbehandlung zu vermeiden. Eine verwaltungsrechtliche Sanktion zeichnet sich durch folgende Elemente aus:

  • Sie wird direkt von einer Verwaltungsbehörde verhängt.
  • Sie hat ein spürbares Ausmaß.
  • Sie muss gesetzlich vorgesehen sein.
  • Sie richtet sich gegen eine Person, die eine rechtswidrige Handlung begangen hat, d.h. ein Verhalten, das gegen das Gesetz verstößt.
  • Bei ihrer Verhängung wurde ein ordnungsgemäßes Verfahren eingehalten und der betroffenen Person die Möglichkeit zur Verteidigung gegeben.

Das Prinzip der Effizienz im Verwaltungsverfahren

Das Prinzip der Effizienz im Verwaltungsverfahren bedeutet die Verpflichtung der Verwaltung, Verfahren nicht unnötig zu verzögern, Durchlaufzeiten zu reduzieren und keine unnötigen Verzögerungen entstehen zu lassen. Dieses Prinzip ist im Organischen Verfassungsgesetz über die allgemeinen Grundlagen der staatlichen Verwaltung verankert, das von den Verwaltungsbehörden verlangt, Verfahren nicht zu verzögern. Behörden und Beamte sollen eine effiziente und angemessene Bewirtschaftung öffentlicher Mittel sowie die ordnungsgemäße Erfüllung des öffentlichen Dienstes gewährleisten. Verwaltungsbehörden sollten sich um die Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren bemühen. Verwaltungsverfahren sollten gestrafft und beschleunigt werden, unter Beachtung der gesetzlich und verordnungsrechtlich festgelegten Formalitäten.

Das Legalitätsprinzip im Verwaltungsverfahren

Das Legalitätsprinzip im Verwaltungsverfahren besagt, dass öffentliche Stellen im Einklang mit gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Normen handeln müssen. Dieser Grundsatz ist ein grundlegendes Element unseres Rechtssystems und heute insbesondere in den Artikeln 6 und 7 der Verfassung verankert. Artikel 6 der Verfassung verankert das Prinzip des Verfassungsvorrangs und der hierarchischen Ordnung des Rechts und besagt: „Die Organe des Staates müssen ihre Handlungen der Verfassung und den danach erlassenen Normen unterwerfen und die institutionelle Ordnung der Republik gewährleisten.“ Artikel 7 legt die Anforderungen für ein legitimes Handeln staatlicher Stellen fest: die ordnungsgemäße Einsetzung ihrer Mitglieder, die Handlung im Rahmen ihrer Zuständigkeit und in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise. Er etabliert den Grundsatz der zugewiesenen Zuständigkeit, indem er feststellt, dass nur „Behörden oder Rechte ausdrücklich zugesprochen werden können, die ihnen nach der Verfassung oder den Gesetzen zustehen“, und legt schließlich die Nichtigkeit von Handlungen des öffentlichen Rechts fest, die diesen Anforderungen nicht entsprechen.

Das Prinzip der Verantwortlichkeit

Das Prinzip der Verantwortlichkeit (Rechenschaftspflicht) im Rahmen des Verwaltungsverfahrens bedeutet die Verpflichtung, für Schäden einzustehen und diese zu ersetzen, die durch eigenes Handeln oder das Handeln anderer im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung entstanden sind. Verantwortung kann politischer Natur sein oder durch zivilrechtliches, strafrechtliches oder verwaltungsrechtliches rechtswidriges Verhalten entstehen. Wenn wir sagen, dass die staatliche Aktivität dem Prinzip der Verantwortlichkeit unterliegt, bezieht sich dies unter anderem auf die zivilrechtliche Haftung des Staates.

Verwandte Einträge: