Verwaltungsrechtliche Verträge: Grundlagen und Verfahren

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Verwaltungsrechtliche Verträge sind Vereinbarungen, die direkt oder indirekt die Ausführung von Bauleistungen, die Verwaltung öffentlicher Dienste, die Durchführung von Lieferungen sowie die Vergabe von öffentlichen Bau-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Dienstleistungen und die öffentliche Verwaltung betreffen, um ein öffentliches Ziel zu erreichen.

Definition und Merkmale

Um als verwaltungsrechtlicher Vertrag zu gelten, müssen folgende Merkmale erfüllt sein:

  • Subjekt (Parteien)

    Das Subjekt des Vertrags muss eine öffentliche Körperschaft sein, wie der Staat, autonome Regionen, Gemeinden, öffentliche Einrichtungen usw.

  • Gegenstand (Objekt)

    Der Gegenstand des Vertrags muss eine Dienstleistung oder der Betrieb einer öffentlichen Einrichtung sein. Dies bedeutet, dass jede öffentlich-rechtliche Tätigkeit, deren Durchführung von der zuständigen Behörde als im öffentlichen Interesse notwendig erachtet wird, berücksichtigt werden kann.

  • Besondere Rechtsordnung (Exorbitante Klauseln)

    Sie ist durch das Kriterium der sogenannten „exorbitanten Klauseln“ gekennzeichnet. Wenn die Verwaltung im Vertrag mit hoheitlicher Autorität auftritt und Klauseln verwendet, die über das Privatrecht hinausgehen (exorbitante Klauseln), handelt es sich um einen verwaltungsrechtlichen Vertrag. Eine exorbitante Klausel ist eine Bestimmung, die über das Privatrecht hinausgeht und die Verwaltung ermächtigt, dem Einzelnen Lasten aufzuerlegen.

  • Form

    Die Form des Vertrags ist in der Regel ein Verwaltungsdokument.

  • Gerichtsbarkeit

    Verwaltungsrechtliche Verträge unterliegen der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte und den Verwaltungsvorschriften zur Beilegung von Streitigkeiten.

Arten von Verwaltungsrechtlichen Verträgen

Verwaltungsrechtliche Verträge können nach verschiedenen Kriterien klassifiziert werden:

  • Nach direktem Gegenstand (typische Verträge):
    • Bauleistungen
    • Verwaltung öffentlicher Dienste
    • Lieferungen
    • Beratungs- und Unterstützungsleistungen
  • Gemischte Verträge: Sie enthalten Elemente verschiedener Vertragsarten aus wirtschaftlicher Sicht.
  • Spezielle Verträge: Werden als wichtigste unter folgendem Aspekt eingestuft: Durch die Erklärung eines Gesetzes, aufgrund ihrer Verbindung zu bestimmten Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen des Auftraggebers, um einen öffentlichen Zweck zu erfüllen.
  • Privatrechtliche Verträge mit öffentlichem Zweck: Verträge über Immobilien, Darlehen, Einlagen, Transport, Leasing und andere, die einem öffentlichen Zweck dienen.

Wesentliche Elemente von Verwaltungsrechtlichen Verträgen

  • Subjektives Element (Parteien)

    Die Verwaltung als Vertragspartei umfasst zwei Aspekte: erstens die Fähigkeit, Verträge abzuschließen, und zweitens die Zuständigkeit der Regierungsorgane zum Abschluss der Verträge.

    Der Auftragnehmer ist die Partei, die die Arbeit oder Dienstleistung erbringt und die Anforderungen der Verwaltung erfüllen muss. Personen, die Verträge mit der Verwaltung abschließen können (natürliche oder juristische Personen), müssen folgende Fähigkeiten besitzen: Handlungsfähigkeit, wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit. Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen.

  • Objektives Element (Gegenstand)

    Der Gegenstand verwaltungsrechtlicher Verträge muss klar bestimmt sein und einen festen Preis haben.

  • Kausales Element (Rechtsgrund)

    Der Rechtsgrund des öffentlich-rechtlichen Vertrags liegt im Interesse der Gesellschaft; das öffentliche Bedürfnis muss real sein.

  • Rechtliches und formales Element

    Öffentliche Aufträge müssen administrativ formalisiert und dokumentiert werden, in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntgabe der Vergabe.

Voraussetzungen für den Vertragsabschluss

Die Anforderungen für den Abschluss von Verwaltungsrechtlichen Verträgen umfassen:

  • Die Zuständigkeit des Auftraggebers
  • Die Fähigkeit des Auftragnehmers
  • Die Bestimmung des Vertragsgegenstandes
  • Die Preisfestsetzung
  • Die Existenz von angemessenen und ausreichenden Haushaltsmitteln
  • Die Erfüllung der Kundenvorgaben
  • Die vorherige Kontrolle von Verwaltungsakten mit wirtschaftlichem Inhalt im Zusammenhang mit Verträgen
  • Die Genehmigung der Ausgaben durch die zuständige Stelle
  • Der formelle Abschluss des Vertrages

Verfahren der Auftragsvergabe

Die Vergabe öffentlicher Aufträge kann durch folgende Verfahren erfolgen:

  • Offenes Verfahren

    Im offenen Verfahren kann jeder interessierte Vertragspartner ein Angebot einreichen.

  • Nicht offenes Verfahren

    Im nicht offenen Verfahren können nur speziell von der Verwaltung ausgewählte Unternehmen Angebote unterbreiten.

  • Verhandlungsverfahren

    Im Verhandlungsverfahren wird der Auftrag an das Unternehmen vergeben, das die Verwaltung nach Anhörung und Verhandlung der Vertragsbedingungen mit einem oder mehreren Bietern auswählt. Dieses Verfahren wird in Ausnahmefällen angewendet.

Vergabearten

Sowohl im offenen als auch im nicht offenen Verfahren erfolgt die Vergabe entweder durch Versteigerung oder durch Wettbewerb:

  • Versteigerung (Auktion)

    Die Vergabe erfolgt an den Bieter, der den niedrigsten Preis bietet.

  • Wettbewerb

    Der Vertrag wird dem Bieter mit dem vorteilhaftesten Angebot zugeschlagen, wobei alle in den Spezifikationen festgelegten Kriterien berücksichtigt werden.

Vertragsdurchführung und -änderung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen innerhalb der festgelegten Gesamtfrist sowie innerhalb der Teillieferfristen zu erbringen. Nach Abschluss seiner Aufgaben und der Durchführung der erforderlichen Verwaltungsverfahren hat der Auftragnehmer Anspruch auf Bezahlung der Leistung gemäß den Vertragsbedingungen.

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