Verwaltungsvorschriften und Verordnungen: Rechtsquellen und Verfahren
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Thema 3: Verwaltungsvorschriften und Verordnungen
Verwaltungsvorschriften sind Rechtsquellen, die direkt aus der Verwaltung stammen. Sie sind wichtig, da der öffentliche Dienst zu seiner Aufgabenerfüllung Vorschriften benötigt, die rechtliche Normen enthalten. Wir definieren die Verwaltungsvorschriften als allgemeiner Art und dem Gesetz unterstehend.
Merkmale von Verwaltungsvorschriften
- Sie werden von Generaldirektoren diktiert.
- Sie richten sich an alle Bürger.
- Sie sind in der Hierarchie niedriger als Gesetze.
Die Administration besitzt die gesetzliche Befugnis, Verordnungen mit Normcharakter zu erlassen.
Abgrenzung: Verordnung vs. Verwaltungsakt
Es ist wichtig, zwischen Verwaltungsvorschriften (Verordnungen) und administrativen Maßnahmen (Verwaltungsakten) zu unterscheiden, obwohl beide aus der Verwaltung stammen. Die Unterschiede sind:
- Der Verwaltungsakt ist nicht allgemein, sondern richtet sich an einen bestimmten Empfänger.
- Das Verfahren zur Herstellung von Verordnungen unterscheidet sich vom Verwaltungsverfahren.
Eine illegale Verordnung ist nichtig (absolut ungültig), aber ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist nicht nichtig, sondern anfechtbar. Das heißt, er entfaltet seine Wirkung, bis er durch ein Urteil aufgehoben wird.
Das Prinzip der Nicht-Derogierbarkeit von Verordnungen
Sobald die zuständige Behörde eine Verordnung erlassen hat, kann diese nicht für einen konkreten Fall aufgehoben oder eine Ausnahme gemacht werden. Weder die Behörde, die die Verordnung erlassen hat (z. B. ein Minister), noch eine höhere Ebene (z. B. der Premierminister) kann diese eigenmächtig außer Kraft setzen.
Die Regelungsbefugnis (Potestad Administrativa)
Die eigene Regelungsbefugnis der Verwaltung zur Verbreitung von Verordnungen kann unterschieden werden nach:
1. Staatliche (Bundes-) Verordnungen
Dies sind die Verordnungen der Regierung. Die Regelungsbefugnis der Regierung ist im Gesetz 50/1997 über die Regierung (Art. 23 und 24) geregelt. Verordnungen können vom Präsidenten der Regierung oder vom Ministerrat erlassen werden, sowie von einzelnen Ministern für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
- Die äußere Form der Verordnungen des Präsidenten und des Ministerrats sind sogenannte Königliche Dekrete (RD).
- Ministerielle Verordnungen sind den Königlichen Dekreten untergeordnet.
Staatliche Regelungen stehen über lokalen und institutionellen Regelungen, jedoch nicht über autonomen Regelungen, sofern es um deren Zuständigkeiten geht. Das Verfahren und die Struktur der staatlichen Regelungen dienen oft als Vorlage für die autonome Gesetzgebung.
2. Regionale und Lokale Verordnungen
Die örtlichen Vorschriften sind unterschiedlich und einzigartig. Es gibt drei Haupttypen lokaler Vorschriften:
- Organische Verordnung: Sie regelt die Grundstruktur der lokalen Organisation, Organe usw. Sie fungiert als eine Art „Mini-Verfassung“ der kommunalen Selbstverwaltung.
- Gemeinsame Verordnungen: Dies sind die Satzungen. Die Befugnis, Verordnungen zu erlassen, ist hier voll.
- Bandos: Dies sind Vorschriften des Bürgermeisters, die unter bestimmten und besonderen Umständen erlassen werden.
3. Institutionelle Verordnungen (Typologie)
Institutionelle Verwaltungsvorschriften können unterschieden werden in:
- Exekutivvorschriften (Durchführungsverordnungen): Sie dienen der Entwicklung eines Gesetzes (z. B. Anforderungen, Inhalte eines Gesetzes) und legen Details fest, die auf einem grundlegenden Gesetz basieren, das die Verordnungen entwickeln sollen.
- Unabhängige Verordnungen: Sie entwickeln keine Gesetze und sind keine direkte Manifestation eines Gesetzes. Sie regeln Sachverhalte, für die es kein vorheriges Gesetz gibt. Dies ist nur möglich, wenn die Materie nicht dem Gesetzesvorbehalt unterliegt (z. B. Rechte, Freiheiten und Grundsteuern). Die Regelungsbefugnis basiert hier auf einer ausdrücklichen oder generischen Ermächtigung.
- Notstandsverordnungen (Reglement müssen): Sie werden in Ausnahmefällen erlassen, um außergewöhnliche Risiken wie Naturkatastrophen zu bewältigen (z. B. ein Alarmzustand). Ein Beispiel hierfür sind die lokalen technischen Regeln (Art. 21.1 MIO).
Inhaber und Grenzen der Regelungsbefugnis
Die regulatorische Macht liegt beim Gesetz, basierend auf einer generischen oder ausdrücklichen Genehmigung. Die Regelungsbefugnis unterliegt zwei Arten von Einschränkungen: formellen und materiellen Grenzen.
Materielle Grenzen der Regelungsbefugnis
Die Verwaltung muss bei der Ausübung der Regelungsbefugnis folgende Grundsätze wahren:
- Grundsatz der Hierarchie: Die Regierung muss die Hierarchie der Rechtsnormen einhalten (Art. 51 LRJPAC).
- Grundsatz des Verbots der Willkür: Die Verwaltungen dürfen in ihren Handlungen nicht willkürlich sein, um ihre Ziele zu erreichen (Art. 9.3 CE). Dies gilt auch bei der Erstellung von Regeln oder der Durchsetzung ihres Willens gegenüber den Bürgern.
- Rückwirkungsverbot: Das Prinzip der Rückwirkung ist nicht absolut. Vorschriften, die Nachteile oder Verschlechterungen für die Bürger verursachen, dürfen nicht rückwirkend angewendet werden. Eine Rückwirkung ist nur zulässig, wenn sie Vorteile im Interesse der Bürger mit sich bringt. Dies bezieht sich auf Regelungen, die eine Beschränkung der Rechte der Bürger beinhalten.
Formelle Grenzen und Verfahren
Die Verwaltung muss bei der Entwicklung einer Verordnung ein Verfahren einhalten, das in Art. 23 und 24 des Gesetzes 50/1997 festgelegt ist. Dieses Verfahren der staatlichen Verordnungen und deren Struktur dient in der Regel als Modell für die Autonomie. Die Schritte sind: