Verwaltungsverfahrensrecht: Grundlagen, Zweck und aktuelle Entwicklungen

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Prozessordnung (Proc.adm): Definition und Elemente

Definition des Verwaltungsverfahrens

Die formale Weise in der Reihe von Veranstaltungen, bei denen bestimmte Verwaltungsvorschriften zur Durchführung einer bestimmten Absicht dienen.

Elemente des Verwaltungsverfahrensgesetzes

  • 1. Administrative Tätigkeit: Bestimmt durch die Festsetzung der angeblichen Tatsache, von der aus das Verfahren seinen Ausgang nimmt.
  • 2. Beteiligung: Einbeziehung einer Vielzahl von Subjekten oder Organen, die eine bestimmte Maßnahme im Rahmen des Verwaltungsverfahrens ergreifen.
  • 3. Formzwang: Notwendigkeit, bestimmte Formen der Durchführung einzuhalten.
  • 4. Beteiligung Dritter: Teilnahme von Personen mit unterschiedlichen Rollen im Verfahren der Verwaltungstätigkeit.

Zweck des Verwaltungsverfahrens

  • Garantie für Bürger: Das Verwaltungsverfahren dient als Garantie gegen einen möglichen Missbrauch durch die öffentliche Verwaltung.
  • Effizienz der Verwaltung: Wirksame Umsetzung des Allgemeininteresses.

Unterschiede zwischen Gerichts- und Verwaltungsverfahren

Die Unterschiede liegen in den verschiedenen Zwecken, der Art des Charakters und der Position der handelnden Stellen.

Klassifizierung der Verwaltungsgerichtsordnung

  1. Nach Vielzahl der Aktivitäten der öffentlichen Verwaltungen: Allgemein.
  2. Nach besonderer Anordnung: Deklarativ, exekutiv und verwaltend (Gestión).
  3. Nach Entwicklungszeit: Ordentlich und zusammenfassend.

Aktuelle Transformationen des Verwaltungsverfahrens

  • Globalisierung und Verwaltungsrecht.
  • Einfluss des Gemeinschaftsrechts auf das Verwaltungsrecht.
  • Neue Technologien und elektronisches Verwaltungsrecht (E-Government).
  • Verwaltungsrecht im Kontext von Einwanderung und Multikulturalismus.

Anwendbarkeit des Verwaltungsrechts auf die öffentliche Verwaltung (AP)

  • Unterscheidung zwischen Autorität und Verwaltung (Gestión).
  • Öffentlicher Dienst (Service public).
  • Prerogative-Kriterium.
  • Typische Rolle.

Allgemeine Rechtsgrundsätze (General Principles of Law)

Definition

Die allgemeinen Grundsätze des Rechts sind alle rechtlichen Wertvorstellungen, die im Allgemeinen ausgerichtet sind. Sie bilden die Grundlage der Rechtslehre und Rechtsprechung, da sie durch wiederholte Praxis in zahlreiche allgemeine Rechtsgrundsätze integriert wurden.

Funktionen

  • Teile der rechtlichen Struktur.
  • Sie sind im Allgemeinen sehr flexibel und können sich an soziale Umstände und Entwicklungen anpassen.

Zweck

  • Lösen von Interpretationsproblemen.
  • Geben neuer Lösungen.
  • Organisatorische Regeln und Verordnungen, falls Handlungen widersprüchlich sind.

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