Vorschriften im Rechtssystem: Konzept, Abgrenzung & Zweck

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Vorschriften im Rechtssystem

Konzept der Vorschriften

Vorschriften sind sekundäre Regeln, die hierarchisch untergeordnet sind und dem EG-Vertrag sowie den Regeln und Gesetzen mit Gesetzeskraft unterstehen. Sie werden von staatlichen Stellen, vor allem durch die Regierung, die die öffentliche Verwaltung leitet, erlassen und haben einen starken administrativen Inhalt. Sie dienen nicht nur der Verwaltung direkt.

Es gibt Vorschriften, die extrem gründlich und detailliert sind. Sie sind sekundäre Inhalte im Amtsblatt (ABl.), wichtige administrative und rechtliche Standards, echte relevante Regeln, die von der Regierung durch die Verwaltung erlassen werden.

Die Regelungen, die die Regierung und die öffentliche Verwaltung erlassen, gehören zu einer Typologie von Normen. Innerhalb dieses Bereichs gibt es verschiedene Arten von Vorschriften (z. B. Verordnungen, ministerielle Verordnungen).

Unterscheidung zwischen Regeln und Verwaltungsakten

Man unterscheidet zwischen Regeln (Vorschriften) und Verwaltungsakten:

  • Regeln (Vorschriften): Sind hierarchisch untergeordnet dem Gesetz. Sie sind allgemeingültig.
  • Verwaltungsakte: Im Gegensatz zu Regeln sind Verwaltungsakte Einzelfallentscheidungen der Regierung oder Verwaltung. Ein Verwaltungsakt ist keine Rechtsnorm oder Verordnung, da er nur den Adressaten betrifft und sich in der Regel mit seiner einmaligen Anwendung erschöpft.

Kriterien zur Unterscheidung

Es gibt Kriterien zur Unterscheidung von Regeln (Vorschriften) und Verwaltungsakten:

  • Allgemeingültigkeit vs. Einzelfall: Verwaltungsakte sind Einzelfallregelungen, während Verordnungen allgemeingültig sind.
  • Bestand/Dauer: Verordnungen gelten auf unbestimmte Zeit oder bis sie aufgehoben werden. Verwaltungsakte erschöpfen sich in der Regel mit ihrer einmaligen Anwendung.
Ausnahmen vom Kriterium der Dauer

Es gibt Verwaltungsakte, die nicht mit einmaliger Anwendung erschöpft sind, aber dennoch keine Verordnungen sind, da sie nicht das Kriterium der Allgemeingültigkeit erfüllen.

Gesetzlich geregelte Materien vs. Regelungskompetenz

Das Gesetz kann grundsätzlich alle Fragen und Angelegenheiten regeln, unter Beachtung der Kriterien des EG-Vertrags und nach dem Willen des Gesetzgebers.

Die Regelungskompetenz ist sehr begrenzt, und es gibt Bereiche, die ausschließlich dem Gesetz vorbehalten sind (Gesetzesvorbehalt). Vorschriften regeln nur diejenigen Bereiche, die das Gesetz nicht abschließend geregelt hat oder die das Gesetz zur Regelung durch Verordnung ermächtigt.

Folgende Themen sind grundsätzlich von der Regelungskompetenz ausgenommen: Vorschriften können keine Angelegenheiten regeln, die unter Gesetzesvorbehalt stehen oder gegen höherrangiges Recht verstoßen. Sie können auch keine Straftaten, Vergehen, Ordnungswidrigkeiten oder Steuern festlegen.

Diese Bereiche können NICHT durch Verordnung festgesetzt werden, da sie ein einzigartiges Gebiet des Gesetzes sind und der Rest von der Ermächtigung durch das Gesetz abhängt.

Ziel der Vorschriften

Ziel ist es, den Gesetzgeber zu entlasten, da Gesetze oft einen begrenzten Inhalt haben. Der Gesetzgeber und die Gerichte befassen sich mit Angelegenheiten, die als wesentlich erachtet werden. Alles andere, was eine politische oder regulatorische Regelung erfordert, aber nicht zwingend durch Gesetz geregelt werden muss, kann durch eine Verordnung geregelt werden.

Vorschriften haben daher unterstützende Funktionen: Sie ergänzen und detaillieren die im Gesetz aufgeführten Punkte, damit die Verwaltung die gesetzlichen Vorgaben entsprechend umsetzen kann.

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