Vorkaufsrecht und Widerrufsrecht im spanischen Recht
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Vorkaufsrecht
Das Vorkaufsrecht berechtigt den Inhaber, eine Sache zu kaufen, anstatt einer anderen Person, wenn der Eigentümer entscheidet, sie zu verkaufen.
Wenn der Eigentümer einer Sache ein Angebot zum Verkauf erhält, muss er den Inhaber des Vorkaufsrechts informieren. Der Inhaber hat dann das Recht, die Sache zu den gleichen Bedingungen zu erwerben, die in dem Angebot eines Dritten festgelegt wurden. Der Eigentümer muss die Sache dem Inhaber verkaufen, wenn dieser die Bedingungen akzeptiert.
Der Inhaber hat eine Frist, um zu entscheiden, ob er die Sache kaufen möchte.
- Wenn der Inhaber das Vorkaufsrecht ausübt, muss er die Sache zu den im Angebot genannten Bedingungen erwerben und wird dadurch Eigentümer.
- Wenn der Inhaber das Vorkaufsrecht nicht innerhalb der Frist ausübt, verliert er das Vorzugsrecht.
Das Vorkaufsrecht besteht insbesondere bei städtischen oder ländlichen Mietverträgen. Wenn der Eigentümer ein Angebot erhält, muss er dieses dem Mieter mitteilen, der dann die Option hat, die Sache zu den gleichen Bedingungen wie der Dritte zu erwerben.
Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht berechtigt den Inhaber zum Erwerb einer Sache zu den gleichen Bedingungen, zu denen sie verkauft wurde. Der Inhaber tritt in die Position des Käufers ein. Der ursprüngliche Käufer muss die Sache an den Inhaber des Widerrufsrechts übergeben.
Das Widerrufsrecht kann zusammen mit dem Vorkaufsrecht vereinbart oder separat festgelegt werden.
Nach spanischem Recht und Zivilrecht ist das Widerrufsrecht gesetzlich für den Mieter von städtischen und ländlichen Grundstücken festgelegt. Es kann vor oder nach dem Verkauf der Immobilie durch den Eigentümer ausgeübt werden.
Das Widerrufsrecht besteht auch im Miteigentum, wenn ein Miteigentümer seine Anteile verkauft. Die übrigen Miteigentümer haben das Recht, diese Anteile zu erwerben. Es erscheint auch bei benachbarten Grundstückseigentümern. Wenn ein Grundstück an einen Dritten verkauft wird, kann der Nachbar das Grundstück erwerben.
Das Widerrufsrecht findet sich auch unabhängig in der Regelung des Erbrechts, wenn ein Erbe seinen Anteil verkauft. Die übrigen Erben können dann ein Vorzugsrecht zum Erwerb haben.