Vorrang und Umsetzung: Völkerrecht im nationalen Recht

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Konflikt zwischen Völkerrecht und nationalem Recht

Rezeption und Vorrang des Völkergewohnheitsrechts

Bei der Betrachtung der Rezeption des üblichen internationalen Rechts (Völkergewohnheitsrecht) in nationales Recht zeigt sich, dass für die meisten Länder ein wesentliches Hemmnis und eine Einschränkung im Vorrang des Völkerrechts auf nationaler Ebene liegt. Auch wenn nationale Bestimmungen gegen das Völkerrecht verstoßen oder zu verstoßen scheinen, wird dies oft ignoriert.

Die Rechtsprechung und Lehre schlagen vor, dass das Gericht bei internen Konflikten zwischen Völkerrecht und nationalem Recht versuchen sollte, das innerstaatliche Recht so auszulegen, dass es mit dem Völkerrecht in Einklang steht. Man kann nicht davon ausgehen, dass der Gesetzgeber (Kongress) bewusst gegen seine internationalen Pflichten handeln wollte. Dies gilt auch, wenn der Wortlaut des Gesetzes unklar ist.

Die Rolle des Richters bei Normkonflikten

Trotz aller Bemühungen, die beiden Normen zu harmonisieren, sind weitere Konflikte unvermeidlich. Der Richter muss das Gesetz in diesem Bereich anwenden. Es ist wichtig zu bedenken: Wenn ein Amtsgericht zu einem innerstaatlichen Recht kommt, das im Widerspruch zu den Verpflichtungen eines Staates nach dem Völkerrecht steht, muss der Richter seine Pflicht als nationales Gericht erfüllen. Gleichzeitig kann dies jedoch eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen, die die Quelle der Verantwortung für den Staat ist.

B) Durchführung und Rezeption von Verträgen

Es ist gängige Praxis, dass Verträge, die Bestimmungen zur angemessenen Einhaltung enthalten, Maßnahmen zur *Durchführung* oder *Rezeption* auf nationaler Ebene erfordern.

Zum Beispiel wird ein Vertrag, der die Vertragsstaaten verpflichtet, bestimmte Formen der Luftpiraterie zu bestrafen oder den Staatsangehörigen anderer Vertragsstaaten bestimmte Konzessionen und Zölle zu gewähren, nicht automatisch innerstaatlich umgesetzt. Damit der Vertrag in jedem Vertragsstaat von Gerichten und Verwaltungsbehörden angewendet werden kann, ist eine Ausführung oder Rezeption der darin enthaltenen Bestimmungen erforderlich.

Anforderungen an die innerstaatliche Umsetzung

Die Überprüfung der Rechtsordnungen in diesem Bereich zeigt, dass das Völkerrecht den Staaten keine bestimmte Form oder Art der Ausführung vorschreibt. Die Staaten sind lediglich zur vollen Übereinstimmung mit dem jeweiligen Zustand verpflichtet. Jeder Staat wählt die innerstaatlichen Maßnahmen, die ihm in diesem Bereich notwendig oder nützlich erscheinen.

Zwei häufige Formen der Vertragsrezeption

  1. Ein Staat kann ein Gesetz erlassen, das den Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen *reproduziert* (Transformation). Dieses Gesetz bleibt in Kraft, auch wenn es durch den Vertrag inspiriert wurde und zu dessen Durchführung erlassen wurde, unabhängig vom Fortbestand des ursprünglichen Vertrages.

  2. In Ländern, in denen Verträge vor der Ratifizierung durch das Parlament/den Kongress genehmigt werden müssen, wird der Vertrag oft durch eine Formalität in nationales Recht eingeführt oder in Kraft gesetzt (Inkorporation). Beispiele:

    • In Frankreich erfolgt dies durch die offizielle Veröffentlichung des Vertrags.
    • In Chile erfolgt die Verabschiedung und Veröffentlichung des Vertrags.
    • Die USA sprechen von der Ankündigung (Proklamation).
    Durch diese Förmlichkeit erhält der Vertrag innerstaatlich den Wert und die Kraft eines Gesetzes und sollte als solches angewendet werden.
Selbstvollziehende vs. nicht selbstvollziehende Verträge

Dieser letzte Modus (Inkorporation) ist nur sinnvoll für Verträge, die als *unmittelbar* oder *selbstvollziehend* (self-executing) gelten, d. h. sie enthalten entsprechende Bestimmungen, die vollständig und detailliert genug sind, um von ihnen selbst durchgeführt zu werden.

Wenn der Vertrag nicht selbstvollziehend ist oder einige seiner Bestimmungen dies nicht sind, müssen Rechtsvorschriften zur Umsetzung erlassen werden. Zum Beispiel wird ein Vertrag, in dem sich die Parteien verpflichten, Verbrechen gegen international geschützte Personen (wie Diplomaten) zu verhindern und zu ahnden, durch ein Gesetz in die innere Ordnung überführt, um diese Straftaten zu definieren, die Strafen festzulegen und die Zuständigkeit der nationalen Gerichte zu erweitern.

Anpassung an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)

Bezüglich des Status des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) besteht nicht nur das Problem, dass der Vertrag noch ratifiziert werden muss, sondern auch die Verpflichtung des Staates, bei der Ratifizierung seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften in diesem Bereich anzupassen.

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